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Tesla erhält Zulassung zum Einbau weiterer Maschinen

- Erschienen am 12.02.2021

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat Tesla heute die Zulassung erteilt, mit dem Einbau weiterer Maschinenteile innerhalb des vorhandenen Gebäudes zu beginnen.

Zugelassen wurde der Einbau weiterer Anlagenteile und Ausrüstungen für die Lackieranlage, das Presswerk und den Karosseriebau. Die Anlagen werden innerhalb der schon errichteten Gebäude eingebaut. Mit der Zulassung ist keine weitere Inanspruchnahme von Flächen verbunden. Belange des Naturschutzes sind daher nicht von der Zulassung betroffen.

Zum Schutz des Grundwassers im Wasserschutzgebiet wurden besondere Auflagen für den Umgang mit wassergefährden Stoffen festgesetzt. Die Auflagen aus allen bisher erteilten Zulassungen, insbesondere zum Lärmschutz, behalten ihre Gültigkeit auch für die jetzt erteilte Zulassung. Lärmverursachende Tätigkeiten dürfen werktags von 00:00 bis 24:00 Uhr durchgeführt werden. Der Betreiber hat durch entsprechende Messungen gegenüber der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass beim Bau die zulässigen Lärmrichtwerte nicht überschritten werden.

Diesen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes hatte Tesla Ende November 2020 gestellt. Aktuell liegt der Genehmigungsbehörde noch ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Abtragung von Oberboden und Einebnung des Geländes im Bereich schon gerodeter Flächen vor.

Weiterhin errichtet Tesla die Anlagen auf eigenes Risiko. Die Prüfung der abschließenden Entscheidung dauert weiter an. Derzeit sind die Genehmigungsbehörde und die beteiligten Behörden mit der Prüfung der Einwendungen gegen das Vorhaben unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Erörterungstermins befasst. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden Eingang in den Bescheid zum Vorhaben.