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Arten- und Biotopschutz

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Der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist Aufgabe des Artenschutzes.

So heißt es im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere
  1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,
  2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken,
  3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben. (Paragraph 1 Absatz 2 BNatSchG)

weiter heißt es

Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind insbesondere … wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt, einschließlich ihrer Stoffumwandlungs- und Bestäubungsleistungen, zu erhalten. (Absatz 3 Nummer 5 BNatSchG)
Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere … Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Ausprägungen von Biotopen und Gewässern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln. (Absatz 4 Nummer 2 BNatSchG)

Kernelemente des Artenschutzes sind Artenschutzprogramme und –projekte im Land Brandenburg.

Neben dem Schutz der in Brandenburg wildlebenden Arten macht der Artenschutz nicht an Grenzen halt. Der Vollzug internationaler und EU-rechtlicher Vorschriften ist zentrales Element des Artenschutzvollzugs.

Die „Leitlinien des Artenschutzes im Land Brandenburg“ beinhalten für besondere Schwerpunkthemen Sachstandsbewertungen mit abgeleiteten Maßnahmenvorschlägen sowie Vollzugsvorgaben. Zu diesen Leitlinien gehört die Neuauflage des Erlasses zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW- Erlass) mit neugefassten tierökologischen Abstandskriterien.

Weitere Leitlinien liegen zu folgenden Themen vor beziehungsweise befinden sich in Erarbeitung.

Der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten ist Aufgabe des Artenschutzes.

So heißt es im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere
  1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,
  2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken,
  3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben. (Paragraph 1 Absatz 2 BNatSchG)

weiter heißt es

Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind insbesondere … wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt, einschließlich ihrer Stoffumwandlungs- und Bestäubungsleistungen, zu erhalten. (Absatz 3 Nummer 5 BNatSchG)
Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere … Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Ausprägungen von Biotopen und Gewässern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln. (Absatz 4 Nummer 2 BNatSchG)

Kernelemente des Artenschutzes sind Artenschutzprogramme und –projekte im Land Brandenburg.

Neben dem Schutz der in Brandenburg wildlebenden Arten macht der Artenschutz nicht an Grenzen halt. Der Vollzug internationaler und EU-rechtlicher Vorschriften ist zentrales Element des Artenschutzvollzugs.

Die „Leitlinien des Artenschutzes im Land Brandenburg“ beinhalten für besondere Schwerpunkthemen Sachstandsbewertungen mit abgeleiteten Maßnahmenvorschlägen sowie Vollzugsvorgaben. Zu diesen Leitlinien gehört die Neuauflage des Erlasses zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW- Erlass) mit neugefassten tierökologischen Abstandskriterien.

Weitere Leitlinien liegen zu folgenden Themen vor beziehungsweise befinden sich in Erarbeitung.


AGW-Erlass

Weiterlesen ...: AGW-Erlass
© Mayk Böhm/Landesamt für Umwelt

Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Eine 1. Fortschreibung des Erlasses trat am 25. Juli 2023 in Kraft. Weiterlesen ...

Insektenschutz

Weiterlesen ...: Insektenschutz
© Dr. Tilo Geisel/MLUK

Insekten bilden - mit einem Anteil von etwa 70 Prozent - die artenreichste Klasse der Tiere. Durch ihre zahlreichen wichtigen „Funktionen“, wie beispielsweise die Bestäubung von Pflanzen, spielen sie eine unersetzliche Rolle für die Aufrechterhaltung unseres Ökosystems. Weiterlesen ...

Invasive Arten

Weiterlesen ...: Invasive Arten
© valleyboi63/Fotolia.com

Durch die Globalisierung des Handels und die Zunahme des weltweiten Tourismus gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art sich zu etablieren, sich stark zu vermehren und auszubreiten, können daraus negative Auswirkungen entstehen. Weiterlesen ...

Vogelschlag an Glas

Weiterlesen ...: Vogelschlag an Glas
© Katja Kullmann

Glasanflug stellt für Vögel einen bedeutsamen Mortalitätsfaktor dar, dem jährlich über fünf Prozent der bei uns vorkommenden Vögel zum Opfer fallen dürften. Glas hat als Baustoff und Gestaltungselement in der Architektur in den letzten Jahrzehnten eine immer größere Bedeutung erlangt. Dadurch zählt Vogelschlag an Glasfassaden zu den bedeutendsten menschlich bedingten Todesursachen für Vögel. Brutvögel sind davon genauso betroffen wie Durchzügler und Wintergäste. Weiterlesen ...

Weiterführende Informationen

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