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Wirtschaft und Umwelt

Menschen mit Schutzhelmen auf einer Baustelle betrachten Baupläne.
© carlosselle/Fotolia
Menschen mit Schutzhelmen auf einer Baustelle betrachten Baupläne.
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Das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs bei und sichert die Attraktivität des Standortes durch eine intakte Umwelt.

Die Umweltpartnerschaft Brandenburg ist ein Kooperationsprojekt von Wirtschaft und Landesregierung. Sie fördert eine umweltgerechte Entwicklung der Wirtschaft. Außerdem sorgt sie für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen in der Umweltpolitik. Teilnehmer sind besonders umweltbewusste Unternehmen. Die Partnerschaft eröffnet ihnen besondere Privilegien.

Der Schutz der Umwelt wird bei Gewerbe- und Industrieanlagen durch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren gesichert. Dieses prüft die Auswirkungen des Anlagenbetriebs auf die Umwelt und genehmigt einen rechtskonformen Betrieb.

Im Rahmen dieser und anderer Zulassungsverfahren schreibt der Gesetzgeber bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Sie ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Das Ergebnis der UVP ist bei der Zulassung zu berücksichtigen.

Umweltrechtliches Instrument bei Plänen und Programmen ist die Strategische Umweltprüfung (SUP). Sie wirkt bereits im Vorfeld des Vorhabens auf der Planungsebene. Die Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht dargestellt. Das Ergebnis der SUP ist bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen zu berücksichtigen.

Das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs bei und sichert die Attraktivität des Standortes durch eine intakte Umwelt.

Die Umweltpartnerschaft Brandenburg ist ein Kooperationsprojekt von Wirtschaft und Landesregierung. Sie fördert eine umweltgerechte Entwicklung der Wirtschaft. Außerdem sorgt sie für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen in der Umweltpolitik. Teilnehmer sind besonders umweltbewusste Unternehmen. Die Partnerschaft eröffnet ihnen besondere Privilegien.

Der Schutz der Umwelt wird bei Gewerbe- und Industrieanlagen durch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren gesichert. Dieses prüft die Auswirkungen des Anlagenbetriebs auf die Umwelt und genehmigt einen rechtskonformen Betrieb.

Im Rahmen dieser und anderer Zulassungsverfahren schreibt der Gesetzgeber bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Sie ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Das Ergebnis der UVP ist bei der Zulassung zu berücksichtigen.

Umweltrechtliches Instrument bei Plänen und Programmen ist die Strategische Umweltprüfung (SUP). Sie wirkt bereits im Vorfeld des Vorhabens auf der Planungsebene. Die Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht dargestellt. Das Ergebnis der SUP ist bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen zu berücksichtigen.