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Elektrogeräte

Bildmontage: Eine Brandenburger Allee im Sonnenschein. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

Elektrogeräte sind alle elektrisch beziehungsweise batterie- oder akkubetriebenen Gerätschaften, die wegen ihrer umweltbelastenden Materialien niemals zu Hause entsorgt werden dürfen.

Handelsübliche Elektrogeräte aus Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen werden in Kleinmengen an den Wertstoffhöfen angenommen. Ob darüber hinaus der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) die Elektroaltgeräte bei Ihnen zu Hause abholt, erfragen Sie bitte dort. Dieser informert Sie über die Abholmodalität und mögliche Gebühren.

Auch Elektrofachmärkte, Online-Händler und Lebensmittelhändler müssen unter bestimmten Voraussetzungen Ihre alten Elektrogeräte zurücknehmen. Nehmen Sie für weitere Fragen einfach Kontakt mit dem Fachhandel auf.

Da diese Abfälle zumeist werthaltig sind, bieten auch private Sammler durch Wurfzettel die Abholung an. Diese Sammlungen sind jedoch oftmals nicht ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt, sodass unklar ist, ob eine ordnungsgemäße Verwertung oder eine schadlose Entsorgung erfolgt. Zudem können dadurch wichtige Rohstoffe der Kreislaufwirtschaft verloren gehen. Überlassen Sie die Elektrogeräte daher lieber ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder nutzen den oben genannten Weg über den Einzelhandel.

Bildmontage: Eine Brandenburger Allee im Sonnenschein. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

Elektrogeräte sind alle elektrisch beziehungsweise batterie- oder akkubetriebenen Gerätschaften, die wegen ihrer umweltbelastenden Materialien niemals zu Hause entsorgt werden dürfen.

Handelsübliche Elektrogeräte aus Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen werden in Kleinmengen an den Wertstoffhöfen angenommen. Ob darüber hinaus der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) die Elektroaltgeräte bei Ihnen zu Hause abholt, erfragen Sie bitte dort. Dieser informert Sie über die Abholmodalität und mögliche Gebühren.

Auch Elektrofachmärkte, Online-Händler und Lebensmittelhändler müssen unter bestimmten Voraussetzungen Ihre alten Elektrogeräte zurücknehmen. Nehmen Sie für weitere Fragen einfach Kontakt mit dem Fachhandel auf.

Da diese Abfälle zumeist werthaltig sind, bieten auch private Sammler durch Wurfzettel die Abholung an. Diese Sammlungen sind jedoch oftmals nicht ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt, sodass unklar ist, ob eine ordnungsgemäße Verwertung oder eine schadlose Entsorgung erfolgt. Zudem können dadurch wichtige Rohstoffe der Kreislaufwirtschaft verloren gehen. Überlassen Sie die Elektrogeräte daher lieber ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder nutzen den oben genannten Weg über den Einzelhandel.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  


Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Land Brandenburg