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Grünabfälle

Bildmontage: Buchenwald in Grumsin. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Johannes Müller

Grünschnitt, Laub und andere Gartenabfälle enthalten wertvolle Stoffe und können durch Kompostieren in hochwertigen Naturdünger umgewandelt werden.

Dazu gehören

  • Laub
  • Unkraut
  • Baum-, Strauch- und Rasenschnitt
  • Tannennadeln/-zapfen
  • Balkon- und Zimmerpflanzen
  • Schnittblumen
  • Heu und Stroh

Diese Abfälle gehören weder in die Restmülltonne noch in den Wald und dürfen nicht verbrannt werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden kann. 

Wer nicht selbst kompostieren kann oder möchte, muss seine Garten- und Grünabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) überlassen. So ist neben der Eigenkompostierung auch eine Entsorgung über die Biotonne, durch eine Anlieferung an den Wertstoffhof und eine Sacksammlung zulässig. Kontaktieren Sie einfach den für Ihr Gebiet zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und erfragen die Abhol- und Sammlungsmodalitäten.

Häufig werden Garten- und Grünabfälle illegal im Wald entsorgt. Das ist verboten. Diese unsachgemäße Entsorgung schadet dem Ökosystem Wald, denn

  • der Boden wird überdüngt. Brennnesseln und nicht einheimische Arten breiten sich aus und verdrängen heimische Pflanzen.
  • die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen sind nicht mehr in der Lage die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen.
  • durch Verdichtung, zum Beispiel bei größeren Mengen von Rasenschnitt, entstehen Schimmel- und Gärungsprozesse.

Bioabfälle

Bioabfälle sind organisch und biologisch abbaubare Abfälle aus dem Haushalt, Garten, von Balkon oder Terrasse. Diese können im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Stellt Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Biotonne zur Verfügung, gehören diese Abfälle nicht in den Restabfall. Schließlich stecken Bioabfälle noch voller Ressourcen und Potenzial, welches genutzt werden sollte. Diese Abfälle dürfen auch nicht verbrannt werden.

Dazu gehören

  • Küchenabfälle und Speisereste
  • Fallobst
  • Unkraut
  • Balkon- und Zimmerpflanzen
  • Schnittblumen
Bildmontage: Buchenwald in Grumsin. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Johannes Müller

Grünschnitt, Laub und andere Gartenabfälle enthalten wertvolle Stoffe und können durch Kompostieren in hochwertigen Naturdünger umgewandelt werden.

Dazu gehören

  • Laub
  • Unkraut
  • Baum-, Strauch- und Rasenschnitt
  • Tannennadeln/-zapfen
  • Balkon- und Zimmerpflanzen
  • Schnittblumen
  • Heu und Stroh

Diese Abfälle gehören weder in die Restmülltonne noch in den Wald und dürfen nicht verbrannt werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden kann. 

Wer nicht selbst kompostieren kann oder möchte, muss seine Garten- und Grünabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) überlassen. So ist neben der Eigenkompostierung auch eine Entsorgung über die Biotonne, durch eine Anlieferung an den Wertstoffhof und eine Sacksammlung zulässig. Kontaktieren Sie einfach den für Ihr Gebiet zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und erfragen die Abhol- und Sammlungsmodalitäten.

Häufig werden Garten- und Grünabfälle illegal im Wald entsorgt. Das ist verboten. Diese unsachgemäße Entsorgung schadet dem Ökosystem Wald, denn

  • der Boden wird überdüngt. Brennnesseln und nicht einheimische Arten breiten sich aus und verdrängen heimische Pflanzen.
  • die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen sind nicht mehr in der Lage die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen.
  • durch Verdichtung, zum Beispiel bei größeren Mengen von Rasenschnitt, entstehen Schimmel- und Gärungsprozesse.

Bioabfälle

Bioabfälle sind organisch und biologisch abbaubare Abfälle aus dem Haushalt, Garten, von Balkon oder Terrasse. Diese können im eigenen Garten kompostiert oder in der Biotonne entsorgt werden. Stellt Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Biotonne zur Verfügung, gehören diese Abfälle nicht in den Restabfall. Schließlich stecken Bioabfälle noch voller Ressourcen und Potenzial, welches genutzt werden sollte. Diese Abfälle dürfen auch nicht verbrannt werden.

Dazu gehören

  • Küchenabfälle und Speisereste
  • Fallobst
  • Unkraut
  • Balkon- und Zimmerpflanzen
  • Schnittblumen

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  

Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Land Brandenburg