WRRL: Anhörungen der Öffentlichkeit


Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält einen Auftrag an die zuständigen Behörden, der über herkömmlich administrative Aufgaben hinausweist. Es geht dabei um die „Information und Anhörung der Öffentlichkeit“ (Artikel 14 WRRL). So gehören zu jedem sechsjährigem Bewirtschaftungszeitraum drei Anhörungen zu folgenden Dokumenten:
- Zeitplan und Arbeitsprogramm (bis drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
- Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (bis zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
- Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm (bis ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums).
Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb eines halben Jahres Stellung nehmen. Die Veröffentlichung der Dokumente wird in Brandenburg im Amtsblatt sowie auf den Internetseiten des Brandenburger Umweltministeriums, der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der Koordinierten Flussgebietseinheit Oder bekannt gegeben. Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse auf den Seiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der Koordinierten Flussgebietseinheit Oder.
Die Ergebnisse der Anhörungen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022 - 2027) können nachfolgend eingesehen werden
- Anhörung zu den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen
(22.12.2018 - 22.06.2019; abgeschlossen) - Anhörung zu den aktualisierten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
(22.12.2019 - 22.06.2020; abgeschlossen) - Anhörung zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
(22.12.2020 - 22.06.2021; abgeschlossen)
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält einen Auftrag an die zuständigen Behörden, der über herkömmlich administrative Aufgaben hinausweist. Es geht dabei um die „Information und Anhörung der Öffentlichkeit“ (Artikel 14 WRRL). So gehören zu jedem sechsjährigem Bewirtschaftungszeitraum drei Anhörungen zu folgenden Dokumenten:
- Zeitplan und Arbeitsprogramm (bis drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
- Überblick über die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (bis zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
- Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm (bis ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums).
Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb eines halben Jahres Stellung nehmen. Die Veröffentlichung der Dokumente wird in Brandenburg im Amtsblatt sowie auf den Internetseiten des Brandenburger Umweltministeriums, der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der Koordinierten Flussgebietseinheit Oder bekannt gegeben. Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse auf den Seiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der Koordinierten Flussgebietseinheit Oder.
Die Ergebnisse der Anhörungen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022 - 2027) können nachfolgend eingesehen werden
- Anhörung zu den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen
(22.12.2018 - 22.06.2019; abgeschlossen) - Anhörung zu den aktualisierten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
(22.12.2019 - 22.06.2020; abgeschlossen) - Anhörung zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
(22.12.2020 - 22.06.2021; abgeschlossen)