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Abwasserbeseitigung

Blick auf ein Klärbecker der Kläranlage Vetschau.
© Thomas Kläber/MLUK
Blick auf ein Klärbecker der Kläranlage Vetschau.
© Thomas Kläber/MLUK

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.

Rückblickend wurden im Land Brandenburg seit 1990 große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen waren Ende 2021 rund 89 Prozent der Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner Kläranlagen angeschlossen; rund 8 Prozent der Bevölkerung sind an Abwassersammelgruben angeschlossen. Somit wird insgesamt das Abwasser von circa 97 Prozent in 231 kommunalen Kläranlagen gereinigt. Daneben werden diese Abwasserbehandlungsanlagen auch für die Reinigung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie vorgehalten und genutzt. Insbesondere im ländlichen Raum können neben kleinen kommunalen Kläranlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dauerhaft eingesetzt werden. Weitere Informationen über den aktuellen Stand enthält der Lagebericht 2023.

Heute hat das Land Brandenburg die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgegebenen Anforderungen - insbesondere was die fristgemäße Errichtung von Kanalisationen und die Ausstattung von Kläranlagen betrifft - im Wesentlichen umgesetzt. Das Land und die Europäische Kommission haben diese Arbeit zwischen 1991 und 2022 finanziell mit rund 1.049,1 Millionen Euro gefördert.

Die Auswahl der ökologisch und ökonomisch günstigsten Variante zur Durchführung der Abwasserbeseitigung obliegt den Kommunen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben. Hierbei spielt angesichts des demografischen Wandels auch die Zukunftsfestigkeit der bestehenden Lösungen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der mindestens 5-jährig fortzuschreibenden Abwasserbeseitigungskonzepte sind die Gemeinden gehalten, auch die mittelfristige Entwicklung und deren Einfluss auf die Gebühren zu berücksichtigen. Zur Unterstützung mittelfristiger Anpassungsprozesse steht den kommunalen Aufgabenträgern nun der Demografie-Check Abwasserinfrastruktur zur Verfügung. Hiermit können die Auswirkungen zurück liegender Veränderungen in der Siedlungsentwicklung sowie zukünftiger Entwicklungen auf kleinräumlicher Ebene untersucht und dargestellt werden können. Der Demografie-Check gibt den Entscheidungsträgern zudem die Möglichkeit, die Wirksamkeit strategischer Entscheidungen zur Anpassung der Anlagen an den demografischen Wandel zu prognostizieren und aus Kostensicht die optimale Lösung zu entwickeln. Mit dem Demografie-Check unterstützt das Umweltministerium die Umsetzung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“.

Bezugsmöglichkeit für den Demografie-Check Abwasserinfrastruktur:
Die Kalkulationssoftware und das Nutzerhandbuch wird den Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(Bestellung nur per E-Mail möglich, der Versand der erbetenen Unterlagen erfolgt auf elektronischem Weg.)

Die Förderpolitik wird sich zukünftig noch stärker auf die Strukturanpassung orientieren. Die brandenburgische Landesregierung unterstützt durch klare Anforderungen bei der Investitionsförderung das notwendige Problem- und Kostenbewusstsein bei den kommunalen Aufgabenträgern. Für eine Gewährung von Zuwendungen sind jedoch auch Transparenz und aktive Bestrebungen zur Kostensenkung seitens der kommunalen Aufgabenträger eine unabdingbare Voraussetzung. Deshalb unterstützt das Land Brandenburg ausdrücklich auch den freiwilligen Kennzahlenvergleich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung wird auch zukünftig in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen. Hierfür steht neben der Sanierung von Kläranlagen, und Kanalnetzen die Erschließung etwaig noch vorhandener Optimierungspotentiale im Bereich des Betriebs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen im Vordergrund. Veränderungen für die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung werden sich zukünftig auch aus der Umsetzung der novellierten Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) ergeben, indem neue Verwertungs- und Entsorgungswege etabliert werden müssen.

Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.

Rückblickend wurden im Land Brandenburg seit 1990 große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen waren Ende 2021 rund 89 Prozent der Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner Kläranlagen angeschlossen; rund 8 Prozent der Bevölkerung sind an Abwassersammelgruben angeschlossen. Somit wird insgesamt das Abwasser von circa 97 Prozent in 231 kommunalen Kläranlagen gereinigt. Daneben werden diese Abwasserbehandlungsanlagen auch für die Reinigung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie vorgehalten und genutzt. Insbesondere im ländlichen Raum können neben kleinen kommunalen Kläranlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dauerhaft eingesetzt werden. Weitere Informationen über den aktuellen Stand enthält der Lagebericht 2023.

Heute hat das Land Brandenburg die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgegebenen Anforderungen - insbesondere was die fristgemäße Errichtung von Kanalisationen und die Ausstattung von Kläranlagen betrifft - im Wesentlichen umgesetzt. Das Land und die Europäische Kommission haben diese Arbeit zwischen 1991 und 2022 finanziell mit rund 1.049,1 Millionen Euro gefördert.

Die Auswahl der ökologisch und ökonomisch günstigsten Variante zur Durchführung der Abwasserbeseitigung obliegt den Kommunen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben. Hierbei spielt angesichts des demografischen Wandels auch die Zukunftsfestigkeit der bestehenden Lösungen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der mindestens 5-jährig fortzuschreibenden Abwasserbeseitigungskonzepte sind die Gemeinden gehalten, auch die mittelfristige Entwicklung und deren Einfluss auf die Gebühren zu berücksichtigen. Zur Unterstützung mittelfristiger Anpassungsprozesse steht den kommunalen Aufgabenträgern nun der Demografie-Check Abwasserinfrastruktur zur Verfügung. Hiermit können die Auswirkungen zurück liegender Veränderungen in der Siedlungsentwicklung sowie zukünftiger Entwicklungen auf kleinräumlicher Ebene untersucht und dargestellt werden können. Der Demografie-Check gibt den Entscheidungsträgern zudem die Möglichkeit, die Wirksamkeit strategischer Entscheidungen zur Anpassung der Anlagen an den demografischen Wandel zu prognostizieren und aus Kostensicht die optimale Lösung zu entwickeln. Mit dem Demografie-Check unterstützt das Umweltministerium die Umsetzung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“.

Bezugsmöglichkeit für den Demografie-Check Abwasserinfrastruktur:
Die Kalkulationssoftware und das Nutzerhandbuch wird den Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(Bestellung nur per E-Mail möglich, der Versand der erbetenen Unterlagen erfolgt auf elektronischem Weg.)

Die Förderpolitik wird sich zukünftig noch stärker auf die Strukturanpassung orientieren. Die brandenburgische Landesregierung unterstützt durch klare Anforderungen bei der Investitionsförderung das notwendige Problem- und Kostenbewusstsein bei den kommunalen Aufgabenträgern. Für eine Gewährung von Zuwendungen sind jedoch auch Transparenz und aktive Bestrebungen zur Kostensenkung seitens der kommunalen Aufgabenträger eine unabdingbare Voraussetzung. Deshalb unterstützt das Land Brandenburg ausdrücklich auch den freiwilligen Kennzahlenvergleich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung wird auch zukünftig in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen. Hierfür steht neben der Sanierung von Kläranlagen, und Kanalnetzen die Erschließung etwaig noch vorhandener Optimierungspotentiale im Bereich des Betriebs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen im Vordergrund. Veränderungen für die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung werden sich zukünftig auch aus der Umsetzung der novellierten Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV) ergeben, indem neue Verwertungs- und Entsorgungswege etabliert werden müssen.

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