Investitionen in eine klimagerechte Landnutzung und Entwicklung von organischen Böden - Klima-/Moorschutz - investiv
Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben.
Die Richtlinie wurde an aktuelle beihilferechtliche Änderungen angepasst. Die aktualisierte Richtlinie ist am 9. Juli 2024 in Kraft gesetzt worden und gilt bis zum 30. Juni 2027.
Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben.
Die Richtlinie wurde an aktuelle beihilferechtliche Änderungen angepasst. Die aktualisierte Richtlinie ist am 9. Juli 2024 in Kraft gesetzt worden und gilt bis zum 30. Juni 2027.
Mit Inkraftsetzung der neuen Förderrichtlinie gelten Änderungen im Projektauswahlverfahren. Die Anträge werden stichtagsbezogen unter Bildung einer Rangfolge auf Basis der Bepunktung nach Projektauswahlkriterien bewertet.
Diese Bewertung erfolgt jeweils für alle vollständigen und bewilligungsreifen an den Stichtagen
- 30. August 2024
- 30. September 2024
im Landesamt für Umwelt Brandenburg vorliegenden Förderanträge.
Im Fall, dass nach der letzten Projektauswahl das Mittelbudget für 2024 noch nicht ausgeschöpft ist, wird ein weiterer Termin bekanntgegeben.
Mit Inkraftsetzung der neuen Förderrichtlinie gelten Änderungen im Projektauswahlverfahren. Die Anträge werden stichtagsbezogen unter Bildung einer Rangfolge auf Basis der Bepunktung nach Projektauswahlkriterien bewertet.
Diese Bewertung erfolgt jeweils für alle vollständigen und bewilligungsreifen an den Stichtagen
- 30. August 2024
- 30. September 2024
im Landesamt für Umwelt Brandenburg vorliegenden Förderanträge.
Im Fall, dass nach der letzten Projektauswahl das Mittelbudget für 2024 noch nicht ausgeschöpft ist, wird ein weiterer Termin bekanntgegeben.
Kurzinformation
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Zielsetzung
Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses. Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:
- Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
- Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
- Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten
Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses. Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:
- Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
- Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
- Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten
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Was wird gefördert?
Die Förderziele und –schwerpunkte werden durch folgende Fördergegenstände untersetzt:
- II.1. Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
- II.2. Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
- II.3. Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
- II.4. Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
- II.5. Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung
Die Förderziele und –schwerpunkte werden durch folgende Fördergegenstände untersetzt:
- II.1. Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
- II.2. Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
- II.3. Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
- II.4. Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
- II.5. Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung
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Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen (weiterführende Informationen in den spezifischen Richtlinienteilen)
Grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen (weiterführende Informationen in den spezifischen Richtlinienteilen)
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die wesentlichen allgemein geltenden Fördervoraussetzungen sind unter anderem:
- Projektflächen in Brandenburg
- Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
- Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
- Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
- Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.
Die wesentlichen allgemein geltenden Fördervoraussetzungen sind unter anderem:
- Projektflächen in Brandenburg
- Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
- Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
- Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
- Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung beziehungsweise für Renaturierung und Anpassung des Staumanagements als Vollfinanzierung gewährt.
Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Förderhöhen und Fördersätze. Die spezifischen maximalen Förderhöhen/Fördersätze finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie und detailliert in der Förderrichtinie.
Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung beziehungsweise für Renaturierung und Anpassung des Staumanagements als Vollfinanzierung gewährt.
Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Förderhöhen und Fördersätze. Die spezifischen maximalen Förderhöhen/Fördersätze finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie und detailliert in der Förderrichtinie.
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Wann und wo ist der Antrag einzureichen?
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde - dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) - formgebunden zu stellen.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde - dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) - formgebunden zu stellen.
Hausanschrift
- Organisation
-
- Organisation:
- Landesamt für Umwelt
- Standort
-
- Straße:
- Seeburger Chaussee 2
- PLZ Ort:
- 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Abteilung W2
- Abteilung:
- Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement
Postanschrift
- Organisation
-
- Organisation:
- Landesamt für Umwelt
- Standort
-
- Postfach:
- 60 10 61
- PLZ Ort:
- 14410 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Abteilung W2
- Abteilung:
- Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement
-
Weiterführende Beratung zur Antragstellung
- Organisation
-
- Organisation:
- Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Berlin/Brandenburg
- Standort
-
- Straße:
- Saarmunder Straße 7-9
- PLZ Ort:
- 14552 Michendorf
- Ansprechpartner:
-
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Christin
- Nachname:
- Dammann
- Position:
- Teamleitung
- E-Mail:
- c.dammann@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 46518588
Zuständigkeiten in den Gebieten
Hinweis: Die Beratung durch die Mitarbeiter des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL e.V.) ist ein kostenloses Informationsangebot für potenzielle Antragsteller. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung darstellt und sich daraus keinerlei Haftung des DVL e.V. und seiner Mitarbeiter ableitet (Haftungsausschluss).
Zuständigkeiten in den Gebieten
Hinweis: Die Beratung durch die Mitarbeiter des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL e.V.) ist ein kostenloses Informationsangebot für potenzielle Antragsteller. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung darstellt und sich daraus keinerlei Haftung des DVL e.V. und seiner Mitarbeiter ableitet (Haftungsausschluss).
Beratung für Nordwestbrandenburg
Beratung für Nordwestbrandenburg
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Juliane
- Nachname:
- Petri
- E-Mail:
- j.petri@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 20182330
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Gerhard
- Nachname:
- Richter
- E-Mail:
- g.richter@ dvl.org
- Telefon:
- +49 157 58092021
Beratung für Nordostbrandenburg
Beratung für Nordostbrandenburg
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Carolin
- Nachname:
- Priefert
- E-Mail:
- c.priefert@ dvl.org
- Telefon:
- +49 159 01209306
Beratung für Südbrandenburg
Beratung für Südbrandenburg
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Johanna
- Nachname:
- Henkel
- E-Mail:
- j.henkel@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 85644833
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kristin
- Nachname:
- Klass
- E-Mail:
- k.klass@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 46580664
-
Beratungsangebot zur Anwendung des Vergaberechts
Bei der Verwendung der im Rahmen der Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel ist unter bestimmten Voraussetzungen (Zuwendungsbetrag ab 50.000 Euro) das geltende Vergaberecht anzuwenden. Entsprechende Reglungen sind den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu entnehmen beziehungsweise werden im Zuwendungsbescheid beauflagt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dentons wurde vom Umweltministerium Brandenburg beauftragt, Antragsteller und Zuwendungsempfänger bei der Umsetzung der Vergabeverfahren zu unterstützen. Ziel ist
- die Rechtskonformität der Vergabeverfahren zu sichern und
- die Antragsteller/Zuwendungsempfänger diesbezüglich zu entlasten.
Die Rechtsberatung ist kostenfrei.
Um eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, geben Sie bitte vorab Ihre Projektdaten in die Eingabemaske ein.
Bei der Nutzung älterer Browser können bei der Eingabe in die Maske stellenweise Probleme auftreten. In diesem Fall nutzen Sie bitte die E-Mail von Dr. Braun für die direkte Kontaktaufnahme.
Bei der Verwendung der im Rahmen der Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel ist unter bestimmten Voraussetzungen (Zuwendungsbetrag ab 50.000 Euro) das geltende Vergaberecht anzuwenden. Entsprechende Reglungen sind den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu entnehmen beziehungsweise werden im Zuwendungsbescheid beauflagt.
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- Ansprechpartner:
-
- Titel:
- Dr.
- Vorname:
- Peter
- Nachname:
- Braun
- Position:
- Partner, Rechtsanwalt
- E-Mail:
- peter.braun@ dentons.com
- Telefon:
- +49 30 26473-850
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz-investiv“ erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
- Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten betreffen, können nicht berücksichtigt werden.
- Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz-investiv“ erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
- Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten betreffen, können nicht berücksichtigt werden.
- Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.