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Umsetzung der WRRL-Maßnahmenprogramme im Land Brandenburg

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Am 22. Dezember 2021 wurden die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die Flussgebiete Elbe und Oder veröffentlicht. Sie gelten für den 3. Bewirtschaftungszeitraum von 2022 bis 2027. Jedem Wasserkörper, der bisher die WRRL-Ziele noch nicht erreicht hat, sind Maßnahmen zugordnet, um Belastungen zu reduzieren. Für jeden Brandenburger Wasserkörper werden alle Einzelmaßnahmen zusätzlich zum Maßnahmenprogramm auch digital in der Auskunftsplattform Wasser dargestellt.

In Brandenburg wurden die WRRL-Maßnahmen 13 Handlungsfeldern zugeordnet, die die Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den Flussgebieten untersetzen. Nachstehend werden diese Handlungsfelder und zugehörige Grundlagen kurz erläutert. Weitere Details können den Landesberichten zur WRRL-Umsetzung entnommen werden.

Am 22. Dezember 2021 wurden die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die Flussgebiete Elbe und Oder veröffentlicht. Sie gelten für den 3. Bewirtschaftungszeitraum von 2022 bis 2027. Jedem Wasserkörper, der bisher die WRRL-Ziele noch nicht erreicht hat, sind Maßnahmen zugordnet, um Belastungen zu reduzieren. Für jeden Brandenburger Wasserkörper werden alle Einzelmaßnahmen zusätzlich zum Maßnahmenprogramm auch digital in der Auskunftsplattform Wasser dargestellt.

In Brandenburg wurden die WRRL-Maßnahmen 13 Handlungsfeldern zugeordnet, die die Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den Flussgebieten untersetzen. Nachstehend werden diese Handlungsfelder und zugehörige Grundlagen kurz erläutert. Weitere Details können den Landesberichten zur WRRL-Umsetzung entnommen werden.

Handlungsfelder

  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit

    Die Maßnahmen zielen darauf ab, die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer für Fische und andere Wasserorganismen sowie für Sedimente zu verbessern. Dafür werden beispielsweise an Wehren und anderen Stauanlagen Fischtreppen oder Umgehungsgerinne gebaut oder die Stauanlage zurückgebaut. Für die Umsetzung sind jeweils die Eigentümer der Anlagen zuständig. Für Anlagen in Bundeswasserstraßen ist dies zum Großteil die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

    Wichtige Grundlage für die Priorisierung der Maßnahmen ist das Landeskonzept ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen hat die WSV nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen (fischökologische Dringlichkeit, Abfluss) priorisiert.

    Die Maßnahmen zielen darauf ab, die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer für Fische und andere Wasserorganismen sowie für Sedimente zu verbessern. Dafür werden beispielsweise an Wehren und anderen Stauanlagen Fischtreppen oder Umgehungsgerinne gebaut oder die Stauanlage zurückgebaut. Für die Umsetzung sind jeweils die Eigentümer der Anlagen zuständig. Für Anlagen in Bundeswasserstraßen ist dies zum Großteil die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

    Wichtige Grundlage für die Priorisierung der Maßnahmen ist das Landeskonzept ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen hat die WSV nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen (fischökologische Dringlichkeit, Abfluss) priorisiert.

  • Verbesserung der Gewässerstrukturen

    Mit den Maßnahmen sollen defizitäre Strukturen und damit der Lebensraum für Wasserpflanzen und ‑tiere verbessert werden. Sie erfolgen sowohl im Gewässer, beispielsweise durch Wiederherstellung der typischen Substratverhältnisse, als auch am Ufer und in der Gewässeraue. Generell soll eine eigendynamische Entwicklung der Flüsse und Bäche unterstützt werden. Die Strukturmaßnahmen beinhalten in aller Regel das Anlegen sogenannter Strahlursprünge und ökologischer Trittsteine, die sich dann positiv auf eine längere Fließstrecke auswirken können. Wichtige Basis dafür sind die Ergebnisse der Strukturgütekartierungen in Form siebenstufiger Klassifizierungen und die erarbeiteten Gewässerentwicklungskonzepte.

    An Wasserstraßen müssen die besonderen Bedingungen beachtet werden. Der Erhaltung der Schiffbarkeit ist bei allen Maßnahmen Rechnung zu tragen. Insbesondere bei errichteten Dämmen sind deren Standsicherheit und Dichtungsfunktionen zu gewährleisten. Strukturverbessernde Maßnahmen dürfen im Dammbereich nicht zu Erosion, Wasseraustritten oder gar Dammversagen führen. Deswegen bedürfen die vom Land in den Maßnahmenprogrammen verankerten Strukturmaßnahmen für Bundeswasserstraßenabschnitte konzeptioneller Voruntersuchungen. So werden die Möglichkeiten ihrer Umsetzung sorgfältig abgewogen und Einzelmaßnahmen konkretisiert.

    Mit den Maßnahmen sollen defizitäre Strukturen und damit der Lebensraum für Wasserpflanzen und ‑tiere verbessert werden. Sie erfolgen sowohl im Gewässer, beispielsweise durch Wiederherstellung der typischen Substratverhältnisse, als auch am Ufer und in der Gewässeraue. Generell soll eine eigendynamische Entwicklung der Flüsse und Bäche unterstützt werden. Die Strukturmaßnahmen beinhalten in aller Regel das Anlegen sogenannter Strahlursprünge und ökologischer Trittsteine, die sich dann positiv auf eine längere Fließstrecke auswirken können. Wichtige Basis dafür sind die Ergebnisse der Strukturgütekartierungen in Form siebenstufiger Klassifizierungen und die erarbeiteten Gewässerentwicklungskonzepte.

    An Wasserstraßen müssen die besonderen Bedingungen beachtet werden. Der Erhaltung der Schiffbarkeit ist bei allen Maßnahmen Rechnung zu tragen. Insbesondere bei errichteten Dämmen sind deren Standsicherheit und Dichtungsfunktionen zu gewährleisten. Strukturverbessernde Maßnahmen dürfen im Dammbereich nicht zu Erosion, Wasseraustritten oder gar Dammversagen führen. Deswegen bedürfen die vom Land in den Maßnahmenprogrammen verankerten Strukturmaßnahmen für Bundeswasserstraßenabschnitte konzeptioneller Voruntersuchungen. So werden die Möglichkeiten ihrer Umsetzung sorgfältig abgewogen und Einzelmaßnahmen konkretisiert.

  • Anpassung der Gewässerunterhaltung

    Ziel der Maßnahmen ist, die Gewässerunterhaltung so auszurichten und umzustellen, dass sie aktiv zu einem guten ökologischen Zustand in natürlichen Fließgewässern beziehungsweise zu einem guten ökologischen Potenzial in erheblich veränderten und künstlichen Gewässern beiträgt. Grundlagen sind die Gewässerentwicklungskonzepte sowie die Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern im Land Brandenburg. Die Umsetzung erfolgt über Unterhaltungspläne und gegebenenfalls Unterhaltungsrahmenpläne sowie über die praktische Durchführung.

    Ziel der Maßnahmen ist, die Gewässerunterhaltung so auszurichten und umzustellen, dass sie aktiv zu einem guten ökologischen Zustand in natürlichen Fließgewässern beziehungsweise zu einem guten ökologischen Potenzial in erheblich veränderten und künstlichen Gewässern beiträgt. Grundlagen sind die Gewässerentwicklungskonzepte sowie die Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern im Land Brandenburg. Die Umsetzung erfolgt über Unterhaltungspläne und gegebenenfalls Unterhaltungsrahmenpläne sowie über die praktische Durchführung.

  • Flächensicherung

    Mit den Maßnahmen werden Flächen für Renaturierungen und eine eigendynamische Gewässerentwicklung sowie für Pufferstreifen zur Reduzierung von Stoffeinträgen gesichert. Die Flächensicherung soll verhindern, dass die Gewässerentwicklung zu Lasten von gewässernahen Landnutzern geht. Dafür werden beispielsweise Bodenordnungsverfahren durchgeführt, Grunddienstbarkeiten festgelegt oder Flächen durch das Land erworben, unter anderem von der bundeseigenen Bodenverwertungs‑ und ‑verwaltungs GmbH (BVVG).

    Mit den Maßnahmen werden Flächen für Renaturierungen und eine eigendynamische Gewässerentwicklung sowie für Pufferstreifen zur Reduzierung von Stoffeinträgen gesichert. Die Flächensicherung soll verhindern, dass die Gewässerentwicklung zu Lasten von gewässernahen Landnutzern geht. Dafür werden beispielsweise Bodenordnungsverfahren durchgeführt, Grunddienstbarkeiten festgelegt oder Flächen durch das Land erworben, unter anderem von der bundeseigenen Bodenverwertungs‑ und ‑verwaltungs GmbH (BVVG).

  • Schutz und Reaktivierung von Feuchtgebieten

    Diese Maßnahmen zielen darauf ab, sogenannte wasserabhängige Landökosysteme wie Moore oder Kleinseen zu schützen und natürliche Speicher für die Stützung der Gewässerabflüsse zu schaffen. Dafür sollen der Wasserrückhalt in der Landschaft verbessert und geeignete Flächen wiedervernässt werden. Die Maßnahmen sind damit auch Teil der Anpassungsstrategie des Landes an den Klimawandel.

    Wichtige fachliche Grundlagen sind die Moorschutzstrategie des Landes Brandenburg und NATURA 2000-Managementpläne.

    Diese Maßnahmen zielen darauf ab, sogenannte wasserabhängige Landökosysteme wie Moore oder Kleinseen zu schützen und natürliche Speicher für die Stützung der Gewässerabflüsse zu schaffen. Dafür sollen der Wasserrückhalt in der Landschaft verbessert und geeignete Flächen wiedervernässt werden. Die Maßnahmen sind damit auch Teil der Anpassungsstrategie des Landes an den Klimawandel.

    Wichtige fachliche Grundlagen sind die Moorschutzstrategie des Landes Brandenburg und NATURA 2000-Managementpläne.

  • Sicherung von Mindestabflüssen

    Ziel ist die Reduzierung signifikanter Belastungen der Oberflächenwasserkörper aufgrund zu niedriger Abflüsse (Unterschreitung der ökologisch begründeten Mindestabflüsse). Zu den Maßnahmen zählen zum Beispiel Überprüfungen und Anpassungen wasserrechtlicher Erlaubnisse zu Wasserentnahmen sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt in betroffenen Einzugsgebieten mit entsprechender Bewirtschaftung von Stauanlagen und Schöpfwerken.

    Das Landeskonzept zur Ableitung und zum Schutz des ökologisch begründeten Mindestabflusses für die Fließgewässer Brandenburgs ist dabei Handlungsleitlinie und -plan der Wasserwirtschaftsverwaltung. Es wird als Niedrigwassermanagementplan fortgeschrieben und durch 16 flussgebietsbezogene Niedrigwasserkonzepte sowie die Bereitstellung von Fachinformationen für die breite Öffentlichkeit untersetzt.

    Ziel ist die Reduzierung signifikanter Belastungen der Oberflächenwasserkörper aufgrund zu niedriger Abflüsse (Unterschreitung der ökologisch begründeten Mindestabflüsse). Zu den Maßnahmen zählen zum Beispiel Überprüfungen und Anpassungen wasserrechtlicher Erlaubnisse zu Wasserentnahmen sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt in betroffenen Einzugsgebieten mit entsprechender Bewirtschaftung von Stauanlagen und Schöpfwerken.

    Das Landeskonzept zur Ableitung und zum Schutz des ökologisch begründeten Mindestabflusses für die Fließgewässer Brandenburgs ist dabei Handlungsleitlinie und -plan der Wasserwirtschaftsverwaltung. Es wird als Niedrigwassermanagementplan fortgeschrieben und durch 16 flussgebietsbezogene Niedrigwasserkonzepte sowie die Bereitstellung von Fachinformationen für die breite Öffentlichkeit untersetzt.

  • Reduzierung der Einträge aus kommunalen Kläranlagen

    Ziel der Maßnahmen ist es, zu hohe Phosphor- und Stickstoffeinträge aus kommunalen Kläranlagen in Gewässer zu reduzieren. In Vorbereitung des WRRL-Bewirtschaftungszeitraums 2022 bis 2027 wurden die Anlagen identifiziert, bei denen zum Beispiel eine zusätzliche Reinigungsstufe oder eine Optimierung der Betriebsweise erforderlich ist. In einigen Gebieten steht auch der bisher nicht gegebene Anschluss an eine kommunale Kläranlage oder der Neubau bzw. die Umrüstung von Kleinkläranlagen an.

    Zu den Fachgrundlagen zählen insbesondere überregionale und regionale Nährstoffreduzierungskonzepte.

    Ziel der Maßnahmen ist es, zu hohe Phosphor- und Stickstoffeinträge aus kommunalen Kläranlagen in Gewässer zu reduzieren. In Vorbereitung des WRRL-Bewirtschaftungszeitraums 2022 bis 2027 wurden die Anlagen identifiziert, bei denen zum Beispiel eine zusätzliche Reinigungsstufe oder eine Optimierung der Betriebsweise erforderlich ist. In einigen Gebieten steht auch der bisher nicht gegebene Anschluss an eine kommunale Kläranlage oder der Neubau bzw. die Umrüstung von Kleinkläranlagen an.

    Zu den Fachgrundlagen zählen insbesondere überregionale und regionale Nährstoffreduzierungskonzepte.

  • Reduzierung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer

    Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus Äckern und Intensivgrünland in die Gewässer ist eine der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen im Elbe- und im Odergebiet. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Einhaltung von Abständen bei der Düngerausbringung (nach Paragraph 38a Wasserhaushaltsgesetz und Paragraph 13a Düngeverordnung) sowie die Förderung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen, die den Nährstoffeintrag verringern (über Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - AUKM).

    Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus Äckern und Intensivgrünland in die Gewässer ist eine der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen im Elbe- und im Odergebiet. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Einhaltung von Abständen bei der Düngerausbringung (nach Paragraph 38a Wasserhaushaltsgesetz und Paragraph 13a Düngeverordnung) sowie die Förderung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen, die den Nährstoffeintrag verringern (über Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - AUKM).

  • Reduzierung von Belastungen durch Drainagen

    In einigen Einzugsgebieten stellen Rohrdrainagen und offene Drainagegräben bedeutende Quellen für Nährstoffeinträge dar. Zielführende Maßnahmen können zum Beispiel das Anlegen von Drainteichen, technischen Filteranlagen oder Pflanzenkläranlagen am Drainageauslass ins Gewässer oder auch der Rückbau von Drainagen sein.

    Pilotgebiet für diese Maßnahmen ist das Einzugsgebiet des Elbe-Nebenflusses Stepenitz. Die dortigen Erfahrungen sollen auf weitere Gewässereinzugsgebiete übertragen werden.

    In einigen Einzugsgebieten stellen Rohrdrainagen und offene Drainagegräben bedeutende Quellen für Nährstoffeinträge dar. Zielführende Maßnahmen können zum Beispiel das Anlegen von Drainteichen, technischen Filteranlagen oder Pflanzenkläranlagen am Drainageauslass ins Gewässer oder auch der Rückbau von Drainagen sein.

    Pilotgebiet für diese Maßnahmen ist das Einzugsgebiet des Elbe-Nebenflusses Stepenitz. Die dortigen Erfahrungen sollen auf weitere Gewässereinzugsgebiete übertragen werden.

  • Reduzierung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser

    Um die WRRL-Ziele auch für das Grundwasser zu erreichen, gilt es vor allem regionale Belastungen durch diffuse Stickstoff- beziehungsweise Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu verringern. Auskunft über Zustandsbewertungen, vorliegende Belastungen und angezeigte Maßnahmen geben die Steckbriefe der Grundwasserkörper.

    Zu den hauptsächlichen Maßnahmen zählen die konsequente Umsetzung der novellierten Düngeverordnung und die Anwendung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).

    Um die WRRL-Ziele auch für das Grundwasser zu erreichen, gilt es vor allem regionale Belastungen durch diffuse Stickstoff- beziehungsweise Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu verringern. Auskunft über Zustandsbewertungen, vorliegende Belastungen und angezeigte Maßnahmen geben die Steckbriefe der Grundwasserkörper.

    Zu den hauptsächlichen Maßnahmen zählen die konsequente Umsetzung der novellierten Düngeverordnung und die Anwendung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).

  • Reduzierung von Schadstoffeinträgen

    Mit den Maßnahmen sollen signifikante Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Schadstoffeinträge reduziert werden. Jahrzehntelange Einträge von Quecksilber und Bromiertem Diphenylether (BDE) in Böden und Gewässersedimente haben zu hohen Belastungen in Fischen geführt. Grund dafür ist, dass deutschlandweit alle Oberflächenwasserkörper keinen guten chemischen Zustand aufweisen. Hier sind Maßnahmen erforderlich, die weit über Brandenburg hinausgehen. Dazu gehören unter anderem der deutschlandweite Kohleausstieg und der 2019 beschlossene Nationale Aktionsplan zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam.

    Des Weiteren ist eine geringe Anzahl von Brandenburger Gewässern von Einträgen durch Altlasten und Pflanzenschutzmittel betroffen sowie in der Lausitz durch den aktiven Braunkohle- und den Sanierungsbergbau. Bezüglich der festgestellten Belastungen der Havel unterhalb Berlins durch einige Schwermetalle und Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind Maßnahmen des Nachbarlandes erforderlich.

    Mit den Maßnahmen sollen signifikante Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Schadstoffeinträge reduziert werden. Jahrzehntelange Einträge von Quecksilber und Bromiertem Diphenylether (BDE) in Böden und Gewässersedimente haben zu hohen Belastungen in Fischen geführt. Grund dafür ist, dass deutschlandweit alle Oberflächenwasserkörper keinen guten chemischen Zustand aufweisen. Hier sind Maßnahmen erforderlich, die weit über Brandenburg hinausgehen. Dazu gehören unter anderem der deutschlandweite Kohleausstieg und der 2019 beschlossene Nationale Aktionsplan zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam.

    Des Weiteren ist eine geringe Anzahl von Brandenburger Gewässern von Einträgen durch Altlasten und Pflanzenschutzmittel betroffen sowie in der Lausitz durch den aktiven Braunkohle- und den Sanierungsbergbau. Bezüglich der festgestellten Belastungen der Havel unterhalb Berlins durch einige Schwermetalle und Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind Maßnahmen des Nachbarlandes erforderlich.

  • Reduzierung bergbaubedingter Belastungen

    Die in den Maßnahmenprogrammen verankerten Maßnahmen zielen darauf ab, signifikante Belastungen von Fließgewässern und des Grundwassers durch den aktiven Braunkohlebergbau und den Sanierungsbergbau zu reduzieren. Wesentliche fachliche Grundlage hierfür ist das  Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“.

    Die in den Maßnahmenprogrammen verankerten Maßnahmen zielen darauf ab, signifikante Belastungen von Fließgewässern und des Grundwassers durch den aktiven Braunkohlebergbau und den Sanierungsbergbau zu reduzieren. Wesentliche fachliche Grundlage hierfür ist das  Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“.

  • Verhinderung ökologischer Schäden durch Wasserkraftanlagen

    Mit den Maßnahmen sollen signifikante Belastungen von Fließgewässern durch Wasserkraftanlagen, die insbesondere durch mechanische Schädigungen von Fischen und durch die Stauhaltung entstehen, reduziert werden.

    Grundlage für die Priorisierung der Maßnahmen ist das Landeskonzept ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs.

     

    Mit den Maßnahmen sollen signifikante Belastungen von Fließgewässern durch Wasserkraftanlagen, die insbesondere durch mechanische Schädigungen von Fischen und durch die Stauhaltung entstehen, reduziert werden.

    Grundlage für die Priorisierung der Maßnahmen ist das Landeskonzept ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs.

     

Weiterführende Informationen

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