Hauptmenü

Bibermanagement in Brandenburg

Von einem Biber angenagter Baumstamm.
© Andreas Mühlberg/MLUK
Von einem Biber angenagter Baumstamm.
© Andreas Mühlberg/MLUK

Der noch zu Wendezeiten in Brandenburg fast ausgerottete Biber hat sich im Land inzwischen wieder stark vermehrt. Was zum einen ein Beleg für erfolgreiche Naturschutzarbeit ist, wird von den Unterhaltungspflichtigen an Gewässern und von Landnutzern mit Sorge beobachtet. Insbesondere die wasserbaulichen Ambitionen des nach europäischem und deutschem Naturschutzrecht streng geschützten Großnagers können an den Gewässern und Deichen zu Schäden führen und damit zu Konflikten zwischen Biber und Landnutzern.

Für das erforderliche „Leben mit dem Biber“ unterstützt das Umweltministerium ein aktives Bibermanagement und hat dafür ein 7-Punkte-Programm aufgelegt.
Es legt den Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen und soll den Ansprüchen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und der auf Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei angewiesenen Unternehmen sowie dem Schutz des Bibers gleichermaßen Rechnung tragen.

7-Punkte-Programm Bibermanagement in Brandenburg

  1. Erlass einer Biberverordnung 
    Ziel: Zulassung von Ausnahmen zur Gefahrenabwehr durch Vergrämung und Entnahme von Bibern unter konkreten Rahmenbedingungen
    Geltungsbereiche:
    • Stauanlagen und sonstige Hochwasserschutzanlagen,
    • Dämme von Kläranlagen, Regen- und Hochwasserrückhaltebecken,
    • Böschungen von öffentlich gewidmeten Verkehrsanlagen und Kanalseitendämmen,
    • Dämme und Staueinrichtungen in und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen,
    • Ein- und Ausläufe von verrohrten Gewässerabschnitten und Durchlässen
    • von der unteren Naturschutzbehörde durch Allgemeinverfügung festgelegte Bereiche (unter anderem Gewässer innerhalb geschlossener Ortschaften, denkmalgeschützte Parkanlagen, Abschnitte von angelegten Be- und Entwässerungsgräben)
  2. Erstattung des Mehraufwands für die Gewässerunterhaltungsverbände für die Beseitigung, Prävention und Vermeidung von Biberschäden und Formblatt zur Dokumentation der biberbedingten Mehraufwendungen bei der Gewässerunterhaltung II. Ordnung
    Geltungsbereich: Gewässer 2. Ordnung
    Erstattung: 50 Prozent des Mehraufwands
    Bagatellgrenze: 5.000 Euro
    Beginn: 3. Quartal 2015 (in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushalts)
    jährliches Volumen: 600.000 Euro
    zuwendungsfähige Maßnahmen:
    • Beseitigung von durch den Biber gefällten Bäumen, die den Wasserabfluss behindern
    • Beseitigung und Absenkung von Biberstauen und –dämmen
    • Einbau von Drainagen in Biberstaue
    • Beseitigung von Biberbauten und Eingrabungen des Bibers
    • Einbau von Stahlmatten oder Schotter oder sonstiger Präventionsmaßnahmen
    • Gehölzschutz an gewässerbegleitenden Anpflanzungen und Einzelbäumen
    • Beseitigung von durch Bibertätigkeit verursachten Schäden am Gewässerbett
    • Kompensationsmaßnahmen
  3. Förderung von Präventionsmaßnahmen über die „Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber
    Zuwendungsempfänger: natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen beziehungsweise privaten Raums
    Erstattung: 100 Prozent der förderfähigen Kosten
    Bagatellgrenze: 500 Euro
    Beginn: 11. Dezember 2020
    geförderte Maßnahmen (Biber):
    • Anstriche zum Schutz von Gehölzen
    • Drahtmanschetten zum Schutz von Gehölzen
    • Drahthosen für Einzelbäume
    • Sicherung von Zu- und Abläufen in Teichanlagen
    • Dammdrainagen
    • Einbau von Stahlmatten, Dichtwänden, Steinlagen, Kiessperren zum Schutz von Dämmen und Böschungen
    • Einbau von Gittern zum Schutz von Durchlässen
    • Festzäune
    • Elektrozäune
    • Bibertäuscher
    sowie über die „Richtlinie zum Ausgleich von durch geschützte Arten (insbesondere Kormoran, Silber- und Graureiher, Fischotter und Biber) verursachte Schäden in Teichwirtschaften
  4. Maßnahmen im Lebensraum des Bibers Greening-Maßnahmen im Rahmen der Agrarförderung; gezielt für die Anlage von Gewässerschutzstreifen, Vertragsnaturschutz für die Anlage von Ackerrandstreifen an Gewässern
  5. Die seit 2015 tätigen Biberbeauftragten sind Ansprechpartner und Mittler für Betroffene, Unterhaltungspflichtige und Behörden im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz
    Aufgabenfeld:
    • Konfliktlösungen im Einzelfall
    • Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Minderung, Vermeidung und Beseitigung von Biberschäden, Einholung erforderlicher Zulassungen
    • Information zu Fördermöglichkeiten von Präventionsmaßnahmen
    • Prüfung von Anträgen auf „Zuschüsse für Mehraufwendungen bei der Gewässerunterhaltung durch den Biber“, Vorortkontrollen
    • Bestätigungsvermerke/Stellungnahmen im Zuge der Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung von Präventionsmaßnahmen (beziehungsweise dem Ausgleich von biberbedingten Schäden in der Teichwirtschaft)
    • Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau eines landesweiten Netzes von ehrenamtlichen Biberberatern
    Das Land erstattet die Kosten entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Erstattung der von den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg gezahlten Aufwandsentschädigungen für Biberberater/Biberberaterinnen.
  6. Verbesserung des Vollzugs in den Landkreisen: Arbeitsgremien auf Kreisebene mit Gewässerunterhaltungs- und Naturschutzverbänden gegebenenfalls unter Einbeziehung des Agrar- und Umweltministeriums zur Entschärfung von Konflikten, Diskussion von Lösungsmöglichkeiten, Prioritäten der Vollzugsarbeit; überarbeitete Vollzugshinweise des Ministeriums für den Vollzug des Artenschutzrechts in den Kreisen und kreisfreien Städten
  7. Evaluierung des Maßnahmenprogramms nach zwei Jahren

Kontaktdaten der Biberbeauftragten für das Land Brandenburg:

Der noch zu Wendezeiten in Brandenburg fast ausgerottete Biber hat sich im Land inzwischen wieder stark vermehrt. Was zum einen ein Beleg für erfolgreiche Naturschutzarbeit ist, wird von den Unterhaltungspflichtigen an Gewässern und von Landnutzern mit Sorge beobachtet. Insbesondere die wasserbaulichen Ambitionen des nach europäischem und deutschem Naturschutzrecht streng geschützten Großnagers können an den Gewässern und Deichen zu Schäden führen und damit zu Konflikten zwischen Biber und Landnutzern.

Für das erforderliche „Leben mit dem Biber“ unterstützt das Umweltministerium ein aktives Bibermanagement und hat dafür ein 7-Punkte-Programm aufgelegt.
Es legt den Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen und soll den Ansprüchen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes und der auf Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei angewiesenen Unternehmen sowie dem Schutz des Bibers gleichermaßen Rechnung tragen.

7-Punkte-Programm Bibermanagement in Brandenburg

  1. Erlass einer Biberverordnung 
    Ziel: Zulassung von Ausnahmen zur Gefahrenabwehr durch Vergrämung und Entnahme von Bibern unter konkreten Rahmenbedingungen
    Geltungsbereiche:
    • Stauanlagen und sonstige Hochwasserschutzanlagen,
    • Dämme von Kläranlagen, Regen- und Hochwasserrückhaltebecken,
    • Böschungen von öffentlich gewidmeten Verkehrsanlagen und Kanalseitendämmen,
    • Dämme und Staueinrichtungen in und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen,
    • Ein- und Ausläufe von verrohrten Gewässerabschnitten und Durchlässen
    • von der unteren Naturschutzbehörde durch Allgemeinverfügung festgelegte Bereiche (unter anderem Gewässer innerhalb geschlossener Ortschaften, denkmalgeschützte Parkanlagen, Abschnitte von angelegten Be- und Entwässerungsgräben)
  2. Erstattung des Mehraufwands für die Gewässerunterhaltungsverbände für die Beseitigung, Prävention und Vermeidung von Biberschäden und Formblatt zur Dokumentation der biberbedingten Mehraufwendungen bei der Gewässerunterhaltung II. Ordnung
    Geltungsbereich: Gewässer 2. Ordnung
    Erstattung: 50 Prozent des Mehraufwands
    Bagatellgrenze: 5.000 Euro
    Beginn: 3. Quartal 2015 (in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushalts)
    jährliches Volumen: 600.000 Euro
    zuwendungsfähige Maßnahmen:
    • Beseitigung von durch den Biber gefällten Bäumen, die den Wasserabfluss behindern
    • Beseitigung und Absenkung von Biberstauen und –dämmen
    • Einbau von Drainagen in Biberstaue
    • Beseitigung von Biberbauten und Eingrabungen des Bibers
    • Einbau von Stahlmatten oder Schotter oder sonstiger Präventionsmaßnahmen
    • Gehölzschutz an gewässerbegleitenden Anpflanzungen und Einzelbäumen
    • Beseitigung von durch Bibertätigkeit verursachten Schäden am Gewässerbett
    • Kompensationsmaßnahmen
  3. Förderung von Präventionsmaßnahmen über die „Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber
    Zuwendungsempfänger: natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen beziehungsweise privaten Raums
    Erstattung: 100 Prozent der förderfähigen Kosten
    Bagatellgrenze: 500 Euro
    Beginn: 11. Dezember 2020
    geförderte Maßnahmen (Biber):
    • Anstriche zum Schutz von Gehölzen
    • Drahtmanschetten zum Schutz von Gehölzen
    • Drahthosen für Einzelbäume
    • Sicherung von Zu- und Abläufen in Teichanlagen
    • Dammdrainagen
    • Einbau von Stahlmatten, Dichtwänden, Steinlagen, Kiessperren zum Schutz von Dämmen und Böschungen
    • Einbau von Gittern zum Schutz von Durchlässen
    • Festzäune
    • Elektrozäune
    • Bibertäuscher
    sowie über die „Richtlinie zum Ausgleich von durch geschützte Arten (insbesondere Kormoran, Silber- und Graureiher, Fischotter und Biber) verursachte Schäden in Teichwirtschaften
  4. Maßnahmen im Lebensraum des Bibers Greening-Maßnahmen im Rahmen der Agrarförderung; gezielt für die Anlage von Gewässerschutzstreifen, Vertragsnaturschutz für die Anlage von Ackerrandstreifen an Gewässern
  5. Die seit 2015 tätigen Biberbeauftragten sind Ansprechpartner und Mittler für Betroffene, Unterhaltungspflichtige und Behörden im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz
    Aufgabenfeld:
    • Konfliktlösungen im Einzelfall
    • Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Minderung, Vermeidung und Beseitigung von Biberschäden, Einholung erforderlicher Zulassungen
    • Information zu Fördermöglichkeiten von Präventionsmaßnahmen
    • Prüfung von Anträgen auf „Zuschüsse für Mehraufwendungen bei der Gewässerunterhaltung durch den Biber“, Vorortkontrollen
    • Bestätigungsvermerke/Stellungnahmen im Zuge der Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung von Präventionsmaßnahmen (beziehungsweise dem Ausgleich von biberbedingten Schäden in der Teichwirtschaft)
    • Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau eines landesweiten Netzes von ehrenamtlichen Biberberatern
    Das Land erstattet die Kosten entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Erstattung der von den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg gezahlten Aufwandsentschädigungen für Biberberater/Biberberaterinnen.
  6. Verbesserung des Vollzugs in den Landkreisen: Arbeitsgremien auf Kreisebene mit Gewässerunterhaltungs- und Naturschutzverbänden gegebenenfalls unter Einbeziehung des Agrar- und Umweltministeriums zur Entschärfung von Konflikten, Diskussion von Lösungsmöglichkeiten, Prioritäten der Vollzugsarbeit; überarbeitete Vollzugshinweise des Ministeriums für den Vollzug des Artenschutzrechts in den Kreisen und kreisfreien Städten
  7. Evaluierung des Maßnahmenprogramms nach zwei Jahren

Kontaktdaten der Biberbeauftragten für das Land Brandenburg:

Organisation:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Straße:
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
Vorname:
Lena Tabea
Nachname:
Kolbow
Position:
Biberbeauftragte
E-Mail:
bibermanagement@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7809

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen