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Bau- und Abbruchabfälle

Montage Bild "Vosskanal bei Krewelin (Oberhavel)" mit eingefügtem Bumerang
© Frank Liebke
Montage Bild "Vosskanal bei Krewelin (Oberhavel)" mit eingefügtem Bumerang
© Frank Liebke

Bei Sanierungs-, Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen in Haus, Wohnung oder Garten fallen zahlreiche Abfälle an. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Bauschutt, welcher ausschließlich aus mineralischen Stoffen besteht und Baumischabfall, der auch nicht mineralische Stoffe, wie Kunststoffe, Holz oder Metalle enthält. Auf Baustellen können auch Abfälle anfallen, die für Mensch und Umwelt schädliche Inhaltstoffe enthalten.

Bei Sanierungs-, Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen in Haus, Wohnung oder Garten fallen zahlreiche Abfälle an. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Bauschutt, welcher ausschließlich aus mineralischen Stoffen besteht und Baumischabfall, der auch nicht mineralische Stoffe, wie Kunststoffe, Holz oder Metalle enthält. Auf Baustellen können auch Abfälle anfallen, die für Mensch und Umwelt schädliche Inhaltstoffe enthalten.


Bauschutt - dazu gehören

  • Ziegel, Beton- und Steinabbruch
  • Fliesen, Kacheln und Sanitärkeramik (wie Wasch- und Toilettenbecken)
  • Mörtel und Putzreste

Bauschutt - dazu gehören

  • Ziegel, Beton- und Steinabbruch
  • Fliesen, Kacheln und Sanitärkeramik (wie Wasch- und Toilettenbecken)
  • Mörtel und Putzreste

Baumischabfälle – dazu gehören

  • Kunststoffe, Laminat, Folien
  • Holzreste
  • Dämmmaterialien
  • Glas
  • Rohre
  • Baustoffe, die Schadstoffe enthalten

Baumischabfälle – dazu gehören

  • Kunststoffe, Laminat, Folien
  • Holzreste
  • Dämmmaterialien
  • Glas
  • Rohre
  • Baustoffe, die Schadstoffe enthalten

Schadstoffe - dazu gehören

  • Dämmstoffe aus Glas- oder Mineralwolle
  • Asbest
  • Dachpappe
  • Gasbeton

Schadstoffe - dazu gehören

  • Dämmstoffe aus Glas- oder Mineralwolle
  • Asbest
  • Dachpappe
  • Gasbeton

Bauschutt und Baumischabfälle gehören nicht in den Restmüll und schon gar nicht in die Landschaft. Bringen Sie die Abfälle stattdessen auf den Wertstoffhof Ihres Vertrauens und kontaktieren vorher Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Fragen Sie dann auch gleich, ob für die Entsorgung eine Gebühr anfällt.

Für die Entsorgung von Schadstoffen gelten besondere Anforderungen. Diese müssen gesondert entsorgt werden. Bereits die Anlieferung muss in ordnungsgemäßer Verpackung erfolgen. Die Bedingungen erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).

Eine Firma entsorgt die Abfälle für mich – was muss ich beachten?

Haben Sie Sanierungs-, Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen selbst vorgenommen und möchten die Abfälle nun durch einen Dienstleister entsorgen lassen, gilt:  Auch wenn Sie einen Dienstleister für die Entsorgung beauftragt haben, bleiben Sie für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Zudem ist es wichtig, dass das Unternehmen welches Sie beauftragen, als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Müssen gefährliche Abfälle entsorgt werden, benötigt das Unternehmen eine entsprechende Genehmigung. Erkundigen Sie sich, ob eine entsprechende Zertifizierung oder Genehmigung vorliegt.

Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten! Hier besteht die Gefahr, dass die günstigen Preise zulasten einer ordnungsgemäßen Entsorgung gehen. Fragen Sie gern nach, wie sich der weitere Verwertungs- und Entsorgungsweg gestaltet.

Eine Firma baut und entsorgt für mich – was muss ich beachten?

Wird eine Firma für einen Hausbau beauftragt, die unter Einbindung verschiedener Gewerke ein schlüsselfertiges Haus übergibt, muss sie sich in aller Regel auch um die Entsorgung der Abfälle kümmern. Aber auch hier gilt: der Bauherr oder die Bauherrin bleibt für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Bereits über die Auftragsvergabe an die Baufirma sollte die ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt sein. Regeln Sie die Zuständigkeiten für die Details der Entsorgung gleich mit im Bauvertrag oder bei der Beauftragung der Baufirma. Lassen Sie sich die Entsorgung nachweisen.

Bauschutt und Baumischabfälle gehören nicht in den Restmüll und schon gar nicht in die Landschaft. Bringen Sie die Abfälle stattdessen auf den Wertstoffhof Ihres Vertrauens und kontaktieren vorher Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Fragen Sie dann auch gleich, ob für die Entsorgung eine Gebühr anfällt.

Für die Entsorgung von Schadstoffen gelten besondere Anforderungen. Diese müssen gesondert entsorgt werden. Bereits die Anlieferung muss in ordnungsgemäßer Verpackung erfolgen. Die Bedingungen erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).

Eine Firma entsorgt die Abfälle für mich – was muss ich beachten?

Haben Sie Sanierungs-, Abbruch-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen selbst vorgenommen und möchten die Abfälle nun durch einen Dienstleister entsorgen lassen, gilt:  Auch wenn Sie einen Dienstleister für die Entsorgung beauftragt haben, bleiben Sie für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Zudem ist es wichtig, dass das Unternehmen welches Sie beauftragen, als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Müssen gefährliche Abfälle entsorgt werden, benötigt das Unternehmen eine entsprechende Genehmigung. Erkundigen Sie sich, ob eine entsprechende Zertifizierung oder Genehmigung vorliegt.

Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten! Hier besteht die Gefahr, dass die günstigen Preise zulasten einer ordnungsgemäßen Entsorgung gehen. Fragen Sie gern nach, wie sich der weitere Verwertungs- und Entsorgungsweg gestaltet.

Eine Firma baut und entsorgt für mich – was muss ich beachten?

Wird eine Firma für einen Hausbau beauftragt, die unter Einbindung verschiedener Gewerke ein schlüsselfertiges Haus übergibt, muss sie sich in aller Regel auch um die Entsorgung der Abfälle kümmern. Aber auch hier gilt: der Bauherr oder die Bauherrin bleibt für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Bereits über die Auftragsvergabe an die Baufirma sollte die ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt sein. Regeln Sie die Zuständigkeiten für die Details der Entsorgung gleich mit im Bauvertrag oder bei der Beauftragung der Baufirma. Lassen Sie sich die Entsorgung nachweisen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  


Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Land Brandenburg