Landwirtschaftsministerium startet Abgabeprämie für Schwarzwild
- Erschienen amPotsdam – Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen, müssen die Wildschweinbestände weiter reduziert werden. Ab heute (9. November 2020) wird erlegtes und nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete angenommen. Das Landwirtschaftsministerium zahlt eine Abgabeprämie. Die Landkreise haben dafür Abgabestellen eingerichtet.
Die oberste Jagdbehörde im Landwirtschafts- und Umweltministerium Brandenburg zahlt für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm eine Abgabeprämie von 30 Euro, für Schwarzwild ab 30 Kilogramm 50 Euro. Alle in einer Sammelstelle abgegebenen Tierkörper werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt.
Die Landkreise haben gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb und weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet. Eine detaillierte Übersicht der Sammelstellen finden sich auf der Internetseite des Agrarumweltministeriums oder dem Geoportal Forst Brandenburg/Themenbereich ASP. Für den Landkreis Märkisch Oderland werden die Orte der Sammelstellen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
In den ASP-Restriktionszonen, in denen die Jagd weiterhin erlaubt und erforderlich ist, ist es aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig, Wildschweinfleisch zu vermarkten. Damit die Wildschweinpopulation dennoch sinkt, finanziert das Landwirtschaftsministerium die Abgabeprämie. Sobald die Jagd in den gefährdeten Gebieten freigegeben wird, können auch Wildschweine aus diesen Bereichen (außer weiße Zonen) abgegeben werden. Zurzeit ist die Jagd im gefährdeten Gebiet jedoch noch untersagt.
Die Jagdausübungsberechtigten erhalten die Abgabeprämie von den Landkreisen. Diese wird zum Jagdjahresende bei den unteren Jagdbehörden mit dem im Internet verfügbaren Formular beantragt und anschließend ausgezahlt. Die bereits bestehende Erlegungsprämie für Schwarzwild mit 50 Euro pro erlegtes Stück über den Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/16 wird auch für die abgegebenen Stücke weiter angerechnet.