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Wildnis und natürliche Waldentwicklung in Brandenburg

Ein natürlich entwickelter Wald - Bachlauf mit Totholz
© Andreas Neumann/Landesbetrieb Forst Brandenburg
Ein natürlich entwickelter Wald - Bachlauf mit Totholz
© Andreas Neumann/Landesbetrieb Forst Brandenburg

Gebiete, in denen Natur wirklich Natur sein darf, sind selten in Deutschland. Schon seit Jahrhunderten wird nahezu die gesamte Landfläche für Siedlung, Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft genutzt. Es ist unbestritten, dass es heute in weiten Teilen Mitteleuropas und speziell in Deutschland fast keine Bereiche mehr gibt, in denen natürliche räumlich-dynamische Prozesse weitestgehend ungestört ablaufen können und einer ursprünglichen Wildnis entsprechen.

Gebiete, in denen Natur wirklich Natur sein darf, sind selten in Deutschland. Schon seit Jahrhunderten wird nahezu die gesamte Landfläche für Siedlung, Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft genutzt. Es ist unbestritten, dass es heute in weiten Teilen Mitteleuropas und speziell in Deutschland fast keine Bereiche mehr gibt, in denen natürliche räumlich-dynamische Prozesse weitestgehend ungestört ablaufen können und einer ursprünglichen Wildnis entsprechen.

Vor dem Hintergrund des weltweiten dramatischen Verlustes der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel sind Wildnisgebiete einwichtiger Baustein, um die biologische Vielfalt zu fördern und zu sichern. Sie sind Rückzugsräume für Arten, die in der genutzten Kulturlandschaft nicht mehr leben können. Insbesondere in diesen Gebieten wird die natürliche Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen, wie dem Klimawandel, ermöglicht.

Bisher wurden etwa ein Prozent der Landesfläche (rund 30.000 Hektar) Brandenburgs als großflächige Wildnisgebiete im Sinne der „Nationalen Biodiversitätsstrategie" (NBS) festgelegt und vom Bundesumweltministerium bestätigt. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, auf insgesamt zwei Prozent (rund 60.000 Hektar) der Landesfläche dauerhaft Wildnisgebiete zu entwickeln.

Brandenburg tritt mit dem „Maßnahmenprogramm für biologische Vielfalt" dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegen. Das Zwei-Prozent-Ziel für die Einrichtung von Wildnisgebieten ist ein wesentlicher Baustein dieses Programms.

Natürliche Waldentwicklung auf 10 Prozent der Landeswaldflächen („NWE 10")

Die Bundesregierung hat mit der "Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt" (NBS) nicht nur das Zwei-Prozent-Wildnisziel beschlossen. Es sollen sich außerdem auf 10 Prozent der Waldfläche in öffentlicher Hand die Wälder natürlich, also ohne Eingriffe des Menschen, entwickeln können (NWE-10). Die Bezeichnung hierfür ist „Naturwaldentwicklung". Mit Wirkung vom 1. März 2024 wurde per Erlass an den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) die bestehende Flächenkulisse von Waldgebieten mit natürlicher Waldentwicklung erweitert, sodass die Naturwaldentwicklung auf insgesamt 10 Prozent der Waldfläche im Eigentum des Landes umgesetzt wird.

Vor dem Hintergrund des weltweiten dramatischen Verlustes der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel sind Wildnisgebiete einwichtiger Baustein, um die biologische Vielfalt zu fördern und zu sichern. Sie sind Rückzugsräume für Arten, die in der genutzten Kulturlandschaft nicht mehr leben können. Insbesondere in diesen Gebieten wird die natürliche Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen, wie dem Klimawandel, ermöglicht.

Bisher wurden etwa ein Prozent der Landesfläche (rund 30.000 Hektar) Brandenburgs als großflächige Wildnisgebiete im Sinne der „Nationalen Biodiversitätsstrategie" (NBS) festgelegt und vom Bundesumweltministerium bestätigt. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, auf insgesamt zwei Prozent (rund 60.000 Hektar) der Landesfläche dauerhaft Wildnisgebiete zu entwickeln.

Brandenburg tritt mit dem „Maßnahmenprogramm für biologische Vielfalt" dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegen. Das Zwei-Prozent-Ziel für die Einrichtung von Wildnisgebieten ist ein wesentlicher Baustein dieses Programms.

Natürliche Waldentwicklung auf 10 Prozent der Landeswaldflächen („NWE 10")

Die Bundesregierung hat mit der "Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt" (NBS) nicht nur das Zwei-Prozent-Wildnisziel beschlossen. Es sollen sich außerdem auf 10 Prozent der Waldfläche in öffentlicher Hand die Wälder natürlich, also ohne Eingriffe des Menschen, entwickeln können (NWE-10). Die Bezeichnung hierfür ist „Naturwaldentwicklung". Mit Wirkung vom 1. März 2024 wurde per Erlass an den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) die bestehende Flächenkulisse von Waldgebieten mit natürlicher Waldentwicklung erweitert, sodass die Naturwaldentwicklung auf insgesamt 10 Prozent der Waldfläche im Eigentum des Landes umgesetzt wird.


Auswahl von Wildnisflächen

Die für die Wildnisentwicklung geeigneten Flächen in öffentlicher Hand oder in der Hand von Naturschutzstiftungen liegen im ganzen Land Brandenburg verteilt. Festzuhalten bleibt:

  • Für ihre Einrichtung sind keine neuen Landesregelungen erforderlich – also auch keine neuen Schutzgebietsausweisungen.
  • Der Waldbrandschutz auf diesen Flächen wird vom jeweiligen Eigentümer gewährleistet. Eine enge Abstimmung mit den Kommunen und Trägern des Brandschutzes dazu wird zugesichert.
  • Ein Wildtiermanagement wird weiterhin durchgeführt.
  • Biotopeinrichtende Maßnahmen werden - wenn nötig - durchgeführt
  • Verkehrssicherungspflicht wird durch die Flächeneigentümer weiter erfüllt.
  • Es gibt keine zusätzlichen Regelungen des Bundes oder der Europäischen Union für diese Flächen.

Das Umwelt- und Forstministerium führte zur Erweiterung der Wildnisflächenkulisse im Land an verschiedenen Orten Informations- und Diskussionsrunden durch. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, von Verbänden und Initiativen sowie lokalen Abgeordneten, Kuratorien und Beiräten unter anderem in der Lieberoser Heide und im Spreewald konnten viele Fragen erörtert werden.

Auswahl von Wildnisflächen

Die für die Wildnisentwicklung geeigneten Flächen in öffentlicher Hand oder in der Hand von Naturschutzstiftungen liegen im ganzen Land Brandenburg verteilt. Festzuhalten bleibt:

  • Für ihre Einrichtung sind keine neuen Landesregelungen erforderlich – also auch keine neuen Schutzgebietsausweisungen.
  • Der Waldbrandschutz auf diesen Flächen wird vom jeweiligen Eigentümer gewährleistet. Eine enge Abstimmung mit den Kommunen und Trägern des Brandschutzes dazu wird zugesichert.
  • Ein Wildtiermanagement wird weiterhin durchgeführt.
  • Biotopeinrichtende Maßnahmen werden - wenn nötig - durchgeführt
  • Verkehrssicherungspflicht wird durch die Flächeneigentümer weiter erfüllt.
  • Es gibt keine zusätzlichen Regelungen des Bundes oder der Europäischen Union für diese Flächen.

Das Umwelt- und Forstministerium führte zur Erweiterung der Wildnisflächenkulisse im Land an verschiedenen Orten Informations- und Diskussionsrunden durch. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, von Verbänden und Initiativen sowie lokalen Abgeordneten, Kuratorien und Beiräten unter anderem in der Lieberoser Heide und im Spreewald konnten viele Fragen erörtert werden.

Bildergalerie Informationsveranstaltung Wildnisgebiete in Lieberose am 3. Mai 2023

Weiterführende Informationen

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