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Bewirtschaftungserlasse Eisen und Sulfat

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Mit dem Landtagsbeschluss vom 15. Dezember 2015 wurde die Landesregierung Brandenburg aufgefordert, einen „Strategischen Gesamtplan zur Senkung der bergbaubedingten Stoffeinträge in die Spree und deren Zuflüsse in der Lausitz“ zu entwickeln.

Im Rahmen dieses Auftrags wurde beschlossen, je einen Bewirtschaftungserlass für Eisen und Sulfat zu erstellen, um realistisch erreichbare Zielwerte für die beiden Stoffe in den Fließgewässern der Lausitz festzulegen. Die im Bewirtschaftungserlass festgelegten Zielwerte sind verbindlich für das behördliche Handeln und bilden damit eine materielle Grundlage für zukünftige wasserbehördliche Entscheidungen in der Lausitz.

Ziel des Bewirtschaftungserlasses Eisen ist die Reduzierung der bergbaubedingten Eisenkonzentrationen in den Fließgewässern der Lausitz, um den guten ökologischen Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potenzial (Bewirtschaftungsziel) in den Oberflächengewässerkörpern (OWK) zu erreichen. Viele OWK unterschreiten bereits den Orientierungswert von 1,8 Milligramm Eisen pro Liter (Orientierungswert gemäß Anlage 7 Nummer 2.1.2 der Oberflächengewässerverordnung). Diese OWK sind im Erlass aufgeführt. Es gilt das Verschlechterungsverbot. Des Weiteren sind die OWK aufgelistet, welche den Orientierungswert überschreiten. Um das Ziel, die Einhaltung des Orientierungswertes zu erreichen, sind für diese OWK und gegebenenfalls für deren Zuflüsse Maßnahmen zur Verringerung der Eisenkonzentration nötig.

Im Bewirtschaftungserlass Sulfat wurde zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Immissionsrichtwert von 280 Milligramm Sulfat pro Liter am Pegel Neubrück festgelegt, welcher an 328 Tagen im Jahr eingehalten werden muss. Die aktuelle Sulfatkonzentration sowie die Anzahl der Überschreitungen des Immissionsrichtwertes werden vom Landesamt für Umwelt veröffentlicht. Im Falle einer häufigeren Überschreitung des Zielwertes (über 37 Tage im Jahr) sind in Federführung des Landesamtes für Bergbau die erforderlichen, geeigneten und angemessenen Maßnahmen zu prüfen.

Die Grundlage für den Bewirtschaftungserlass Sulfat bildet der Endbericht „Ermittlung von Zielwerten für die Spree für den Parameter Sulfat“ aus dem Jahr 2019. Der Bericht fasst die Ergebnisse einer Nachbeauftragung zum Sulfatprognosemodell des Landesamtes für Umwelt (LfU) zu verschiedenen Fragestellungen zur prognostischen Wassermenge und Sulfatkonzentration im Flusslauf zusammen. Das Sulfatprognosemodell wurde in 2017 im Auftrag des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und in Zusammenarbeit mit dem Umweltressort erstellt (Grundbericht).  

Im Endbericht wurde für den Pegel Neubrück der erforderliche Immissionsrichtwert von 280 Milligramm pro Liter zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Berlin und Brandenburg abgeleitet. Zudem konnte gezeigt werden, dass die Steuerung der Sulfatkonzentration entlang der Spree seine Grenzen hat. Eine weitere Verringerung des Immissionsrichtwertes in Spremberg-Wilhelmsthal hätte nur minimale Bedeutung für die Sicherung der Trinkwasserversorgung im Unterlauf. So würde eine Abnahme des Immissionsrichtwertes in Spremberg-Wilhelmsthal von 450 Milligramm pro Liter auf 375 Milligramm pro Liter prognostisch zu einer Abnahme der Sulfatkonzentrationen von nur 5 Milligramm pro Liter bis 10 Milligramm pro Liter an den Pegeln Leibsch UP, Neubrück und Rahnsdorf führen. Gleichzeitig hätte diese Maßnahme jedoch einen erhöhten Wasserbedarf zur Folge.

Aufbauend auf den Bewirtschaftungserlassen wurde im Auftrag des LBGR ein Strategisches Hintergrundpapier erstellt, in dem Maßnahmen zur Erreichung der Zielwerte aufgezeigt werden. Die Berichte zum Strategischen Hintergrundpapier sind auf der Website des LBGR veröffentlicht:

Mit dem Landtagsbeschluss vom 15. Dezember 2015 wurde die Landesregierung Brandenburg aufgefordert, einen „Strategischen Gesamtplan zur Senkung der bergbaubedingten Stoffeinträge in die Spree und deren Zuflüsse in der Lausitz“ zu entwickeln.

Im Rahmen dieses Auftrags wurde beschlossen, je einen Bewirtschaftungserlass für Eisen und Sulfat zu erstellen, um realistisch erreichbare Zielwerte für die beiden Stoffe in den Fließgewässern der Lausitz festzulegen. Die im Bewirtschaftungserlass festgelegten Zielwerte sind verbindlich für das behördliche Handeln und bilden damit eine materielle Grundlage für zukünftige wasserbehördliche Entscheidungen in der Lausitz.

Ziel des Bewirtschaftungserlasses Eisen ist die Reduzierung der bergbaubedingten Eisenkonzentrationen in den Fließgewässern der Lausitz, um den guten ökologischen Zustand beziehungsweise das gute ökologische Potenzial (Bewirtschaftungsziel) in den Oberflächengewässerkörpern (OWK) zu erreichen. Viele OWK unterschreiten bereits den Orientierungswert von 1,8 Milligramm Eisen pro Liter (Orientierungswert gemäß Anlage 7 Nummer 2.1.2 der Oberflächengewässerverordnung). Diese OWK sind im Erlass aufgeführt. Es gilt das Verschlechterungsverbot. Des Weiteren sind die OWK aufgelistet, welche den Orientierungswert überschreiten. Um das Ziel, die Einhaltung des Orientierungswertes zu erreichen, sind für diese OWK und gegebenenfalls für deren Zuflüsse Maßnahmen zur Verringerung der Eisenkonzentration nötig.

Im Bewirtschaftungserlass Sulfat wurde zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Immissionsrichtwert von 280 Milligramm Sulfat pro Liter am Pegel Neubrück festgelegt, welcher an 328 Tagen im Jahr eingehalten werden muss. Die aktuelle Sulfatkonzentration sowie die Anzahl der Überschreitungen des Immissionsrichtwertes werden vom Landesamt für Umwelt veröffentlicht. Im Falle einer häufigeren Überschreitung des Zielwertes (über 37 Tage im Jahr) sind in Federführung des Landesamtes für Bergbau die erforderlichen, geeigneten und angemessenen Maßnahmen zu prüfen.

Die Grundlage für den Bewirtschaftungserlass Sulfat bildet der Endbericht „Ermittlung von Zielwerten für die Spree für den Parameter Sulfat“ aus dem Jahr 2019. Der Bericht fasst die Ergebnisse einer Nachbeauftragung zum Sulfatprognosemodell des Landesamtes für Umwelt (LfU) zu verschiedenen Fragestellungen zur prognostischen Wassermenge und Sulfatkonzentration im Flusslauf zusammen. Das Sulfatprognosemodell wurde in 2017 im Auftrag des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und in Zusammenarbeit mit dem Umweltressort erstellt (Grundbericht).  

Im Endbericht wurde für den Pegel Neubrück der erforderliche Immissionsrichtwert von 280 Milligramm pro Liter zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Berlin und Brandenburg abgeleitet. Zudem konnte gezeigt werden, dass die Steuerung der Sulfatkonzentration entlang der Spree seine Grenzen hat. Eine weitere Verringerung des Immissionsrichtwertes in Spremberg-Wilhelmsthal hätte nur minimale Bedeutung für die Sicherung der Trinkwasserversorgung im Unterlauf. So würde eine Abnahme des Immissionsrichtwertes in Spremberg-Wilhelmsthal von 450 Milligramm pro Liter auf 375 Milligramm pro Liter prognostisch zu einer Abnahme der Sulfatkonzentrationen von nur 5 Milligramm pro Liter bis 10 Milligramm pro Liter an den Pegeln Leibsch UP, Neubrück und Rahnsdorf führen. Gleichzeitig hätte diese Maßnahme jedoch einen erhöhten Wasserbedarf zur Folge.

Aufbauend auf den Bewirtschaftungserlassen wurde im Auftrag des LBGR ein Strategisches Hintergrundpapier erstellt, in dem Maßnahmen zur Erreichung der Zielwerte aufgezeigt werden. Die Berichte zum Strategischen Hintergrundpapier sind auf der Website des LBGR veröffentlicht:

Weiterführende Informationen

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