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Gleichwertige und nachhaltige Entwicklung der Regionen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sieht sich in besonderer Verantwortung für die in seinem Namen angesprochenen Politikfeldern.
Für die unterschiedlichen Interessengruppen und Akteure im ländlichen Raum ist das Ministerium oft der erste Ansprechpartner in der Landesverwaltung. Auf der anderen Seite sind Klimaschutz, Artenvielfalt, die Art und Weise der Landbewirtschaftung, der Schutz und die Nutzung der Wälder, Luft, Boden und Wasser Querschnittsthemen, die jede und jeden angehen.

Ländliche Entwicklung kann und soll dazu beitragen, dass das Landleben als lebenswerte Alternative zum Leben in der Stadt attraktiv bleibt und Menschen ihren Lebensmittelpunkt im Dorf behalten. Nach der brandenburgischen Verfassung gewährleistet das Land „eine Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.“ Vor diesem Hintergrund fühlt sich das Ministerium  den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung besonders verpflichtet.

„Das Land fördert insbesondere den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung des ländlichen Raumes und zum Schutz der natürlichen Umwelt.“ (Artikel 43 der Verfassung des Landes Brandenburg)

Dieser Auftrag wird durch das Ministerium in den jeweiligen Fachthemen wahrgenommen. Entsprechend dem zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung nimmt das Ministerium die Aufgaben der obersten Agrar- und Umweltbehörde wahr. Dazu gehört unter anderem die Fachaufsicht in den unterschiedlichen Agrar- und Umweltthemen, die Möglichkeit, entsprechende Gesetzesinitiativen vorzuschlagen beziehungsweise Verordnungen zu erlassen, die Erarbeitung von Förderprogrammen, auch die Administrierung von Fördermitteln.

Mitwirkung an der Bundespolitik

Über den Bundesrat wirken die Länder direkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. So ist der zuständige Brandenburger Fachminister zugleich Mitglied im Umwelt- und im Agrarausschuss des Bundesrats. Dort beraten die Ländervertreter alle ihre Ressorts betreffenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung und des Bundestags. Dabei spielen die jeweiligen Landesinteressen eine entscheidende Rolle. Auf diese Weise werden viele Verbesserungsvorschläge der Länder in das Bundesrecht übernommen. Notfalls kann der Bundesrat auch seine Zustimmung zu einem Bundesgesetz verweigern und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen.

Zusammenarbeit der Länder

Die 16 Bundesländer und die Bundesregierung arbeiten in der Umwelt- und Agrarpolitik eng zusammen. Als wichtigste Kooperationsgremien haben sich dabei die Umwelt- und die Agrarministerkonferenz etabliert, die jeweils zweimal jährlich tagen. Die zuständigen Minister aus Bund und Ländern beraten hier grundsätzliche politische Fragen und Strategien, aber auch die praktische Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Diesem Ziel dienen auch Bund-Länder-Arbeitsgruppen, in denen sich Fachleute der Ministerien regelmäßig zu Themen wie Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallrecht oder Klimaschutz abstimmen und Entscheidungen der Ministerkonferenzen vorbereiten.

Gleichwertige und nachhaltige Entwicklung der Regionen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sieht sich in besonderer Verantwortung für die in seinem Namen angesprochenen Politikfeldern.
Für die unterschiedlichen Interessengruppen und Akteure im ländlichen Raum ist das Ministerium oft der erste Ansprechpartner in der Landesverwaltung. Auf der anderen Seite sind Klimaschutz, Artenvielfalt, die Art und Weise der Landbewirtschaftung, der Schutz und die Nutzung der Wälder, Luft, Boden und Wasser Querschnittsthemen, die jede und jeden angehen.

Ländliche Entwicklung kann und soll dazu beitragen, dass das Landleben als lebenswerte Alternative zum Leben in der Stadt attraktiv bleibt und Menschen ihren Lebensmittelpunkt im Dorf behalten. Nach der brandenburgischen Verfassung gewährleistet das Land „eine Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.“ Vor diesem Hintergrund fühlt sich das Ministerium  den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung besonders verpflichtet.

„Das Land fördert insbesondere den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Pflege der Kulturlandschaft, zur Erhaltung des ländlichen Raumes und zum Schutz der natürlichen Umwelt.“ (Artikel 43 der Verfassung des Landes Brandenburg)

Dieser Auftrag wird durch das Ministerium in den jeweiligen Fachthemen wahrgenommen. Entsprechend dem zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung nimmt das Ministerium die Aufgaben der obersten Agrar- und Umweltbehörde wahr. Dazu gehört unter anderem die Fachaufsicht in den unterschiedlichen Agrar- und Umweltthemen, die Möglichkeit, entsprechende Gesetzesinitiativen vorzuschlagen beziehungsweise Verordnungen zu erlassen, die Erarbeitung von Förderprogrammen, auch die Administrierung von Fördermitteln.

Mitwirkung an der Bundespolitik

Über den Bundesrat wirken die Länder direkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. So ist der zuständige Brandenburger Fachminister zugleich Mitglied im Umwelt- und im Agrarausschuss des Bundesrats. Dort beraten die Ländervertreter alle ihre Ressorts betreffenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung und des Bundestags. Dabei spielen die jeweiligen Landesinteressen eine entscheidende Rolle. Auf diese Weise werden viele Verbesserungsvorschläge der Länder in das Bundesrecht übernommen. Notfalls kann der Bundesrat auch seine Zustimmung zu einem Bundesgesetz verweigern und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen.

Zusammenarbeit der Länder

Die 16 Bundesländer und die Bundesregierung arbeiten in der Umwelt- und Agrarpolitik eng zusammen. Als wichtigste Kooperationsgremien haben sich dabei die Umwelt- und die Agrarministerkonferenz etabliert, die jeweils zweimal jährlich tagen. Die zuständigen Minister aus Bund und Ländern beraten hier grundsätzliche politische Fragen und Strategien, aber auch die praktische Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Diesem Ziel dienen auch Bund-Länder-Arbeitsgruppen, in denen sich Fachleute der Ministerien regelmäßig zu Themen wie Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallrecht oder Klimaschutz abstimmen und Entscheidungen der Ministerkonferenzen vorbereiten.

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