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Handlungsfeld 8.1: Treibhausgasneutrale Landesverwaltung

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Stilisiertes Icon für das Handlungsfeld 8.1 Treibhausgasneutrale Landesverwaltung mit einem Solarpanell, dass Strom für zwei Computer liefert.

Die öffentliche Hand hat eine zentrale Vorbildfunktion bei der Erreichung von Klimaneutralität. Das Land beabsichtigt seine Behörden und öffentlichen Einrichtungen in allen emissionsrelevanten Bereichen systematisch auf Klimaneutralität umzustellen, darunter beispielsweise die Liegenschaften, die Strom- und Wärmeversorgung, die Fuhrparke sowie das Beschaffungswesen. Als Flächeneigentümerin wird das Land ebenfalls seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Auch auf kommunaler Ebene sollte das Verwaltungshandeln klimaneutral gestaltet werden.

Das Verwaltungshandeln der Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung wird schrittweise insgesamt auf Netto-Treibhausgasneutralität umgestellt, dies betrifft THG-Emissionen in allen emissionsrelevanten Bereichen der Landesverwaltung, darunter Energieerzeugung,  versorgung und  verbrauch für Strom, Wärme und Kühlung, Rechenzentrumsbetrieb, Fuhrparke und Dienstreisen, Betrieb von Maschinen, Werkzeugen und Geräten, Auftragsvergabe für Produkte, Dienst  und Bauleistungen, Abfall, Kantinenbetrieb, Veranstaltungsorganisation und gegebenenfalls weitere adressiert. Auch die THG-Emissionen aus dem Betrieb und der Nutzung von (landeseigenen) Gebäuden und Liegenschaften wie die Art der Flächenversiegelung/-beläge für Wege, Parkplätze, Grünflächenbewirtschaftung (Energieverbrauch) und das Thema Fahrradstellplätze werden einbezogen.

Handlungsbereiche

  1. Geeignete institutionelle Strukturen und konzeptionelle Voraussetzungen für eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung schaffen
  2. Sofortmaßnahmen für Energieresilienz, -monitoring und -effizienzsteigerung im Verwaltungsbetrieb sowie zur Steigerung der EE-Stromerzeugung und Eigenstromnutzung umsetzen
  3. Mittelfristige Reduktion von direkten und indirekten Energieverbräuchen und THG-Emissionen vorbereiten

Maßnahmen

Nummer Titel der Maßnahme Verantwortlichkeit
M 8.1.1 Arbeitsaufnahme Fach-Ressortgespräche treibhausgasneutrale Landesverwaltung MLUK, MWFK, alle Ressorts
M 8.1.2 Konvoi-Verfahren zur EMAS-Einführung in bis zu zehn Behörden der Landesverwaltung bis 2025 MLUK, teilnehmende Landesbehörden
M 8.1.3 Beauftragung CO2-Starterbilanz für die Brandenburgische Landesverwaltung MLUK, alle Ressorts
M 8.1.4 Erstellung „Arbeitsprogramm ‚Treibhausgasneutrale Landesverwaltung Brandenburg‘“ MLUK, Fach-Ressortgespräche
M 8.1.5 Nachhaltige und zirkuläre öffentliche Beschaffung MLUK, MWAE, MIK, MdFE, alle Ressorts
M 8.1.6 Transformations-, Effizienz- und Energiesparmaßnahmen auf Landesliegenschaften Brandenburg-Paket MLUK, MdFE
M 8.1.7 Stärkung der Energieresilienz der Hochschulen des Landes Brandenburg Brandenburg-Paket MWFK
M 8.1.8 Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ zur Überwindung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Umstellung auf nachhaltigere Energieversorgung Brandenburg-Paket MSGIV
M 8.1.9 Photovoltaik-Pflicht auf den geeigneten Dächern und Fassaden der Bestandsgebäude der Landesministerien MdFE
M 8.1.10 Klimafreundliche und effizientere Wärmeversorgung der Landesliegenschaften durch kontinuierlichen „Heizkesseltausch" mit Prüfpflicht für die Mitversorgung umliegender Gebäude MdFE
M 8.1.11 Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe bei Gebäudeneubau und -sanierung MdFE
M 8.1.12 Green-IT-Strategie Digitalprogramm des Landes Brandenburg 2025 MIK, Stk, alle Ressorts
M 8.1.13 50 Prozent der Neuanschaffungen von PKW-Dienstfahrzeugen in der dem MLUK-Geschäftsbereich zugeordneten unmittelbaren Landesverwaltung komplett emissionsfrei MLUK
M 8.1.14 Ressortübergreifende Arbeitsgruppe für klimagerechte Gemeinschaftsverpflegung in landeseigenen Kantinen MSGIV, MLUK
M 8.1.15 Leitfaden für Catering bei Landesveranstaltungen MLUK

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Die öffentliche Hand hat eine zentrale Vorbildfunktion bei der Erreichung von Klimaneutralität. Das Land beabsichtigt seine Behörden und öffentlichen Einrichtungen in allen emissionsrelevanten Bereichen systematisch auf Klimaneutralität umzustellen, darunter beispielsweise die Liegenschaften, die Strom- und Wärmeversorgung, die Fuhrparke sowie das Beschaffungswesen. Als Flächeneigentümerin wird das Land ebenfalls seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Auch auf kommunaler Ebene sollte das Verwaltungshandeln klimaneutral gestaltet werden.

Das Verwaltungshandeln der Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung wird schrittweise insgesamt auf Netto-Treibhausgasneutralität umgestellt, dies betrifft THG-Emissionen in allen emissionsrelevanten Bereichen der Landesverwaltung, darunter Energieerzeugung,  versorgung und  verbrauch für Strom, Wärme und Kühlung, Rechenzentrumsbetrieb, Fuhrparke und Dienstreisen, Betrieb von Maschinen, Werkzeugen und Geräten, Auftragsvergabe für Produkte, Dienst  und Bauleistungen, Abfall, Kantinenbetrieb, Veranstaltungsorganisation und gegebenenfalls weitere adressiert. Auch die THG-Emissionen aus dem Betrieb und der Nutzung von (landeseigenen) Gebäuden und Liegenschaften wie die Art der Flächenversiegelung/-beläge für Wege, Parkplätze, Grünflächenbewirtschaftung (Energieverbrauch) und das Thema Fahrradstellplätze werden einbezogen.

Handlungsbereiche

  1. Geeignete institutionelle Strukturen und konzeptionelle Voraussetzungen für eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung schaffen
  2. Sofortmaßnahmen für Energieresilienz, -monitoring und -effizienzsteigerung im Verwaltungsbetrieb sowie zur Steigerung der EE-Stromerzeugung und Eigenstromnutzung umsetzen
  3. Mittelfristige Reduktion von direkten und indirekten Energieverbräuchen und THG-Emissionen vorbereiten

Maßnahmen

Nummer Titel der Maßnahme Verantwortlichkeit
M 8.1.1 Arbeitsaufnahme Fach-Ressortgespräche treibhausgasneutrale Landesverwaltung MLUK, MWFK, alle Ressorts
M 8.1.2 Konvoi-Verfahren zur EMAS-Einführung in bis zu zehn Behörden der Landesverwaltung bis 2025 MLUK, teilnehmende Landesbehörden
M 8.1.3 Beauftragung CO2-Starterbilanz für die Brandenburgische Landesverwaltung MLUK, alle Ressorts
M 8.1.4 Erstellung „Arbeitsprogramm ‚Treibhausgasneutrale Landesverwaltung Brandenburg‘“ MLUK, Fach-Ressortgespräche
M 8.1.5 Nachhaltige und zirkuläre öffentliche Beschaffung MLUK, MWAE, MIK, MdFE, alle Ressorts
M 8.1.6 Transformations-, Effizienz- und Energiesparmaßnahmen auf Landesliegenschaften Brandenburg-Paket MLUK, MdFE
M 8.1.7 Stärkung der Energieresilienz der Hochschulen des Landes Brandenburg Brandenburg-Paket MWFK
M 8.1.8 Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ zur Überwindung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Umstellung auf nachhaltigere Energieversorgung Brandenburg-Paket MSGIV
M 8.1.9 Photovoltaik-Pflicht auf den geeigneten Dächern und Fassaden der Bestandsgebäude der Landesministerien MdFE
M 8.1.10 Klimafreundliche und effizientere Wärmeversorgung der Landesliegenschaften durch kontinuierlichen „Heizkesseltausch" mit Prüfpflicht für die Mitversorgung umliegender Gebäude MdFE
M 8.1.11 Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe bei Gebäudeneubau und -sanierung MdFE
M 8.1.12 Green-IT-Strategie Digitalprogramm des Landes Brandenburg 2025 MIK, Stk, alle Ressorts
M 8.1.13 50 Prozent der Neuanschaffungen von PKW-Dienstfahrzeugen in der dem MLUK-Geschäftsbereich zugeordneten unmittelbaren Landesverwaltung komplett emissionsfrei MLUK
M 8.1.14 Ressortübergreifende Arbeitsgruppe für klimagerechte Gemeinschaftsverpflegung in landeseigenen Kantinen MSGIV, MLUK
M 8.1.15 Leitfaden für Catering bei Landesveranstaltungen MLUK

Weiterführende Informationen

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