Gemeinsame Agrarpolitik bis 2027


GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mussten zur neuen GAP-Förderperiode ab 2021 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Deutschland hat am 30. September 2022 - unter Berücksichtigung der Anmerkungen der EU-Kommission vom 20. Mai 2022 - einen überarbeiteten GAP-Strategieplan-Entwurf vorgelegt. Am 14. Oktober 2022 wurde zudem ein um technische Anpassungen korrigierter GAP-Strategieplan-Entwurf nachgereicht. Dieser wurde am 21. November 2022 offiziell per Durchführungsbeschluss von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit besteht die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027 (siehe GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland).
Neue GAP-Förderperiode ab 2023
Nach den beiden vorangegangenen Übergangsjahren 2021 und 2022 wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zum 1. Januar 2023 beginnen. Die neue GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen, der neuen Konditionalität, der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums (siehe Wesentliche Informationen zur GAP ab 2023).
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mussten zur neuen GAP-Förderperiode ab 2021 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Deutschland hat am 30. September 2022 - unter Berücksichtigung der Anmerkungen der EU-Kommission vom 20. Mai 2022 - einen überarbeiteten GAP-Strategieplan-Entwurf vorgelegt. Am 14. Oktober 2022 wurde zudem ein um technische Anpassungen korrigierter GAP-Strategieplan-Entwurf nachgereicht. Dieser wurde am 21. November 2022 offiziell per Durchführungsbeschluss von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit besteht die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027 (siehe GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland).
Neue GAP-Förderperiode ab 2023
Nach den beiden vorangegangenen Übergangsjahren 2021 und 2022 wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zum 1. Januar 2023 beginnen. Die neue GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen, der neuen Konditionalität, der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums (siehe Wesentliche Informationen zur GAP ab 2023).