Moorschutz in Brandenburg


Landesregierung verabschiedet das Moorschutzprogramm
Am 14. März 2023 verabschiedete das Brandenburger Kabinett das Moorschutzprogramm und vereinbarte Ziele, Handlungsbedarf und die künftige Herangehensweise für die Umsetzung des Moorschutzes im Land. Mit dem Moorschutzprogramm kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags mit Beschluss vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1122-B) nach.
Das Programm greift die Ziele der Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ vom September 2021 und die bereits vom Kabinett am 23. August 2022 beschlossenen Sektorziele für den Klimaplan auf.
Bund-Länder-Zielvereinbarung wurde eine Minderung der Treibhausgasemissionen aus Moorböden Deutschlands um 5 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq.) bis zum Jahr 2030 festgeschrieben.
Das Land Brandenburg hat einen Anteil an der Moorfläche Deutschlands von rund 15 Prozent (siehe Kapitel 2.2, Seite 7 des Moorschutzprogramms). Damit Brandenburg den entsprechenden Beitrag des Emissionsanteils von 15 Prozent Moorfläche leisten kann, ergibt sich für Brandenburg das Ziel, die Emissionen aus Moorböden um mindestens 750.000 Tonnen CO2-Äq. bis 2030 zu senken.
Das Programm stellt einen abgestimmten Rahmen für alle weiteren Aktivitäten zum Moorschutz im Land dar. Es verfolgt weitergehende, multistrategische Ziele. Neben dem Klimaschutz stehen zum Beispiel auch die Erhaltung der Biodiversität, die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes sowie Klimaanpassung im Fokus.
Das Moorschutzprogramm als Rahmenprogramm stellt
- die Fachgrundlagen des Moorschutzes,
- wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Grundlagen,
- bereits ergriffene Maßnahmen,
- vorhandene Förderinstrumente sowie
- geplante strategische Maßnahmen
zusammenfassend dar.
Ein Schwerpunkt wird dabei auf
- die freiwillige, partizipative und transparente Einbindung der Flächeneigentümer und Flächennutzer bei der Planung und Umsetzung von Moorschutzprojekten sowie
- die Unterstützung aller Ansätze zur wirtschaftlichen, standortangepasster Nutzung von vernässten Moorböden wie beispielsweise Bewirtschaftungstechnik und Aufbau und Unterstützung von Verwertungsketten gelegt.
Das Land will auf landeseigenen Flächen die Ziele und Maßnahmen des Moorschutzprogramms vorbildhaft umsetzen.
Landesregierung verabschiedet das Moorschutzprogramm
Am 14. März 2023 verabschiedete das Brandenburger Kabinett das Moorschutzprogramm und vereinbarte Ziele, Handlungsbedarf und die künftige Herangehensweise für die Umsetzung des Moorschutzes im Land. Mit dem Moorschutzprogramm kommt die Landesregierung dem Auftrag des Landtags mit Beschluss vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1122-B) nach.
Das Programm greift die Ziele der Bund-Länder-Zielvereinbarung „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ vom September 2021 und die bereits vom Kabinett am 23. August 2022 beschlossenen Sektorziele für den Klimaplan auf.
Bund-Länder-Zielvereinbarung wurde eine Minderung der Treibhausgasemissionen aus Moorböden Deutschlands um 5 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq.) bis zum Jahr 2030 festgeschrieben.
Das Land Brandenburg hat einen Anteil an der Moorfläche Deutschlands von rund 15 Prozent (siehe Kapitel 2.2, Seite 7 des Moorschutzprogramms). Damit Brandenburg den entsprechenden Beitrag des Emissionsanteils von 15 Prozent Moorfläche leisten kann, ergibt sich für Brandenburg das Ziel, die Emissionen aus Moorböden um mindestens 750.000 Tonnen CO2-Äq. bis 2030 zu senken.
Das Programm stellt einen abgestimmten Rahmen für alle weiteren Aktivitäten zum Moorschutz im Land dar. Es verfolgt weitergehende, multistrategische Ziele. Neben dem Klimaschutz stehen zum Beispiel auch die Erhaltung der Biodiversität, die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes sowie Klimaanpassung im Fokus.
Das Moorschutzprogramm als Rahmenprogramm stellt
- die Fachgrundlagen des Moorschutzes,
- wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Grundlagen,
- bereits ergriffene Maßnahmen,
- vorhandene Förderinstrumente sowie
- geplante strategische Maßnahmen
zusammenfassend dar.
Ein Schwerpunkt wird dabei auf
- die freiwillige, partizipative und transparente Einbindung der Flächeneigentümer und Flächennutzer bei der Planung und Umsetzung von Moorschutzprojekten sowie
- die Unterstützung aller Ansätze zur wirtschaftlichen, standortangepasster Nutzung von vernässten Moorböden wie beispielsweise Bewirtschaftungstechnik und Aufbau und Unterstützung von Verwertungsketten gelegt.
Das Land will auf landeseigenen Flächen die Ziele und Maßnahmen des Moorschutzprogramms vorbildhaft umsetzen.