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Klimaplan Brandenburg

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Deckblatt Klimaplan Brandenburg

Der  Klimaplan Brandenburg wurde am 5. März 2024 von der Landesregierung beschlossen.

Der Klimaplan ist die erste klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045. Das 103 Maßnahmen umfassende Maßnahmenprogramm untersetzt in allen relevanten Handlungsfeldern die von der Landesregierung vor anderthalb Jahren beschlossenen Treibhausgas-Minderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045.

Mit dem Beschluss gibt das Land den Weg vor, wie Treibhausgasemissionen gesenkt und natürliche CO2-Senken wie unsere Wälder gestärkt werden. Der Klimaplan trägt dazu bei, dass Brandenburg lebenswert bleibt und sich zukunftsfähig aufstellt.

Die Ziele und Handlungsbedarfe zur Erreichung von  Klimaneutralität bis spätestens 2045 sind in alle klimarelevanten Strategien und Aktivitäten der Ministerien eingeflossen und damit ein fester, fester Bestandteil der Planungen der Fachressorts. Der Klimaplan Brandenburg bündelt die wichtigsten klimapolitischen Maßnahmen der Landesregierung. Der Fokus liegt auf dem Zuständigkeits- beziehungsweise Einflussbereich der Landesebene.

Der Klimaplan wurde auf Grundlage von Empfehlungen des Klimaplan-Gutachtens und unter Einbeziehung zahlreicher Anregungen und Empfehlungen aus der breiten Öffentlichkeit, von Fachleuten und wichtigen Akteuren wie den Brandenburger Kommunen und der jungen Generation im Rahmen des begleitenden Beteiligungsprozesses erarbeitet. Die zentralen fachlichen Grundlagen lieferte das Klimaplan-Gutachten.

Deckblatt Klimaplan Brandenburg

Der  Klimaplan Brandenburg wurde am 5. März 2024 von der Landesregierung beschlossen.

Der Klimaplan ist die erste klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045. Das 103 Maßnahmen umfassende Maßnahmenprogramm untersetzt in allen relevanten Handlungsfeldern die von der Landesregierung vor anderthalb Jahren beschlossenen Treibhausgas-Minderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045.

Mit dem Beschluss gibt das Land den Weg vor, wie Treibhausgasemissionen gesenkt und natürliche CO2-Senken wie unsere Wälder gestärkt werden. Der Klimaplan trägt dazu bei, dass Brandenburg lebenswert bleibt und sich zukunftsfähig aufstellt.

Die Ziele und Handlungsbedarfe zur Erreichung von  Klimaneutralität bis spätestens 2045 sind in alle klimarelevanten Strategien und Aktivitäten der Ministerien eingeflossen und damit ein fester, fester Bestandteil der Planungen der Fachressorts. Der Klimaplan Brandenburg bündelt die wichtigsten klimapolitischen Maßnahmen der Landesregierung. Der Fokus liegt auf dem Zuständigkeits- beziehungsweise Einflussbereich der Landesebene.

Der Klimaplan wurde auf Grundlage von Empfehlungen des Klimaplan-Gutachtens und unter Einbeziehung zahlreicher Anregungen und Empfehlungen aus der breiten Öffentlichkeit, von Fachleuten und wichtigen Akteuren wie den Brandenburger Kommunen und der jungen Generation im Rahmen des begleitenden Beteiligungsprozesses erarbeitet. Die zentralen fachlichen Grundlagen lieferte das Klimaplan-Gutachten.

Klimaziele Brandenburgs: Ein Pfad zur Klimaneutralität bis spätestens 2045

Brandenburg wird im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Bestrebungen seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Landesregierung bekennt sich zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und strebt an, dass Brandenburg spätestens im Jahr 2045 klimaneutral wird. Brandenburg hat einen konkreten Pfad zur Klimaneutralität definiert. Damit schafft die Landesregierung Transparenz und Orientierung zur Erreichung der Klimaneutralität für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Klimaziele Brandenburgs: Ein Pfad zur Klimaneutralität bis spätestens 2045

Brandenburg wird im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Bestrebungen seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Landesregierung bekennt sich zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und strebt an, dass Brandenburg spätestens im Jahr 2045 klimaneutral wird. Brandenburg hat einen konkreten Pfad zur Klimaneutralität definiert. Damit schafft die Landesregierung Transparenz und Orientierung zur Erreichung der Klimaneutralität für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Zeitlicher Verlauf der Handlungsfelder Abfall, Landwirtschaft, Verkehr, gebäude, Industrie, Energierwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft im zeitlichen Verlauf der Jahre 2020, 2030, 2040 bis 2045.
Klimaneutralitätspfad Brandenburg: Zwischen- und Sektorziele des Klimaplans Brandenburg bis 2045, Minderungsraten auf Basis des Jahres 1990 (Thünen-Submission 2022) © Eigene Darstellung MLUK, nach Hirschl et al. (2023): Gutachten zum Klimaplan Brandenburg - Endbericht
Zeitlicher Verlauf der Handlungsfelder Abfall, Landwirtschaft, Verkehr, gebäude, Industrie, Energierwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft im zeitlichen Verlauf der Jahre 2020, 2030, 2040 bis 2045.
Klimaneutralitätspfad Brandenburg: Zwischen- und Sektorziele des Klimaplans Brandenburg bis 2045, Minderungsraten auf Basis des Jahres 1990 (Thünen-Submission 2022) © Eigene Darstellung MLUK, nach Hirschl et al. (2023): Gutachten zum Klimaplan Brandenburg - Endbericht

Maßnahmenprogramm des Klimaplans

Das Maßnahmenprogramm des Klimaplans umfasst 103 Maßnahmen in 8 Handlungsfeldern, darunter 5 übergreifende Handlungsschwerpunkte. Das entlang von acht Handlungsfeldern (darunter ein Handlungsfeld mit fünf übergreifenden Handlungsschwerpunkten) strategisch untersetzte Maßnahmenprogramm des Klimaplans umfasst die 103 wichtigsten klimapolitischen Maßnahmen der Landesregierung, setzt auf den bisherigen Konzepten und den bereits umgesetzten Maßnahmen auf und schreibt diese fort. Klimaschutzstrategie und Maßnahmen werden im Klimaplan strukturiert nach den zentralen Handlungsfeldern und übergreifenden Handlungsschwerpunkten dargestellt.

Der Großteil der im Klimaplan aufgeführten Maßnahmen ist bereits in der Umsetzung. Bei den neuen Maßnahmen laufen schon vorbereitende Arbeiten.

Die Gesamtkoordinierung für die Umsetzung des Klimaplans liegt beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Im Sinne einer dezentralen Verantwortlichkeit für die Umsetzung sind die jeweils fachlich zuständigen Landesministerien für die einzelnen Maßnahmen verantwortlich und können diese weiterentwickeln. Die klimarelevanten Fachstrategien und Konzepte tragen dabei in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zur Zielerreichung bei.

Maßnahmenprogramm des Klimaplans

Das Maßnahmenprogramm des Klimaplans umfasst 103 Maßnahmen in 8 Handlungsfeldern, darunter 5 übergreifende Handlungsschwerpunkte. Das entlang von acht Handlungsfeldern (darunter ein Handlungsfeld mit fünf übergreifenden Handlungsschwerpunkten) strategisch untersetzte Maßnahmenprogramm des Klimaplans umfasst die 103 wichtigsten klimapolitischen Maßnahmen der Landesregierung, setzt auf den bisherigen Konzepten und den bereits umgesetzten Maßnahmen auf und schreibt diese fort. Klimaschutzstrategie und Maßnahmen werden im Klimaplan strukturiert nach den zentralen Handlungsfeldern und übergreifenden Handlungsschwerpunkten dargestellt.

Der Großteil der im Klimaplan aufgeführten Maßnahmen ist bereits in der Umsetzung. Bei den neuen Maßnahmen laufen schon vorbereitende Arbeiten.

Die Gesamtkoordinierung für die Umsetzung des Klimaplans liegt beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Im Sinne einer dezentralen Verantwortlichkeit für die Umsetzung sind die jeweils fachlich zuständigen Landesministerien für die einzelnen Maßnahmen verantwortlich und können diese weiterentwickeln. Die klimarelevanten Fachstrategien und Konzepte tragen dabei in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zur Zielerreichung bei.


Erarbeitung des Klimaplans

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags für die 7. Legislaturperiode und ausgehend von einem Kabinettbeschluss im Februar 2020 und vom Landtagsbeschluss 7/1420 vom Juni 2020 hat die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) den Klimaplan Brandenburg erarbeitet. Das MLUK organisierte einen umfassenden Prozess zur ressortübergreifenden Abstimmung und wissenschaftlich begleiteten Erarbeitung des Klimaplans, der auch durch einen umfangreichen Beteiligungsprozess zur Einbindung der breiten Öffentlichkeit und zentraler gesellschaftlicher Akteursgruppen und Fachexpertinnen und -experten begleitet wurde.

Erarbeitung des Klimaplans

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags für die 7. Legislaturperiode und ausgehend von einem Kabinettbeschluss im Februar 2020 und vom Landtagsbeschluss 7/1420 vom Juni 2020 hat die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) den Klimaplan Brandenburg erarbeitet. Das MLUK organisierte einen umfassenden Prozess zur ressortübergreifenden Abstimmung und wissenschaftlich begleiteten Erarbeitung des Klimaplans, der auch durch einen umfangreichen Beteiligungsprozess zur Einbindung der breiten Öffentlichkeit und zentraler gesellschaftlicher Akteursgruppen und Fachexpertinnen und -experten begleitet wurde.

Schaubild für den Zeitraum vom dritten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2024 mit wichtigen Ergebnissen im Erarbeitungsprozess des Klimaplans. Sie betreffen das Klimaplan-Gutachten, Beschlüsse der Landesregierung und den Beteiligungsprozess.
Meilensteine im Gesamtprozess zur Erarbeitung des Klimaplans Brandenburg © MLUK
Schaubild für den Zeitraum vom dritten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2024 mit wichtigen Ergebnissen im Erarbeitungsprozess des Klimaplans. Sie betreffen das Klimaplan-Gutachten, Beschlüsse der Landesregierung und den Beteiligungsprozess.
Meilensteine im Gesamtprozess zur Erarbeitung des Klimaplans Brandenburg © MLUK

Investitionen in Transformation– und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen in den Jahren 2023/2024

Das Brandenburger Klimaschutzministerium unterstützt „Investitionen in Transformation– und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen in den Jahren 2023/2024“ im Rahmen des Brandenburg-Pakets Die zum pauschalen Ausgleich der betreffenden kommunalen Investitionsausgaben aufzuwendende Gesamtsumme beträgt bis zu 41.500.000 Euro.

Für die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden finanziert die Landesregierung die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets aus der notlagenbedingten Kreditaufnahme mit dem Ziel der „Abmilderung der Beeinträchtigungen infolge der eingetretenen Energieknappheit, der damit einhergehenden Vervielfachung der Energiepreise, der allgemeinen Inflation und infolgedessen steigender Verwaltungsausgaben sowie eine Unterstützung bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Jahren 2023 und 2024.“

Dieses Paket für kommunalen Klimaschutz wurde dem übergreifenden Handlungsschwerpunkt HF 8.4 des Klimaplans „Kommunaler Klimaschutz (themenübergreifend)“ zugeordnet. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Klimaplan.

Die dazugehörige Richtlinie des Brandenburg-Pakets wurde am 24. Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt ohne bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen. Damit erhalten die brandenburgischen Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städten zusätzlich einmalig im Jahr 2023 21 Millionen Euro und im Jahr 2024 20,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeinsparung und um die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen zu verringern. Dies stärkt die Energieeffizienz, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die positiven Effekte für den Klimaschutz.

Investitionen in Transformation– und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen in den Jahren 2023/2024

Das Brandenburger Klimaschutzministerium unterstützt „Investitionen in Transformation– und Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen in den Jahren 2023/2024“ im Rahmen des Brandenburg-Pakets Die zum pauschalen Ausgleich der betreffenden kommunalen Investitionsausgaben aufzuwendende Gesamtsumme beträgt bis zu 41.500.000 Euro.

Für die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden finanziert die Landesregierung die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets aus der notlagenbedingten Kreditaufnahme mit dem Ziel der „Abmilderung der Beeinträchtigungen infolge der eingetretenen Energieknappheit, der damit einhergehenden Vervielfachung der Energiepreise, der allgemeinen Inflation und infolgedessen steigender Verwaltungsausgaben sowie eine Unterstützung bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Jahren 2023 und 2024.“

Dieses Paket für kommunalen Klimaschutz wurde dem übergreifenden Handlungsschwerpunkt HF 8.4 des Klimaplans „Kommunaler Klimaschutz (themenübergreifend)“ zugeordnet. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Klimaplan.

Die dazugehörige Richtlinie des Brandenburg-Pakets wurde am 24. Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt ohne bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen. Damit erhalten die brandenburgischen Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städten zusätzlich einmalig im Jahr 2023 21 Millionen Euro und im Jahr 2024 20,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeinsparung und um die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen zu verringern. Dies stärkt die Energieeffizienz, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die positiven Effekte für den Klimaschutz.

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