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Überschwemmungsgebiete

Stadt in der Gewalt des Wassers
© Thaut Images/Fotolia.com
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Überschwemmungsgebiete sind alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu. Alle Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Das Land Brandenburg ist verpflichtet, eine Teilmenge der vorgenannten Gebiete förmlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

Die Festsetzungen erfolgen unter anderem innerhalb von Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko, den sogenannten Risikogebieten. In diesen Gebieten werden die bei einem Hochwasser mittlerer Wiederkehrswahrscheinlichkeit (alle 100 Jahre – HQ100) überschwemmten Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gegenüber den nachfolgend genannten Überschwemmungsgebieten, machen sie den bei Weitem größten Flächenanteil aus.

Auch die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete wie zum Beispiel Flutungspolder werden förmlich als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Ausschließlich in diesen Überschwemmungsgebieten erfolgt eine künstliche Flutung. Alle anderen Überschwemmungen sind Folge des natürlichen Hochwassergeschehens.

Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Bis zur Neufestsetzung bestehen auch die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Hochwassergebiete als Überschwemmungsgebiete fort.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass

  • das Abfließen des Wassers nicht behindert wird
  • sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht
  • das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird.

Karten zu den Überschwemmungsgebieten

Überschwemmungsgebiete sind alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu. Alle Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Das Land Brandenburg ist verpflichtet, eine Teilmenge der vorgenannten Gebiete förmlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

Die Festsetzungen erfolgen unter anderem innerhalb von Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko, den sogenannten Risikogebieten. In diesen Gebieten werden die bei einem Hochwasser mittlerer Wiederkehrswahrscheinlichkeit (alle 100 Jahre – HQ100) überschwemmten Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gegenüber den nachfolgend genannten Überschwemmungsgebieten, machen sie den bei Weitem größten Flächenanteil aus.

Auch die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete wie zum Beispiel Flutungspolder werden förmlich als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Ausschließlich in diesen Überschwemmungsgebieten erfolgt eine künstliche Flutung. Alle anderen Überschwemmungen sind Folge des natürlichen Hochwassergeschehens.

Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Bis zur Neufestsetzung bestehen auch die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Hochwassergebiete als Überschwemmungsgebiete fort.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass

  • das Abfließen des Wassers nicht behindert wird
  • sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht
  • das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird.

Karten zu den Überschwemmungsgebieten

Bedienhinweis © GeoBasis-DE/LGB

Die Überschwemmungsgebiete können Sie über die Auskunftsplattform Wasser (APW) einsehen. Ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie schnell über die Adresssuche oder die Flurstücksuche feststellen. (Verringern Sie erforderlichenfalls die Deckkraft der Themen über der topographischen Grundkarte mit dem Schieberegler auf der linken Seite.)

In der APW haben Sie auch die Möglichkeit, die Karten beziehungsweise Kartenentwürfe der Überschwemmungsgebiete im Format PDF herunterzuladen. Wählen Sie dazu unter „weitere Funktionen“ „Ausweisung von Überschwemmungsgebieten“

Bedienhinweis © GeoBasis-DE/LGB

Die Überschwemmungsgebiete können Sie über die Auskunftsplattform Wasser (APW) einsehen. Ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie schnell über die Adresssuche oder die Flurstücksuche feststellen. (Verringern Sie erforderlichenfalls die Deckkraft der Themen über der topographischen Grundkarte mit dem Schieberegler auf der linken Seite.)

In der APW haben Sie auch die Möglichkeit, die Karten beziehungsweise Kartenentwürfe der Überschwemmungsgebiete im Format PDF herunterzuladen. Wählen Sie dazu unter „weitere Funktionen“ „Ausweisung von Überschwemmungsgebieten“

Erklärung zur Kartenanwendung

Vorschaubild Animation Kartenanwendung Überschwemmungsgebiete
© Fachdaten/LfU

Zum Start der Animation bitte die Grafik anklicken.

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Laufende Verfahren

In der Zeit vom 18. November bis 20. Dezember 2024 werden die Entwurfskarten zur Festsetzung der im Oderbruch liegenden Überschwemmungsgebiete der Alten Oder mit ihren Zuflüssen Freienwalder Landgraben, Letschiner Hauptgraben und Golzower Schleusengraben öffentlich bei den betroffenen unteren Wasserbehörden und Gemeinden ausgelegt. Die Auslegungsorte und deren Öffnungszeiten sowie weitere Informationen werden in einer Bekanntmachung des Umweltministeriums und weitere Informationen im Informationsflyer veröffentlicht.

Mit Beginn der Auslegung können die geplanten Überschwemmungsgebiete und die Entwurfskarten in der Auskunftsplattform Wasser eingesehen und heruntergeladen werden.

Mit Beginn der Auslegung können das geplante Überschwemmungsgebiet und die Entwurfskarten in der Auskunftsplattform Wasser eingesehen und heruntergeladen werden.

Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, führt das Umweltministerium neben der Auslegung am Donnerstag, den 21. November 2024 um 17:30 Uhr im Kreiskulturhaus in Seelow, Erich-Weinert-Straße 13, eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit durch.

Laufende Verfahren

In der Zeit vom 18. November bis 20. Dezember 2024 werden die Entwurfskarten zur Festsetzung der im Oderbruch liegenden Überschwemmungsgebiete der Alten Oder mit ihren Zuflüssen Freienwalder Landgraben, Letschiner Hauptgraben und Golzower Schleusengraben öffentlich bei den betroffenen unteren Wasserbehörden und Gemeinden ausgelegt. Die Auslegungsorte und deren Öffnungszeiten sowie weitere Informationen werden in einer Bekanntmachung des Umweltministeriums und weitere Informationen im Informationsflyer veröffentlicht.

Mit Beginn der Auslegung können die geplanten Überschwemmungsgebiete und die Entwurfskarten in der Auskunftsplattform Wasser eingesehen und heruntergeladen werden.

Mit Beginn der Auslegung können das geplante Überschwemmungsgebiet und die Entwurfskarten in der Auskunftsplattform Wasser eingesehen und heruntergeladen werden.

Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen, führt das Umweltministerium neben der Auslegung am Donnerstag, den 21. November 2024 um 17:30 Uhr im Kreiskulturhaus in Seelow, Erich-Weinert-Straße 13, eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit durch.

Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“

Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und unter Mitwirkung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist durch die Rechtsanwältepartnerschaft Götze & Müller-Wiesenhaken die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ erstellt worden.

Die Arbeitshilfe ersetzt die im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und in Zusammenarbeit mit dem damaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) erstellte gleichnamige Arbeitshilfe vom November 2009.

Die neue Arbeitshilfe soll insbesondere den unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden, aber auch anderen mit dem Vollzug in Überschwemmungsgebieten befassten Behörden und den Regionalen Planungsgemeinschaften Orientierung und Unterstützung bieten.

Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“

Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und unter Mitwirkung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist durch die Rechtsanwältepartnerschaft Götze & Müller-Wiesenhaken die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ erstellt worden.

Die Arbeitshilfe ersetzt die im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und in Zusammenarbeit mit dem damaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) erstellte gleichnamige Arbeitshilfe vom November 2009.

Die neue Arbeitshilfe soll insbesondere den unteren Wasserbehörden und unteren Bauaufsichtsbehörden, aber auch anderen mit dem Vollzug in Überschwemmungsgebieten befassten Behörden und den Regionalen Planungsgemeinschaften Orientierung und Unterstützung bieten.

Weiterführende Informationen

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