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Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen

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Die Errichtung von Anlagen der oberflächennahen Geothermie hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch im Hinblick auf die Energiewende und dem damit angestrebten Ziel einer verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist davon auszugehen, dass dieser Trend in den nächsten Jahren anhalten wird.

Da Erdwärmebohrungen immer einen potentiellen Eingriff in den Wasserhaushalt darstellen, ergeben sich bei unsachgemäßer Durchführung Gefahren für das Grundwasser. Aus diesem Grund gilt es, aus wasserwirtschaftlicher Sicht strenge Anforderungen an geothermische Anlagen zu stellen, um den Eingriff und die damit verbundenen Gefährdungen so gering wie möglich zu halten. Das Umweltministerium hat deshalb bereits 2008 ein Merkblatt herausgegeben, in dem die Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen benannt wurden. Mit einem Rundschreiben wurde dieses Merkblatt 2010 hinsichtlich der Unzulässigkeit von Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten ergänzt. Sowohl das Merkblatt als auch das Rundschreiben sind zwischenzeitlich insgesamt überholt und bedurften einer grundlegenden Überarbeitung. Die nunmehr erstellte Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren berücksichtigt neue fachliche Erkenntnisse, die Weiterentwicklung technischer Regelwerke sowie rechtliche Änderungen. Sie beruht zu weiten Teilen auf dem Dokument „Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und –kollektoren“ der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Die vorliegende Handlungsempfehlung richtet sich vorrangig an die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und soll als Grundlage für einen landesweit einheitlichen Vollzug im Bereich der oberflächennahen Geothermie dienen. Ziel des Papiers ist der vorsorgende Grundwassersschutz sowie die Sicherung der Trinkwasserversorgung. In diesem Sinne gilt es:

  • Wasserwegsamkeiten im Untergrund infolge von Erdwärmesondenbohrungen,
  • nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit infolge der Verwendung wassergefährdender Stoffe sowie
  • signifikante thermische Veränderungen des Grundwassers

zu verhindern. Dafür fasst die Handlungsempfehlung wesentliche wasserwirtschaftliche Anforderungen und Kontrollmöglichkeiten zusammen. Gleichzeitig enthält sie aber auch Hinweise für künftige Betreiber und Bauausführende über einzuhaltende Anforderungen sowie Art und Umfang von bereitzustellenden Unterlagen.

Erdwärmenutzung in Brandenburg — Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren
des Umweltministeriums, 2023

Hinweis:

Als Anlagen sind der Handlungsempfehlung nachfolgende Mustervorlagen für Anträge zur Erdwärmenutzung beigefügt:

Eine Antragstellung sollte über die zur Verfügung gestellten Formulare bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Die in diesen Formularen vorgezeichnete Art und Weise gewährleistet die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und einen einheitlichen Vollzug im Land Brandenburg.

Die Errichtung von Anlagen der oberflächennahen Geothermie hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch im Hinblick auf die Energiewende und dem damit angestrebten Ziel einer verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist davon auszugehen, dass dieser Trend in den nächsten Jahren anhalten wird.

Da Erdwärmebohrungen immer einen potentiellen Eingriff in den Wasserhaushalt darstellen, ergeben sich bei unsachgemäßer Durchführung Gefahren für das Grundwasser. Aus diesem Grund gilt es, aus wasserwirtschaftlicher Sicht strenge Anforderungen an geothermische Anlagen zu stellen, um den Eingriff und die damit verbundenen Gefährdungen so gering wie möglich zu halten. Das Umweltministerium hat deshalb bereits 2008 ein Merkblatt herausgegeben, in dem die Anforderungen des Gewässerschutzes an geothermische Anlagen benannt wurden. Mit einem Rundschreiben wurde dieses Merkblatt 2010 hinsichtlich der Unzulässigkeit von Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten ergänzt. Sowohl das Merkblatt als auch das Rundschreiben sind zwischenzeitlich insgesamt überholt und bedurften einer grundlegenden Überarbeitung. Die nunmehr erstellte Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren berücksichtigt neue fachliche Erkenntnisse, die Weiterentwicklung technischer Regelwerke sowie rechtliche Änderungen. Sie beruht zu weiten Teilen auf dem Dokument „Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und –kollektoren“ der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Die vorliegende Handlungsempfehlung richtet sich vorrangig an die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und soll als Grundlage für einen landesweit einheitlichen Vollzug im Bereich der oberflächennahen Geothermie dienen. Ziel des Papiers ist der vorsorgende Grundwassersschutz sowie die Sicherung der Trinkwasserversorgung. In diesem Sinne gilt es:

  • Wasserwegsamkeiten im Untergrund infolge von Erdwärmesondenbohrungen,
  • nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit infolge der Verwendung wassergefährdender Stoffe sowie
  • signifikante thermische Veränderungen des Grundwassers

zu verhindern. Dafür fasst die Handlungsempfehlung wesentliche wasserwirtschaftliche Anforderungen und Kontrollmöglichkeiten zusammen. Gleichzeitig enthält sie aber auch Hinweise für künftige Betreiber und Bauausführende über einzuhaltende Anforderungen sowie Art und Umfang von bereitzustellenden Unterlagen.

Erdwärmenutzung in Brandenburg — Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren
des Umweltministeriums, 2023

Hinweis:

Als Anlagen sind der Handlungsempfehlung nachfolgende Mustervorlagen für Anträge zur Erdwärmenutzung beigefügt:

Eine Antragstellung sollte über die zur Verfügung gestellten Formulare bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Die in diesen Formularen vorgezeichnete Art und Weise gewährleistet die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und einen einheitlichen Vollzug im Land Brandenburg.