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Häufig gestellte Fragen zum Thema Wildnis und natürliche Waldentwicklung (FAQ - Frequently Asked Questions)

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  • 1. Was ist Wildnis?

    Als Wildnis werden Gebiete eingeordnet, in denen sich Natur nach eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln darf, der Mensch nicht durch umfangreiche wirtschaftliche Tätigkeit die natürlichen Prozesse reguliert. Solche Flächen sind in Deutschland selten. Schon seit Jahrhunderten wird hier nahezu die gesamte Landfläche für Siedlung, Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft genutzt. Somit können nur noch in Einzelfällen Reste von ursprünglicher Wildnis erhalten werden

    Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Begriffsdefinition für Wildnis in Deutschland erarbeitet:

    „Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten.“

    siehe: „Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des 2-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie", Stand: 3. Mai 2018

    Als Wildnis werden Gebiete eingeordnet, in denen sich Natur nach eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln darf, der Mensch nicht durch umfangreiche wirtschaftliche Tätigkeit die natürlichen Prozesse reguliert. Solche Flächen sind in Deutschland selten. Schon seit Jahrhunderten wird hier nahezu die gesamte Landfläche für Siedlung, Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft genutzt. Somit können nur noch in Einzelfällen Reste von ursprünglicher Wildnis erhalten werden

    Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Begriffsdefinition für Wildnis in Deutschland erarbeitet:

    „Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten.“

    siehe: „Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des 2-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie", Stand: 3. Mai 2018

  • 2. Warum ist das Zulassen von Wildnisentwicklung wichtig?

    Mit dem Wort Wildnis werden häufig Landschaftsräume in fernen Ländern assoziiert. Darüber hinaus wird zudem Verantwortung für den Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten diesen Ländern zugeordnet. Als Teil eines hoch entwickelten, wohlhabenden Landes steht aber auch Brandenburg in der Verantwortung, Vorbild beim Schutz von großflächigen Wildnisgebieten zu sein und dies nicht nur von anderen, beispielsweise im Regenwaldschutz, einzufordern. Und es gibt gute Gründe, Wildnisentwicklung in Brandenburg zuzulassen: In Wildnisgebieten können vielfältige, natürliche räumlich-dynamische Prozesse weitgehend ungestört ablaufen. Dadurch können Landschaften entstehen, die von verschiedenen Stadien der natürlichen Entwicklung von Pflanzen-, Tier- oder Pilzgesellschaften geprägt sind (Sukzessionsstadien).  

    Diese Flächen weisen besondere Qualitäten auf:

    • Durch die natürliche Dynamik wird eine standorttypische biologische Vielfalt gefördert und gesichert. Insbesondere hier wird die natürliche Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen ermöglicht, was vor dem Hintergrund des Klimawandels immer mehr an Bedeutung gewinnt. Damit sind Wildnisgebiete sowohl Teil der Anpassungsstrategie gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch Baustein zur Minderung deren Auswirkungen.
    • Eine Reihe von Lebensräumen in Wildnisgebieten, wie intakte Moore und Auen, dienen als Kohlenstoffsenke. Sie sind zugleich aber auch Hotspots der biologischen Vielfalt. Natürliche Auen können auch Wasser und Nährstoffe zurückhalten. Somit ergeben sich in solchen Gebieten Synergien zwischen Natur-, Hochwasser- und Gewässerschutz.
    • Große Gebiete, in denen sich die Natur gemäß ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann, sind unverzichtbar für den Schutz der biologischen Vielfalt. Viele Arten brauchen ungestörte Rückzugsräume mit hohem Strukturreichtum, die sie nur in großen, ungestörten Gebieten vorfinden. Darüber hinaus ist der ungehinderte genetische Austausch und somit das Ablaufen natürlicher evolutiver Prozesse, die beispielsweise für die Anpassung an den Klimawandel wichtig sind, fast nur noch in Wildnisgebieten möglich.
    • In Wildnisgebieten ist gut nachvollziehbar, wie sich vom Menschen weitgehend unbeeinflusste Gebiete, beispielsweise in Zeiten des Klimawandels, verhalten und so Erkenntnisse für Management oder Bewirtschaftung gewinnen.

    Großflächige Wildnisgebiete wie die Nationalparke sind auch in Deutschland gut besuchte Reiseziele. So gehört der Nationalpark Unteres Odertal nach der Ausgangsanalyse des Landesmarketings Brandenburgs zu den bekanntesten touristischen Orten. Insgesamt belegen Umfragen, dass als Grund für eine Reise nach Brandenburg Landschaft, Natur und Artenvielfalt hoch gewichtet werden.

    Mit dem Wort Wildnis werden häufig Landschaftsräume in fernen Ländern assoziiert. Darüber hinaus wird zudem Verantwortung für den Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten diesen Ländern zugeordnet. Als Teil eines hoch entwickelten, wohlhabenden Landes steht aber auch Brandenburg in der Verantwortung, Vorbild beim Schutz von großflächigen Wildnisgebieten zu sein und dies nicht nur von anderen, beispielsweise im Regenwaldschutz, einzufordern. Und es gibt gute Gründe, Wildnisentwicklung in Brandenburg zuzulassen: In Wildnisgebieten können vielfältige, natürliche räumlich-dynamische Prozesse weitgehend ungestört ablaufen. Dadurch können Landschaften entstehen, die von verschiedenen Stadien der natürlichen Entwicklung von Pflanzen-, Tier- oder Pilzgesellschaften geprägt sind (Sukzessionsstadien).  

    Diese Flächen weisen besondere Qualitäten auf:

    • Durch die natürliche Dynamik wird eine standorttypische biologische Vielfalt gefördert und gesichert. Insbesondere hier wird die natürliche Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen ermöglicht, was vor dem Hintergrund des Klimawandels immer mehr an Bedeutung gewinnt. Damit sind Wildnisgebiete sowohl Teil der Anpassungsstrategie gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch Baustein zur Minderung deren Auswirkungen.
    • Eine Reihe von Lebensräumen in Wildnisgebieten, wie intakte Moore und Auen, dienen als Kohlenstoffsenke. Sie sind zugleich aber auch Hotspots der biologischen Vielfalt. Natürliche Auen können auch Wasser und Nährstoffe zurückhalten. Somit ergeben sich in solchen Gebieten Synergien zwischen Natur-, Hochwasser- und Gewässerschutz.
    • Große Gebiete, in denen sich die Natur gemäß ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann, sind unverzichtbar für den Schutz der biologischen Vielfalt. Viele Arten brauchen ungestörte Rückzugsräume mit hohem Strukturreichtum, die sie nur in großen, ungestörten Gebieten vorfinden. Darüber hinaus ist der ungehinderte genetische Austausch und somit das Ablaufen natürlicher evolutiver Prozesse, die beispielsweise für die Anpassung an den Klimawandel wichtig sind, fast nur noch in Wildnisgebieten möglich.
    • In Wildnisgebieten ist gut nachvollziehbar, wie sich vom Menschen weitgehend unbeeinflusste Gebiete, beispielsweise in Zeiten des Klimawandels, verhalten und so Erkenntnisse für Management oder Bewirtschaftung gewinnen.

    Großflächige Wildnisgebiete wie die Nationalparke sind auch in Deutschland gut besuchte Reiseziele. So gehört der Nationalpark Unteres Odertal nach der Ausgangsanalyse des Landesmarketings Brandenburgs zu den bekanntesten touristischen Orten. Insgesamt belegen Umfragen, dass als Grund für eine Reise nach Brandenburg Landschaft, Natur und Artenvielfalt hoch gewichtet werden.

  • 3. Warum besteht eine Verpflichtung zur Wildnis und natürlichen Waldentwicklung (NWE)?

    Brandenburg ist wie alle Bundesländer gehalten, die internationalen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) umzusetzen, das 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Der Rio-Vertrag bildet die Grundlage für die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Darauf fußt die 2007 von Deutschland beschlossene Nationale Strategie für die biologische Vielfalt (NBS).

    Zwei Ziele sind dabei besonders relevant:

    • Zehn Prozent der Wälder in der öffentlichen Hand sollen aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Die Bezeichnung hierfür ist „Natürliche Wald Entwicklung“ oder „NWE 10".
    • Auf zwei Prozent der Landesflächen sollen Wildnisgebiete entstehen. Dieses Ziel soll überwiegend durch großflächige Wildnisgebiete realisiert werden. Zwischen diesen beiden Kategorien wird es räumliche Schnittmengen geben.

    Bei beiden Zielen geht es letztlich um das Aufgeben der wirtschaftlichen Nutzung der Flächen und das Zulassen einer natürlichen Entwicklung.

    Im Land Brandenburg gibt es folgenden politischen und programmatischen Rahmen zur Umsetzung dieser Ziele:

    • Der Landtag Brandenburg hatte die Landesregierung im November 2011 beauftragt, unter Federführung des Umweltministeriums ein Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt zu erarbeiten, um dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegenzutreten, welches im April 2014 beschlossen wurde. Beide flächenbezogenen Ziele sind in das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt eingeflossen.
    • Auch im Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode des Brandenburger Landtags 2019 haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, auf insgesamt zwei Prozent der Landesfläche Brandenburgs dauerhaft Wildnis zu entwickeln.

    Brandenburg ist wie alle Bundesländer gehalten, die internationalen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) umzusetzen, das 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Der Rio-Vertrag bildet die Grundlage für die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Darauf fußt die 2007 von Deutschland beschlossene Nationale Strategie für die biologische Vielfalt (NBS).

    Zwei Ziele sind dabei besonders relevant:

    • Zehn Prozent der Wälder in der öffentlichen Hand sollen aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Die Bezeichnung hierfür ist „Natürliche Wald Entwicklung“ oder „NWE 10".
    • Auf zwei Prozent der Landesflächen sollen Wildnisgebiete entstehen. Dieses Ziel soll überwiegend durch großflächige Wildnisgebiete realisiert werden. Zwischen diesen beiden Kategorien wird es räumliche Schnittmengen geben.

    Bei beiden Zielen geht es letztlich um das Aufgeben der wirtschaftlichen Nutzung der Flächen und das Zulassen einer natürlichen Entwicklung.

    Im Land Brandenburg gibt es folgenden politischen und programmatischen Rahmen zur Umsetzung dieser Ziele:

    • Der Landtag Brandenburg hatte die Landesregierung im November 2011 beauftragt, unter Federführung des Umweltministeriums ein Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt zu erarbeiten, um dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegenzutreten, welches im April 2014 beschlossen wurde. Beide flächenbezogenen Ziele sind in das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt eingeflossen.
    • Auch im Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode des Brandenburger Landtags 2019 haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, auf insgesamt zwei Prozent der Landesfläche Brandenburgs dauerhaft Wildnis zu entwickeln.
  • 4. Zehn Prozent Natürliche Waldentwicklung im Landeswald (NWE 10) und zwei Prozent Wildnis - wo steht Brandenburg und wie sollen die Ziele erreicht werden?

    Beide Handlungsansätze (Wildnis und NWE 10) sind eng miteinander verknüpft. 

    Natürliche Waldentwicklung NWE 10-Ziel

    Seit dem 1. März 2024 sind 10 Prozent der Wirtschaftsfläche des Landesbetriebs Forst Brandenburg (LFB) der natürlichen Waldentwicklung überlassen. Hierzu wurde per Erlass an den LFB die bestehende Flächenkulisse von Waldgebieten mit natürlicher Waldentwicklung um weitere rund 16.000 Hektar erweitert.

    Somit wird das Ziel auf rund 26.200 Hektar im Landeswald vollständig erreicht. Die abschließende Zuordnung konkreter Landeswaldflächen kann im öffentlich zugänglichen Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg eingesehen werden.

    Wildnis - Zwei-Prozent-Ziel

    Bisher wurden etwa ein Prozent der Landesfläche Brandenburgs als großflächige Wildnisgebiete nach den Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) festgelegt und durch das Bundesumweltministerium bestätigt (Baustein 1).

    Zu den bisher in Brandenburg dauerhaft gesicherten Wildnisgebieten im Sinne der NBS gehören vor allem die Kernzone des Nationalparks Unteres Odertal und die großflächigen Kernzonen der Biosphärenreservate. Auch einige große Naturentwicklungsgebiete, die über Naturschutzgebietsverordnungen rechtlich ausgewiesen sind, sowie Flächen im Eigentum der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, die sich dem Wildnisziel in ihrer Satzung verpflichtet hat, dienen dem Erreichen des Wildnisziels. Einige ausgedehnte Flächen des Nationalen Naturerbes (NNE), bei denen es sich um ehemals militärisch genutzte Flächen handelt, werden ebenfalls als großflächige Wildnis gewertet.

    Zur Erreichung der Zielsetzung wurden vorrangig solche Flächen für die Wildnisentwicklung ausgewählt, die sich entweder im Eigentum des Landes befinden oder Dritten gehören, die sich freiwillig zur Nutzungsaufgabe verpflichtet oder denen Flächen bereits mit der Maßgabe übertragen wurden, Wildnisentwicklung zuzulassen. In Übergangszeiträumen können noch Maßnahmen der Biotopentwicklung durchgeführt werden (zum Beispiel bei Flächen des Nationalen Naturerbes (NNE).

    Bisher als Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) eingeordnete Flächen

    Nummer Flächenkategorie Fläche in Hektar
    (gerundet)
    I. Naturschutzrechtlich gesicherte Naturentwicklungsgebiete
    sowie Kernzonen des Nationalparks und der Biosphärenreservate
    17.300
    II. Nationales Naturerbe (NNE) 9.900
    III. Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
    (soweit nicht in I. enthalten)
    2.600
    Gesamtsumme: 29.800

    Neben den bereits knapp 30.000 Hektar als Wildnis eingeordneten Flächen wird auch ein Teil der NWE 10-Flächen in die Wildnisbilanz einbezogen (Baustein 2). Auf diese Weise kommen 2024 rund 9.700 Hektar von den neu ausgewiesenen NWE10-Flächen hinzu, die den Qualitätskriterien für Wildnisgebiete entsprechen. Diese wurden zur Arrondierung von Gebieten zur Erreichung eines Wildnigebietes, zur Schaffung von neuen Wildnisgebieten oder als Flächen zur Ergänzung bestätigter Wildnisgebiet genutzt.

    Als Baustein 3 wird dann nach weiteren Potenzialflächen (Bergbaufolgeflächen, ehemalige militärisch genutzte Flächen oder Arrondierungen/Erweiterungen bereits ausgewiesener Gebiete) gesucht, die die Wildniskulisse auf zwei Prozent der Landesfläche für Wildnisentwicklung ergänzen.

    Baustein 1:
    Wildnisgebiete gesichert
    Baustein 2:
    Wildnisgebiete durch NWE
    Baustein 3:
    Wildnisgebiete perspektivisch
    Qualitätskriterien des BMUV/ BfN erfüllt und bestätigt - 1 Prozent Landesfläche
    • per Verordnung/Gesetz ausgewiesen
    • zumindest eigentumsrechtlich dauerhaft gesichert (NNE, Stiftung Naturlandschaften)
    Wildnistaugliche Landeswaldflächen (NWE 10)
    • Ziel ist es, die Qualitätskriterien für Wildnisgebiete und Kriterien der Natürlichen Waldentwicklung zu erfüllen
    • Arrondierung der Kernzonen der Biosphärenreservate
    Potenziale für Wildnisgebiete
    • Bergbaufolgelandschaften
    • Militärische Liegenschaften
    • Arrondierungen/Erweiterungen vorhandener Gebiete, um Kriterien für Wildnisgebiete zu erfüllen (siehe Frage 5)

    Beide Handlungsansätze (Wildnis und NWE 10) sind eng miteinander verknüpft. 

    Natürliche Waldentwicklung NWE 10-Ziel

    Seit dem 1. März 2024 sind 10 Prozent der Wirtschaftsfläche des Landesbetriebs Forst Brandenburg (LFB) der natürlichen Waldentwicklung überlassen. Hierzu wurde per Erlass an den LFB die bestehende Flächenkulisse von Waldgebieten mit natürlicher Waldentwicklung um weitere rund 16.000 Hektar erweitert.

    Somit wird das Ziel auf rund 26.200 Hektar im Landeswald vollständig erreicht. Die abschließende Zuordnung konkreter Landeswaldflächen kann im öffentlich zugänglichen Geoportal des Landesbetriebes Forst Brandenburg eingesehen werden.

    Wildnis - Zwei-Prozent-Ziel

    Bisher wurden etwa ein Prozent der Landesfläche Brandenburgs als großflächige Wildnisgebiete nach den Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) festgelegt und durch das Bundesumweltministerium bestätigt (Baustein 1).

    Zu den bisher in Brandenburg dauerhaft gesicherten Wildnisgebieten im Sinne der NBS gehören vor allem die Kernzone des Nationalparks Unteres Odertal und die großflächigen Kernzonen der Biosphärenreservate. Auch einige große Naturentwicklungsgebiete, die über Naturschutzgebietsverordnungen rechtlich ausgewiesen sind, sowie Flächen im Eigentum der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, die sich dem Wildnisziel in ihrer Satzung verpflichtet hat, dienen dem Erreichen des Wildnisziels. Einige ausgedehnte Flächen des Nationalen Naturerbes (NNE), bei denen es sich um ehemals militärisch genutzte Flächen handelt, werden ebenfalls als großflächige Wildnis gewertet.

    Zur Erreichung der Zielsetzung wurden vorrangig solche Flächen für die Wildnisentwicklung ausgewählt, die sich entweder im Eigentum des Landes befinden oder Dritten gehören, die sich freiwillig zur Nutzungsaufgabe verpflichtet oder denen Flächen bereits mit der Maßgabe übertragen wurden, Wildnisentwicklung zuzulassen. In Übergangszeiträumen können noch Maßnahmen der Biotopentwicklung durchgeführt werden (zum Beispiel bei Flächen des Nationalen Naturerbes (NNE).

    Bisher als Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) eingeordnete Flächen

    Nummer Flächenkategorie Fläche in Hektar
    (gerundet)
    I. Naturschutzrechtlich gesicherte Naturentwicklungsgebiete
    sowie Kernzonen des Nationalparks und der Biosphärenreservate
    17.300
    II. Nationales Naturerbe (NNE) 9.900
    III. Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
    (soweit nicht in I. enthalten)
    2.600
    Gesamtsumme: 29.800

    Neben den bereits knapp 30.000 Hektar als Wildnis eingeordneten Flächen wird auch ein Teil der NWE 10-Flächen in die Wildnisbilanz einbezogen (Baustein 2). Auf diese Weise kommen 2024 rund 9.700 Hektar von den neu ausgewiesenen NWE10-Flächen hinzu, die den Qualitätskriterien für Wildnisgebiete entsprechen. Diese wurden zur Arrondierung von Gebieten zur Erreichung eines Wildnigebietes, zur Schaffung von neuen Wildnisgebieten oder als Flächen zur Ergänzung bestätigter Wildnisgebiet genutzt.

    Als Baustein 3 wird dann nach weiteren Potenzialflächen (Bergbaufolgeflächen, ehemalige militärisch genutzte Flächen oder Arrondierungen/Erweiterungen bereits ausgewiesener Gebiete) gesucht, die die Wildniskulisse auf zwei Prozent der Landesfläche für Wildnisentwicklung ergänzen.

    Baustein 1:
    Wildnisgebiete gesichert
    Baustein 2:
    Wildnisgebiete durch NWE
    Baustein 3:
    Wildnisgebiete perspektivisch
    Qualitätskriterien des BMUV/ BfN erfüllt und bestätigt - 1 Prozent Landesfläche
    • per Verordnung/Gesetz ausgewiesen
    • zumindest eigentumsrechtlich dauerhaft gesichert (NNE, Stiftung Naturlandschaften)
    Wildnistaugliche Landeswaldflächen (NWE 10)
    • Ziel ist es, die Qualitätskriterien für Wildnisgebiete und Kriterien der Natürlichen Waldentwicklung zu erfüllen
    • Arrondierung der Kernzonen der Biosphärenreservate
    Potenziale für Wildnisgebiete
    • Bergbaufolgelandschaften
    • Militärische Liegenschaften
    • Arrondierungen/Erweiterungen vorhandener Gebiete, um Kriterien für Wildnisgebiete zu erfüllen (siehe Frage 5)

  • 5. Was sind die Kriterien für die Auswahl von NWE 10- und Wildnisgebieten?

    Wildnisflächen

    Brandenburg orientiert sich bei den Kriterien an bundesweit verwendeten Maßstäben:

    • Vorzugsweise eine Größe von mindestens 1.000 Hektar, in flussbegleitenden Auwäldern und in Mooren von mindestens 500 Hektar
    • dauerhafte rechtliche Sicherung
    • Voraussetzung, dass auf der gesamten Fläche spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ausschließlich natürliche Prozesse wirken.
    • Erlebnisangebote in Übereinstimmung mit den sonstigen Schutzzielen
    • Kernzonen von Nationalparks sowie großflächige, zusammenhängende Kernzonen der Biosphärenreservate werden unabhängig von diesen Kriterien als Wildnisgebiete eingestuft. Bei Kernzonen der Biosphärenreservate wird von einer Großflächigkeit ausgegangen, wenn ein Drittel der Mindestgröße für Wildnisgebiete, also 330 beziehungsweise 165 Hektar in flussbegleitenden Auwäldern und Mooren, erreicht werden.

    NWE-Flächen

    Das sind Waldflächen, auf denen eine natürliche Entwicklung stattfindet und eine Mindestgröße von 0,3 Hektar haben.

    Als kleinere Flächen leisten sie ebenfalls einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung wichtiger Wildnisziele und ergänzen das System großflächiger Wildnisgebiete

    Wildnisflächen

    Brandenburg orientiert sich bei den Kriterien an bundesweit verwendeten Maßstäben:

    • Vorzugsweise eine Größe von mindestens 1.000 Hektar, in flussbegleitenden Auwäldern und in Mooren von mindestens 500 Hektar
    • dauerhafte rechtliche Sicherung
    • Voraussetzung, dass auf der gesamten Fläche spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ausschließlich natürliche Prozesse wirken.
    • Erlebnisangebote in Übereinstimmung mit den sonstigen Schutzzielen
    • Kernzonen von Nationalparks sowie großflächige, zusammenhängende Kernzonen der Biosphärenreservate werden unabhängig von diesen Kriterien als Wildnisgebiete eingestuft. Bei Kernzonen der Biosphärenreservate wird von einer Großflächigkeit ausgegangen, wenn ein Drittel der Mindestgröße für Wildnisgebiete, also 330 beziehungsweise 165 Hektar in flussbegleitenden Auwäldern und Mooren, erreicht werden.

    NWE-Flächen

    Das sind Waldflächen, auf denen eine natürliche Entwicklung stattfindet und eine Mindestgröße von 0,3 Hektar haben.

    Als kleinere Flächen leisten sie ebenfalls einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung wichtiger Wildnisziele und ergänzen das System großflächiger Wildnisgebiete

  • 6. Sind NWE 10- und Wildnisgebiete neue Schutzkategorien?

    Bei den Flächen mit natürlicher Waldentwicklung (NWE) und Wildnisgebieten geht es in erster Linie um einen Nutzungsverzicht der Eigentümer, nicht um eine förmliche Unterschutzstellung von Flächen.

    Es wird keine neue Schutzgebietskategorie für Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) angestrebt oder eingeführt. Dies gilt ebenso bei NWE 10-Gebieten.

    Bei den Flächen mit natürlicher Waldentwicklung (NWE) und Wildnisgebieten geht es in erster Linie um einen Nutzungsverzicht der Eigentümer, nicht um eine förmliche Unterschutzstellung von Flächen.

    Es wird keine neue Schutzgebietskategorie für Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) angestrebt oder eingeführt. Dies gilt ebenso bei NWE 10-Gebieten.

  • 7. Wie werden Wildnis- und NWE 10-Gebiete rechtlich gesichert?

    Nach den „Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie“ (Stand 3. Mai 2018) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), an denen sich Brandenburg orientiert, sind Wildnisgebiete dauerhaft zu sichern.

    Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, diese Sicherung durch Gesetz oder Verordnung umzusetzen, also dafür Wildnis als Naturschutzgebiete förmlich unter Schutz zu stellen. Die dauerhafte Sicherung als Wildnisgebiet kann auch auf anderem Wege, beispielsweise durch Eintragung eines Nutzungsverzichts im Rahmen einer dinglichen Sicherung im Grundbuch, erfolgen. Entscheidend ist die dauerhafte Sicherung der Flächen für den Wildniszweck. Dasselbe gilt auch für Naturwaldentwicklungsgebiete, hier reicht eine Eigenerklärung des Landes.

    Nach den „Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie“ (Stand 3. Mai 2018) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), an denen sich Brandenburg orientiert, sind Wildnisgebiete dauerhaft zu sichern.

    Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, diese Sicherung durch Gesetz oder Verordnung umzusetzen, also dafür Wildnis als Naturschutzgebiete förmlich unter Schutz zu stellen. Die dauerhafte Sicherung als Wildnisgebiet kann auch auf anderem Wege, beispielsweise durch Eintragung eines Nutzungsverzichts im Rahmen einer dinglichen Sicherung im Grundbuch, erfolgen. Entscheidend ist die dauerhafte Sicherung der Flächen für den Wildniszweck. Dasselbe gilt auch für Naturwaldentwicklungsgebiete, hier reicht eine Eigenerklärung des Landes.

  • 8. Dürfen NWE 10- und Wildnisgebiete betreten werden?

    Grundsätzlich haben Wildnis- und Naturwaldentwicklungsgebiete einen hohen Erlebnis- und Erholungswert und die Erlebbarkeit soll gefördert werden.

    Oft liegen Wildnisgebiete auf ehemaligen Truppenübungsplätzen. Hier kann das Betreten wegen der Munitionsbelastung eingeschränkt sein.

    Wenn NWE 10- und Wildnisgebiete dort ausgewiesen werden, wo bereits Naturschutzgebiete oder Totalreservate bestehen, bleiben diese Schutzgebietsverordnungen weiterhin wirksam. Hier kann zur Erreichung des Schutzzwecks bereits ein Wegegebot geregelt sein.

    Grundsätzlich haben Wildnis- und Naturwaldentwicklungsgebiete einen hohen Erlebnis- und Erholungswert und die Erlebbarkeit soll gefördert werden.

    Oft liegen Wildnisgebiete auf ehemaligen Truppenübungsplätzen. Hier kann das Betreten wegen der Munitionsbelastung eingeschränkt sein.

    Wenn NWE 10- und Wildnisgebiete dort ausgewiesen werden, wo bereits Naturschutzgebiete oder Totalreservate bestehen, bleiben diese Schutzgebietsverordnungen weiterhin wirksam. Hier kann zur Erreichung des Schutzzwecks bereits ein Wegegebot geregelt sein.

  • 9. Welche menschlichen Aktivitäten sind in Wildnisgebieten möglich?

    Die Zulässigkeit menschlicher Aktivitäten richtet sich in Wildnisgebieten, die naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt sind, nach den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Menschliche Aktivitäten sind in Wildnisgebieten möglich, sofern diese den Schutzzielen der jeweiligen Gebiete nicht entgegenstehen.

    Wildnisgebiete haben insbesondere einen hohen Erlebnis- und Erholungswert. So sind beispielsweise in Totalreservaten von Naturschutzgebieten, in denen laut Schutzgebietsverordnung ein Betretungsverbot herrscht, durch Naturführer und Naturführerinnen sowie Ranger und Rangerinnen geführte Exkursionen zu bestimmten Zielen oder zu bestimmten Ereignissen möglich.

    Wildnisflächen, die nach Naturschutzrecht keinem besonderen Schutz unterliegen, können zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr frei betreten werden. Ist die Wildnisfläche als Naturschutzgebiet festgesetzt, darf sie in den meisten Fällen auf den Wegen betreten werden.

    Die Fläche darf nur dann nicht betreten werden, wenn die Betretung durch behördliche Anordnung ausgeschlossen ist, wenn zum Beispiel von der Fläche besondere Gefahren, etwa bei Munitionsbelastung, ausgehen.

    Siehe auch:

    Die Zulässigkeit menschlicher Aktivitäten richtet sich in Wildnisgebieten, die naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt sind, nach den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Menschliche Aktivitäten sind in Wildnisgebieten möglich, sofern diese den Schutzzielen der jeweiligen Gebiete nicht entgegenstehen.

    Wildnisgebiete haben insbesondere einen hohen Erlebnis- und Erholungswert. So sind beispielsweise in Totalreservaten von Naturschutzgebieten, in denen laut Schutzgebietsverordnung ein Betretungsverbot herrscht, durch Naturführer und Naturführerinnen sowie Ranger und Rangerinnen geführte Exkursionen zu bestimmten Zielen oder zu bestimmten Ereignissen möglich.

    Wildnisflächen, die nach Naturschutzrecht keinem besonderen Schutz unterliegen, können zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr frei betreten werden. Ist die Wildnisfläche als Naturschutzgebiet festgesetzt, darf sie in den meisten Fällen auf den Wegen betreten werden.

    Die Fläche darf nur dann nicht betreten werden, wenn die Betretung durch behördliche Anordnung ausgeschlossen ist, wenn zum Beispiel von der Fläche besondere Gefahren, etwa bei Munitionsbelastung, ausgehen.

    Siehe auch:

  • 10. Ist Jagd in Wildnisgebieten und NWE 10-Flächen zulässig?

    In einem Wildnisgebiet findet keine herkömmliche Jagd statt - ein Wildtiermanagement bleibt dagegen grundsätzlich zulässig. Aus naturschutzfachlicher Notwendigkeit oder zur Vermeidung von Schäden angrenzender land- oder forstwirtschaftlich genutzter Gebiete kann ein Wildtiermanagement stattfinden. Das kann bedeuten, dass der Bestand an verbeißendem Schalenwild (Reh-, Rot- und Damwild) durch Intervalljagd, Jagd in kleineren oder größeren Gruppen gesenkt werden muss, um in angrenzenden Flächen (Wald. Landwirtschaft) Wildschäden zu verhindern. Jagdliche Maßnahmen zur Seuchenprävention oder Seuchenbekämpfung (zum Beispiel gegen die Afrikanische Schweinepest) können weiterhin im erforderlichen Umfang und Notwendigkeit durchgeführt werden. Notwendigkeit und Methoden des Wildtiermanagements können sich gegebenenfalls auch aus bestehenden Schutzgebietsausweisungen ergeben. Die Ausarbeitung der Konzepte zum Wildtiermanagement obliegt immer dem Flächeneigentümer.

    Bei NWE 10-Flächen, die nicht Bestandteil eines Wildnisgebiets sind, gibt es keine gesonderten Regelungen zur Jagd und dem Wildtiermanagement.

    In einem Wildnisgebiet findet keine herkömmliche Jagd statt - ein Wildtiermanagement bleibt dagegen grundsätzlich zulässig. Aus naturschutzfachlicher Notwendigkeit oder zur Vermeidung von Schäden angrenzender land- oder forstwirtschaftlich genutzter Gebiete kann ein Wildtiermanagement stattfinden. Das kann bedeuten, dass der Bestand an verbeißendem Schalenwild (Reh-, Rot- und Damwild) durch Intervalljagd, Jagd in kleineren oder größeren Gruppen gesenkt werden muss, um in angrenzenden Flächen (Wald. Landwirtschaft) Wildschäden zu verhindern. Jagdliche Maßnahmen zur Seuchenprävention oder Seuchenbekämpfung (zum Beispiel gegen die Afrikanische Schweinepest) können weiterhin im erforderlichen Umfang und Notwendigkeit durchgeführt werden. Notwendigkeit und Methoden des Wildtiermanagements können sich gegebenenfalls auch aus bestehenden Schutzgebietsausweisungen ergeben. Die Ausarbeitung der Konzepte zum Wildtiermanagement obliegt immer dem Flächeneigentümer.

    Bei NWE 10-Flächen, die nicht Bestandteil eines Wildnisgebiets sind, gibt es keine gesonderten Regelungen zur Jagd und dem Wildtiermanagement.

  • 11. Gehen von der Einrichtung von NWE 10 und Wildnisgebieten Gefährdungen für Mensch und Umwelt aus?

    Sollten in Wildnisgebieten und NWE 10-Flächen Gefährdungen für Mensch und Umwelt entstehen, können diese jederzeit beseitigt werden. Dies trifft unter anderem auf die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen, zum Beispiel die Verkehrssicherungspflicht und den vorbeugenden Waldbrandschutz, zu.

    Auch bei der Waldbrandbekämpfung gibt es keine Restriktionen, wenn sie der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.

    Sollten in Wildnisgebieten und NWE 10-Flächen Gefährdungen für Mensch und Umwelt entstehen, können diese jederzeit beseitigt werden. Dies trifft unter anderem auf die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen, zum Beispiel die Verkehrssicherungspflicht und den vorbeugenden Waldbrandschutz, zu.

    Auch bei der Waldbrandbekämpfung gibt es keine Restriktionen, wenn sie der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.

  • 12. Ist die Waldbrandgefahr in Wildnisgebieten und NWE 10 Flächen größer als in bewirtschafteten Waldflächen?

    Nein, generell nicht.

    Die Waldbrandgefahr ist in erster Linie abhängig von der Witterung, den Bodenverhältnissen und der Bestockung. Kiefernwälder auf den sehr trockenen Sandböden brennen schneller als Laubholzbestände. Waldbrände werden zu über 90 Prozent von Menschen (zum Beispiel Brandstiftung, Fahrlässigkeit) verursacht. Auch die Munitionsbelastung (Selbstentzündung von Munition) kann eine Rolle spielen.

    In Wildnisgebieten kann sich im Laufe der Zeit Totholz anreichern. Totholz ist von großer Bedeutung für die Biodiversität, da eine Vielzahl von oft seltenen Arten auf Totholz angewiesen ist. Generell trägt liegendes Totholz zum Wasserrückhalt und zur Kühlung des Waldinnenklimas bei und senkt damit die Waldbrandgefahr. Damit von stehendem beziehungsweise gerade umgefallen Totholz im Falle eines Brands keine Gefährdung ausgeht, wird für Wildnisgebiete in siedlungsnahen Bereichen ein Waldbrandschutzkonzept erstellt. Dabei werden Fragen des Brand-und Katastrophenschutzes (Erreichbarkeit und Befahrbarkeit von Wegen, Munitionsbelastung), Fragen der Waldbrandprävention (Anlage von Löschwasserentnahmestellen, Anlage von Waldbrandschutzriegeln) berücksichtigt.

     

    Nein, generell nicht.

    Die Waldbrandgefahr ist in erster Linie abhängig von der Witterung, den Bodenverhältnissen und der Bestockung. Kiefernwälder auf den sehr trockenen Sandböden brennen schneller als Laubholzbestände. Waldbrände werden zu über 90 Prozent von Menschen (zum Beispiel Brandstiftung, Fahrlässigkeit) verursacht. Auch die Munitionsbelastung (Selbstentzündung von Munition) kann eine Rolle spielen.

    In Wildnisgebieten kann sich im Laufe der Zeit Totholz anreichern. Totholz ist von großer Bedeutung für die Biodiversität, da eine Vielzahl von oft seltenen Arten auf Totholz angewiesen ist. Generell trägt liegendes Totholz zum Wasserrückhalt und zur Kühlung des Waldinnenklimas bei und senkt damit die Waldbrandgefahr. Damit von stehendem beziehungsweise gerade umgefallen Totholz im Falle eines Brands keine Gefährdung ausgeht, wird für Wildnisgebiete in siedlungsnahen Bereichen ein Waldbrandschutzkonzept erstellt. Dabei werden Fragen des Brand-und Katastrophenschutzes (Erreichbarkeit und Befahrbarkeit von Wegen, Munitionsbelastung), Fragen der Waldbrandprävention (Anlage von Löschwasserentnahmestellen, Anlage von Waldbrandschutzriegeln) berücksichtigt.

     

  • 13. Wie ist die biologische Vielfalt in Wildnisgebieten und in Kulturlandschaften einzuschätzen?

    In Wildnisgebieten kann Evolution ungestört von menschlichen Einflüssen ablaufen. Wildnisgebiete schaffen dauerhaft Nischen und Lebensräume, die in der Kulturlandschaft und in Landschafts- und Naturschutzgebieten kaum zu finden sind.

    Sie bieten durch ihre großflächige Ausdehnung ungestörte Habitate für Arten mit großen Raumansprüchen sowie ein Nebeneinander verschiedener Entwicklungsstadien, das für den Fortbestand vieler Arten, zum Beispiel zahlreicher spezialisierter Käferarten, nötig ist. Beispielsweise bietet in der Alters- und Zerfallsphase von Wäldern der hohe Totholzanteil einen Lebensraum für neues Leben: Nahrungsgrundlage und Nisträume, zum Beispiel für Höhlenbrüter und Substrate, für die ökologisch essenziellen Zersetzer wie Pilze.

    Wildnisgebiete eröffnen spezialisierten Arten und solchen mit großem Raumbedarf Möglichkeiten, langfristig stabile Populationen zu bilden, und tragen so zu deren Erhalt bei. Arten, Lebensräume und Gene können sich weitgehend ungestört entwickeln.

    Kulturlandschaften sind  dauerhaft vom Menschen durch Nutzung geprägte Landschaften. Sie sind damit Lebensgrundlage für die Menschen (beispielsweise Ernährungssicherung). Sie sind zugleich aber auch Lebensstätten für Tiere und Pflanzen. Die nachhaltige Pflege der Kulturlandschaft ist für die Existenzsicherung von Menschen, Pflanzen und Tieren erforderlich.

    Für die biologische Vielfalt ist eine abwechslungsreiche und gepflegte Kulturlandschaft historischer Nutzungsbiotope wie Magerrasen, Hecken, Trockenhänge, Heiden und Streuobstwiesen wichtig, da diese zahlreiche standortabhängige gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Nachhaltig genutzte Kulturlandschaftsräume weisen eine hohe Diversität an Lebensräumen auf.

    Fazit: Biologische Vielfalt in Wildnisgebieten und in Kulturlandschaften zu sichern, ist deshalb von großer Bedeutung. Denn wenn Nutzungsbiotope einer abwechslungsreichen und gepflegten Kulturlandschaft und großflächige Wildnisgebiete in einem zusammenhängenden Landschaftsraum liegen, ergänzen sich die unterschiedlichen Ausprägungsformen der Flora- und Fauna-Lebensräumen - es entsteht also eine größere biologische Vielfallt im Landschaftsraum.

    In Wildnisgebieten kann Evolution ungestört von menschlichen Einflüssen ablaufen. Wildnisgebiete schaffen dauerhaft Nischen und Lebensräume, die in der Kulturlandschaft und in Landschafts- und Naturschutzgebieten kaum zu finden sind.

    Sie bieten durch ihre großflächige Ausdehnung ungestörte Habitate für Arten mit großen Raumansprüchen sowie ein Nebeneinander verschiedener Entwicklungsstadien, das für den Fortbestand vieler Arten, zum Beispiel zahlreicher spezialisierter Käferarten, nötig ist. Beispielsweise bietet in der Alters- und Zerfallsphase von Wäldern der hohe Totholzanteil einen Lebensraum für neues Leben: Nahrungsgrundlage und Nisträume, zum Beispiel für Höhlenbrüter und Substrate, für die ökologisch essenziellen Zersetzer wie Pilze.

    Wildnisgebiete eröffnen spezialisierten Arten und solchen mit großem Raumbedarf Möglichkeiten, langfristig stabile Populationen zu bilden, und tragen so zu deren Erhalt bei. Arten, Lebensräume und Gene können sich weitgehend ungestört entwickeln.

    Kulturlandschaften sind  dauerhaft vom Menschen durch Nutzung geprägte Landschaften. Sie sind damit Lebensgrundlage für die Menschen (beispielsweise Ernährungssicherung). Sie sind zugleich aber auch Lebensstätten für Tiere und Pflanzen. Die nachhaltige Pflege der Kulturlandschaft ist für die Existenzsicherung von Menschen, Pflanzen und Tieren erforderlich.

    Für die biologische Vielfalt ist eine abwechslungsreiche und gepflegte Kulturlandschaft historischer Nutzungsbiotope wie Magerrasen, Hecken, Trockenhänge, Heiden und Streuobstwiesen wichtig, da diese zahlreiche standortabhängige gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Nachhaltig genutzte Kulturlandschaftsräume weisen eine hohe Diversität an Lebensräumen auf.

    Fazit: Biologische Vielfalt in Wildnisgebieten und in Kulturlandschaften zu sichern, ist deshalb von großer Bedeutung. Denn wenn Nutzungsbiotope einer abwechslungsreichen und gepflegten Kulturlandschaft und großflächige Wildnisgebiete in einem zusammenhängenden Landschaftsraum liegen, ergänzen sich die unterschiedlichen Ausprägungsformen der Flora- und Fauna-Lebensräumen - es entsteht also eine größere biologische Vielfallt im Landschaftsraum.

  • 14. Kann Privatwald zu Wildnis werden?

    Unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer einverstanden ist, kann Privatwald zu Wildnis werden. Auch Flächen im Eigentum von Stiftungen, sind dafür geeignet. In Brandenburg gibt es dafür schon einige Beispiele. Die Bundesregierung stellt mit dem Wildnisfonds Fördermittel dafür bereit: https://www.z-u-g.org/wildnisfonds/

     

    Unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer einverstanden ist, kann Privatwald zu Wildnis werden. Auch Flächen im Eigentum von Stiftungen, sind dafür geeignet. In Brandenburg gibt es dafür schon einige Beispiele. Die Bundesregierung stellt mit dem Wildnisfonds Fördermittel dafür bereit: https://www.z-u-g.org/wildnisfonds/

     

  • 15. Was ist der Unterschied zwischen Naturwaldreservat und Natürlicher Waldentwicklung?

    Seit mehreren Jahrzehnten werden deutschlandweit Naturwaldreservate (NWR) ausgewiesen. Die Naturwälder Brandenburgs sind in das bundesweite Netz der Naturwaldreservate eingebunden. Sie sind nach Paragraph 12 Landeswaldgesetz (LWaldG) rechtlich gesichert, befinden sich überwiegend im Landeswald und sind durchschnittlich etwa 30 Hektar groß. Ihre forstwissenschaftliche Betreuung erfolgt durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE). In Brandenburg gibt es ein Netz an Naturwäldern, welche die potenziell-natürlichen Waldgesellschaften repräsentieren. In diesen Naturwaldreservaten werden wissenschaftliche Erkenntnisse über die natürlich ablaufenden Prozesse der Walddynamik gewonnen, die wichtige Grundlage für eine naturnahe Waldbewirtschaftung und für Naturschutzmaßnahmen im Wald bilden.

    Naturwälder sind kleine Wildnisgebiete. Sie dienen dem Naturschutz, der Waldforschung und der Lehre. In diesen Wäldern verzichtet man auf alle forstlichen Nutzungs- und Pflegemaßnahmen. Sie werden ihrer natürlichen Entwicklung überlassen und können sich so zu Urwäldern von morgen oder zur Wildnis entwickeln.

    Seit mehreren Jahrzehnten werden deutschlandweit Naturwaldreservate (NWR) ausgewiesen. Die Naturwälder Brandenburgs sind in das bundesweite Netz der Naturwaldreservate eingebunden. Sie sind nach Paragraph 12 Landeswaldgesetz (LWaldG) rechtlich gesichert, befinden sich überwiegend im Landeswald und sind durchschnittlich etwa 30 Hektar groß. Ihre forstwissenschaftliche Betreuung erfolgt durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE). In Brandenburg gibt es ein Netz an Naturwäldern, welche die potenziell-natürlichen Waldgesellschaften repräsentieren. In diesen Naturwaldreservaten werden wissenschaftliche Erkenntnisse über die natürlich ablaufenden Prozesse der Walddynamik gewonnen, die wichtige Grundlage für eine naturnahe Waldbewirtschaftung und für Naturschutzmaßnahmen im Wald bilden.

    Naturwälder sind kleine Wildnisgebiete. Sie dienen dem Naturschutz, der Waldforschung und der Lehre. In diesen Wäldern verzichtet man auf alle forstlichen Nutzungs- und Pflegemaßnahmen. Sie werden ihrer natürlichen Entwicklung überlassen und können sich so zu Urwäldern von morgen oder zur Wildnis entwickeln.

  • 16. Können biotopeinrichtende Maßnahmen in NWE 10-Flächen und Wildnis stattfinden?

    Biotopeinrichtende Maßnahmen sind auf NWE-10 Flächen und in Wildnisgebieten über einen begrenzten Zeitraum – in der Regel bis zu zehn Jahren - möglich. Dazu gehört auch Waldumbau.

    Biotopeinrichtende Maßnahmen sind auf NWE-10 Flächen und in Wildnisgebieten über einen begrenzten Zeitraum – in der Regel bis zu zehn Jahren - möglich. Dazu gehört auch Waldumbau.

  • 17. Können NWE 10-Flächen oder Wildnis Bestandteil FSC-Zertifizierter Wälder sein?

    In Wäldern, die nach dem FSC-Standard (Forest Stewardship Council) zertifiziert sind, werden zehn Prozent der Waldfläche dauerhaft aus der Nutzung genommen. Diese Flächen werden Bestandteil der NWE 10-Flächenkulisse. Sofern die notwendige Flächengröße erreicht wird, können auch Wildnisgebiete entstehen.

    In Wäldern, die nach dem FSC-Standard (Forest Stewardship Council) zertifiziert sind, werden zehn Prozent der Waldfläche dauerhaft aus der Nutzung genommen. Diese Flächen werden Bestandteil der NWE 10-Flächenkulisse. Sofern die notwendige Flächengröße erreicht wird, können auch Wildnisgebiete entstehen.

  • 18. Sind Bergbaufolgelandschaften Wildnis geeignet?

    Brandenburgs Bergbaufolgelandschaften mit ihren großen Rohbodenflächen bieten ein großes Potenzial als Wildnisgebiete. Es wird angestrebt, Flächen, die nicht in Nutzungskonkurrenz zu andern (geplanten) Nutzungen stehen, als Wildnisgebiete einzuordnen. Dies ist aber ein zukünftiger Handlungsansatz. Gegenwärtig liegen keine konkreten Planungen dazu vor.

    Brandenburgs Bergbaufolgelandschaften mit ihren großen Rohbodenflächen bieten ein großes Potenzial als Wildnisgebiete. Es wird angestrebt, Flächen, die nicht in Nutzungskonkurrenz zu andern (geplanten) Nutzungen stehen, als Wildnisgebiete einzuordnen. Dies ist aber ein zukünftiger Handlungsansatz. Gegenwärtig liegen keine konkreten Planungen dazu vor.

  • 19. Warum eignen sich bestehende Stiftungsflächen nicht als Wildnisgebiete

    Zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sind in Brandenburg insgesamt rund 60.000 Hektar (2 Prozent der Landesfläche) als Wildnisgebiete einzuordnen. Rund 30.000 Hektar (1 Prozent der Landesfläche), vor allem Flächen von Naturschutzstiftungen sowie die Kernzonen der UNESCO-Biosphärenreservate oder des Nationalparks sind bereits so benannt.

    Nicht geeignet sind jedoch Offenland- und Natura-2000-Flächen, sowie weitere sensible Lebensraumtypen und Lebensräume von geschützten Arten, für deren Erhalt eine Pflegenutzung oder Pflegemaßnahmen notwendig sind.

    Bei der Suche nach weiteren Flächen konzentriert sich die Landesregierung neben Flächen in Bergbaufolgelandschaften, ehemaligen militärisch genutzten Flächen auch auf weitere Flächen von Naturschutzstiftungen. Bestehende wildnisartige Flächen von Stiftungen und Verbänden können für die Landesziele zur Wildnisentwicklung angerechnet werden, wenn der zulässige Rahmen der Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland erfüllt wird. Die überwiegende Anzahl von Flächen im Eigentum von Naturschutzstiftungen erreicht jedoch nicht das Kriterium der Mindestgröße.

    Bei der Döberitzer Heide handelt es sich zu einem Großteil um umfangreiche Offenlandlebensräume, die einer Pflege bedürfen. Werden diese Flächen aus der Pflege genommen, wachsen sie zu und die hochwertigen Lebensräume für offenlandnutzende Tier- und Pflanzenarten gehen verloren. Ein Verlust an Biodiversität wäre die Folge. Die Landesregierung wird jedoch prüfen, ob die sogenannte „Wildniskernzone“ im Kern der Döberitzer Heide zur Unterstützung des Zwei-Prozent-Ziels herangezogen werden kann.

    Siehe auch:

     

    Zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sind in Brandenburg insgesamt rund 60.000 Hektar (2 Prozent der Landesfläche) als Wildnisgebiete einzuordnen. Rund 30.000 Hektar (1 Prozent der Landesfläche), vor allem Flächen von Naturschutzstiftungen sowie die Kernzonen der UNESCO-Biosphärenreservate oder des Nationalparks sind bereits so benannt.

    Nicht geeignet sind jedoch Offenland- und Natura-2000-Flächen, sowie weitere sensible Lebensraumtypen und Lebensräume von geschützten Arten, für deren Erhalt eine Pflegenutzung oder Pflegemaßnahmen notwendig sind.

    Bei der Suche nach weiteren Flächen konzentriert sich die Landesregierung neben Flächen in Bergbaufolgelandschaften, ehemaligen militärisch genutzten Flächen auch auf weitere Flächen von Naturschutzstiftungen. Bestehende wildnisartige Flächen von Stiftungen und Verbänden können für die Landesziele zur Wildnisentwicklung angerechnet werden, wenn der zulässige Rahmen der Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland erfüllt wird. Die überwiegende Anzahl von Flächen im Eigentum von Naturschutzstiftungen erreicht jedoch nicht das Kriterium der Mindestgröße.

    Bei der Döberitzer Heide handelt es sich zu einem Großteil um umfangreiche Offenlandlebensräume, die einer Pflege bedürfen. Werden diese Flächen aus der Pflege genommen, wachsen sie zu und die hochwertigen Lebensräume für offenlandnutzende Tier- und Pflanzenarten gehen verloren. Ein Verlust an Biodiversität wäre die Folge. Die Landesregierung wird jedoch prüfen, ob die sogenannte „Wildniskernzone“ im Kern der Döberitzer Heide zur Unterstützung des Zwei-Prozent-Ziels herangezogen werden kann.

    Siehe auch:

     

  • 20. Warum sollten Wildnisgebiete eine bestimmte Größe haben?

    Warum ist es sinnvoll, wenn Wildnisgebiete eine bestimmte Größe (500 – 1.000 Hektar) haben sollen?

    Warum ist es nicht sinnvoll, kleinere Gebiete als Wildnisgebiete auszuweisen?

    Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene und nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten. Zur Festlegung von Wildnisgebieten wurden auf Bundesebene Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie definiert, die auch in Brandenburg Anwendung finden.

    Grundsätzlich ist es sinnvoll auch kleinere Gebiete zu schützen und zu entwickeln, nicht zuletzt zur Ergänzung großflächiger Wildnisgebiete und um den Biotopverbund zu verbessern. Kleinere Flächen sind jedoch nicht Wildnis wie sie in den Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland definiert ist. Flächen, die den Qualitätskriterien nicht entsprechen, werden als Prozessschutzflächen oder Naturentwicklungsgebiete bezeichnet. Prozessschutzflächen und Naturentwicklungsgebiete leisten einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung wichtiger Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS), beispielsweise dem Fünf-Prozent-Ziel der natürlichen Waldentwicklung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt.

    Siehe auch:

    Warum ist es sinnvoll, wenn Wildnisgebiete eine bestimmte Größe (500 – 1.000 Hektar) haben sollen?

    Warum ist es nicht sinnvoll, kleinere Gebiete als Wildnisgebiete auszuweisen?

    Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene und nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten. Zur Festlegung von Wildnisgebieten wurden auf Bundesebene Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie definiert, die auch in Brandenburg Anwendung finden.

    Grundsätzlich ist es sinnvoll auch kleinere Gebiete zu schützen und zu entwickeln, nicht zuletzt zur Ergänzung großflächiger Wildnisgebiete und um den Biotopverbund zu verbessern. Kleinere Flächen sind jedoch nicht Wildnis wie sie in den Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland definiert ist. Flächen, die den Qualitätskriterien nicht entsprechen, werden als Prozessschutzflächen oder Naturentwicklungsgebiete bezeichnet. Prozessschutzflächen und Naturentwicklungsgebiete leisten einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung wichtiger Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS), beispielsweise dem Fünf-Prozent-Ziel der natürlichen Waldentwicklung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt.

    Siehe auch:

  • 21. Welche Gebiete werden vorzugsweise als Wildnisgebiete geprüft?

    Rund ein Prozent (30.000 Hektar) der Landesfläche sind bereits so benannt. Hierbei handelt es sich vor allem um Flächen von Naturschutzstiftungen und die Kernzonen der UNESCO-Biosphärenreservate oder des Nationalparks im Land Brandenburg.

    Bei der Suche nach weiteren Flächen konzentriert sich die Landesregierung unter anderem auf weitere Flächen von Naturschutzstiftungen, Flächen in Bergbaufolgelandschaften und auf die ehemaligen militärisch genutzten Flächen im Land.

    Auch Flächen in Privatbesitz, die die Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland erfüllen, können als Wildnisgebiete festgelegt werden. Voraussetzung ist in diesem Fall das Einverständnis der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen.

    In Brandenburgs Bergbaufolgelandschaften wird seitens des Landes ein großes Potenzial zur Festlegung von Wildnisgebieten gesehen, sofern die Festlegungen nicht in Konkurrenz zu anderen geplanten Nutzungen stehen.

    Siehe auch:

    Rund ein Prozent (30.000 Hektar) der Landesfläche sind bereits so benannt. Hierbei handelt es sich vor allem um Flächen von Naturschutzstiftungen und die Kernzonen der UNESCO-Biosphärenreservate oder des Nationalparks im Land Brandenburg.

    Bei der Suche nach weiteren Flächen konzentriert sich die Landesregierung unter anderem auf weitere Flächen von Naturschutzstiftungen, Flächen in Bergbaufolgelandschaften und auf die ehemaligen militärisch genutzten Flächen im Land.

    Auch Flächen in Privatbesitz, die die Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland erfüllen, können als Wildnisgebiete festgelegt werden. Voraussetzung ist in diesem Fall das Einverständnis der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen.

    In Brandenburgs Bergbaufolgelandschaften wird seitens des Landes ein großes Potenzial zur Festlegung von Wildnisgebieten gesehen, sofern die Festlegungen nicht in Konkurrenz zu anderen geplanten Nutzungen stehen.

    Siehe auch:

Information des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums zum Flugblatt BVB/Freie Wähler „Es reicht: Kein weiterer Quadratmeter des Spreewaldes soll Wildnis werden“ vom Mai 2023

In den Spreewaldgemeinden wurde flächendeckend ein Flugblatt der BVB Freie Wähler Fraktion unter der Überschrift „Es reicht: Kein weiterer Quadratmeter des Spreewaldes soll Wildnis werden!“ als Postwurfsendung verbreitet. In diesem Flugblatt werden eine Reihe von Aussagen gemacht, die falsch sind oder bewusst missverständlich gefasst wurden. Zu Fragen der Wildnisentwicklung hat das Brandenburger Umweltministerium bereits vor einigen Monaten einen umfänglichen FAQ-Katalog als Informationsangebot für Betroffene und Interessierte vorgelegt, den Sie durch Anklicken der einzelnen Themenseiten nachlesen können. Entsprechend des Bedarfs und der Nachfragen kann dieser Katalog jederzeit ergänzt und aktualisiert werden.

Gleich am Anfang des Flugblatts der Freien Wähler heißt es, das Ministerium plane die Ausweisung von großflächig weiteren Bereichen des Biosphärenreservates als Wildnisgebiete. Wahr ist, dass es um 233 Hektar von insgesamt 47.500 Hektar Gesamtfläche des Biosphärenreservats geht.

Wie Minister Vogel auf eine Anfrage der BVB/Freie Wähler im Landtag ferner erklärt hat, wird das Ministerium die betreffenden Flächen zunächst nicht als Wildnis, sondern als NWE-10-Flächen (NWE = Naturwaldentwicklungsflächen auf 10 Prozent der Waldfläche des Landes) einstufen.

Eine Entscheidung, diese NWE-10-Flächen zusätzlich als Wildnisgebiete an den Bund zu melden, wird frühestens in zwei Jahren möglich sein, wenn die gesamte Gebietskulisse für Wildnisgebiete feststeht. Ein Gesamtbild ergibt sich erst dann, wenn die Flächen aus Bergbaufolgelandschaften, privaten Stiftungen etc. bekannt und eingepreist sind. Bis dahin wird die Diskussion - natürlich auch mit den Spreewälderinnen und Spreewäldern - weitergeführt.

Die Aussagen im Flugblatt zur Nutzung und zum Betreten des Spreewalds unterstellen eine intensive Beschränkung der derzeitigen Aktivitäten im Spreewald unter massiver Gefährdung der wirtschaftlichen Basis der Menschen im Spreewald. Das Gegenteil ist der Fall: Das Ministerium rechnet mit einer Erhöhung der Attraktivität von Gebieten, auf denen sich Natur ungehindert entwickeln kann, für den Tourismus und auch für den Spreewald.

Es trifft auch nicht zu, dass in Wildnisgebieten keine menschlichen Eingriffe mehr stattfinden dürfen. Die bundesweiten Qualitätskriterien schließen menschliche Eingriffe in Bezug auf die Entwicklung der Natur aus. Nach einer bestimmten Zeit sollen insbesondere biotopeinrichtende Maßnahmen nicht mehr stattfinden, sondern die Natur sich in ihrer Entwicklung selbst überlassen werden. Kahnfahren beispielsweise ist insofern überhaupt nicht gemeint.

Falsch ist, dass jegliches Betreten durch den Menschen ausgeschlossen sein soll. Auch hier ist das Gegenteil der Fall: Nach den Qualitätskriterien soll die Naturentwicklung auf Wildnisflächen für die Menschen erlebbar sein beziehungsweise gemacht werden.

Das zur Nutzung von Siedlungen und bewohnten Gebäuden gemalte Schreckensbild der Einstellung solcher Nutzungen ist schon deshalb unzutreffend, weil es um solche Flächen gerade nicht geht. Auch an der rechtlichen Wirklichkeit gehen solche Aussagen vollständig vorbei: Beschränkungen menschlicher Aktivitäten können überhaupt nur entweder einvernehmlich vereinbart oder aber auf dem Verordnungswege festgesetzt werden. Der Erlass beschränkender Verordnungen ist aber überhaupt nicht vorgesehen. Insofern stimmen auch die Aussagen in dem Flugblatt zur Fischerei nicht. Dies wurde mehrfach in der Öffentlichkeit durch die Vertreter des Umweltministeriums so kommuniziert und ist im Übrigen auch nachlesbar in den Verlautbarungen des Ministeriums in seinem Internetauftritt.

Die Aussagen zum vermeintlich notwendigen Rückbau von Infrastruktur stimmen so ebenfalls nicht. Zum einen, weil nach den Qualitätskriterien nur solche Infrastruktur, die den Schutzzweck gefährdet, perspektivisch aufgegeben werden soll und zum zweiten, weil die Qualitätskriterien als solche keinerlei rechtliche Verbindlichkeit für die Nutzung solcher Infrastruktur haben. Fließe sind – soweit auf diese angespielt werden soll – das Charakteristikum des Spreewalds als geschützter Naturraum, weswegen ihr Bestand gerade nicht dem Schutzzweck des Gebiets widerspricht.

Das Ministerium hat in Bezug auf die Pflege und Unterhaltung der Fließe ferner stets kommuniziert, dass diese ohne Beschränkungen weiter möglich ist, wenn Spreewaldflächen als Wildnisflächen benannt werden sollten. Dies gilt auch für alle anderen Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Durch unterbleibende Unterhaltung der Fließe wird es also keine Verschlechterung für die Erlenbestände geben. Eine Unterhaltung wird weiterhin möglich sein.

Letztlich geht es im Spreewald auf den 233 Hektar im Unterspreewald lediglich um die endgültige Einstellung forstlicher Maßnahmen auf den Flächen. Diese wird enorme positive Auswirkungen auf die Biodiversität in dem Gebiet haben, die auch erlebbar sein wird.

Information des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums zum Flugblatt BVB/Freie Wähler „Es reicht: Kein weiterer Quadratmeter des Spreewaldes soll Wildnis werden“ vom Mai 2023

In den Spreewaldgemeinden wurde flächendeckend ein Flugblatt der BVB Freie Wähler Fraktion unter der Überschrift „Es reicht: Kein weiterer Quadratmeter des Spreewaldes soll Wildnis werden!“ als Postwurfsendung verbreitet. In diesem Flugblatt werden eine Reihe von Aussagen gemacht, die falsch sind oder bewusst missverständlich gefasst wurden. Zu Fragen der Wildnisentwicklung hat das Brandenburger Umweltministerium bereits vor einigen Monaten einen umfänglichen FAQ-Katalog als Informationsangebot für Betroffene und Interessierte vorgelegt, den Sie durch Anklicken der einzelnen Themenseiten nachlesen können. Entsprechend des Bedarfs und der Nachfragen kann dieser Katalog jederzeit ergänzt und aktualisiert werden.

Gleich am Anfang des Flugblatts der Freien Wähler heißt es, das Ministerium plane die Ausweisung von großflächig weiteren Bereichen des Biosphärenreservates als Wildnisgebiete. Wahr ist, dass es um 233 Hektar von insgesamt 47.500 Hektar Gesamtfläche des Biosphärenreservats geht.

Wie Minister Vogel auf eine Anfrage der BVB/Freie Wähler im Landtag ferner erklärt hat, wird das Ministerium die betreffenden Flächen zunächst nicht als Wildnis, sondern als NWE-10-Flächen (NWE = Naturwaldentwicklungsflächen auf 10 Prozent der Waldfläche des Landes) einstufen.

Eine Entscheidung, diese NWE-10-Flächen zusätzlich als Wildnisgebiete an den Bund zu melden, wird frühestens in zwei Jahren möglich sein, wenn die gesamte Gebietskulisse für Wildnisgebiete feststeht. Ein Gesamtbild ergibt sich erst dann, wenn die Flächen aus Bergbaufolgelandschaften, privaten Stiftungen etc. bekannt und eingepreist sind. Bis dahin wird die Diskussion - natürlich auch mit den Spreewälderinnen und Spreewäldern - weitergeführt.

Die Aussagen im Flugblatt zur Nutzung und zum Betreten des Spreewalds unterstellen eine intensive Beschränkung der derzeitigen Aktivitäten im Spreewald unter massiver Gefährdung der wirtschaftlichen Basis der Menschen im Spreewald. Das Gegenteil ist der Fall: Das Ministerium rechnet mit einer Erhöhung der Attraktivität von Gebieten, auf denen sich Natur ungehindert entwickeln kann, für den Tourismus und auch für den Spreewald.

Es trifft auch nicht zu, dass in Wildnisgebieten keine menschlichen Eingriffe mehr stattfinden dürfen. Die bundesweiten Qualitätskriterien schließen menschliche Eingriffe in Bezug auf die Entwicklung der Natur aus. Nach einer bestimmten Zeit sollen insbesondere biotopeinrichtende Maßnahmen nicht mehr stattfinden, sondern die Natur sich in ihrer Entwicklung selbst überlassen werden. Kahnfahren beispielsweise ist insofern überhaupt nicht gemeint.

Falsch ist, dass jegliches Betreten durch den Menschen ausgeschlossen sein soll. Auch hier ist das Gegenteil der Fall: Nach den Qualitätskriterien soll die Naturentwicklung auf Wildnisflächen für die Menschen erlebbar sein beziehungsweise gemacht werden.

Das zur Nutzung von Siedlungen und bewohnten Gebäuden gemalte Schreckensbild der Einstellung solcher Nutzungen ist schon deshalb unzutreffend, weil es um solche Flächen gerade nicht geht. Auch an der rechtlichen Wirklichkeit gehen solche Aussagen vollständig vorbei: Beschränkungen menschlicher Aktivitäten können überhaupt nur entweder einvernehmlich vereinbart oder aber auf dem Verordnungswege festgesetzt werden. Der Erlass beschränkender Verordnungen ist aber überhaupt nicht vorgesehen. Insofern stimmen auch die Aussagen in dem Flugblatt zur Fischerei nicht. Dies wurde mehrfach in der Öffentlichkeit durch die Vertreter des Umweltministeriums so kommuniziert und ist im Übrigen auch nachlesbar in den Verlautbarungen des Ministeriums in seinem Internetauftritt.

Die Aussagen zum vermeintlich notwendigen Rückbau von Infrastruktur stimmen so ebenfalls nicht. Zum einen, weil nach den Qualitätskriterien nur solche Infrastruktur, die den Schutzzweck gefährdet, perspektivisch aufgegeben werden soll und zum zweiten, weil die Qualitätskriterien als solche keinerlei rechtliche Verbindlichkeit für die Nutzung solcher Infrastruktur haben. Fließe sind – soweit auf diese angespielt werden soll – das Charakteristikum des Spreewalds als geschützter Naturraum, weswegen ihr Bestand gerade nicht dem Schutzzweck des Gebiets widerspricht.

Das Ministerium hat in Bezug auf die Pflege und Unterhaltung der Fließe ferner stets kommuniziert, dass diese ohne Beschränkungen weiter möglich ist, wenn Spreewaldflächen als Wildnisflächen benannt werden sollten. Dies gilt auch für alle anderen Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Durch unterbleibende Unterhaltung der Fließe wird es also keine Verschlechterung für die Erlenbestände geben. Eine Unterhaltung wird weiterhin möglich sein.

Letztlich geht es im Spreewald auf den 233 Hektar im Unterspreewald lediglich um die endgültige Einstellung forstlicher Maßnahmen auf den Flächen. Diese wird enorme positive Auswirkungen auf die Biodiversität in dem Gebiet haben, die auch erlebbar sein wird.