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Luft

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Die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) fordert unter anderem die Erhaltung der Luftqualität dort, wo sie gut ist, und die Verbesserung der Luftqualität, wo das nicht der Fall ist. Sie legt hierzu verschiedene Luftschadstoffgrenzwerte fest, so zum Beispiel für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid. Die Anforderungen der Richtlinie sind in Deutschland mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. Bundes-Immissionsschutzverordung (BImSchV) umgesetzt worden. Zur Feststellung der aktuellen Luftqualität werden die Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen kontinuierlich ermittelt und beurteilt. Hierzu betreibt das Landesamt für Umwelt ein landesweites Luftqualitätsmessnetz. In einigen besonders belasteten Städten wurden zur Einhaltung der Grenzwerte zurückliegend Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt und umgesetzt.

So war in der Stadt Frankfurt (Oder) zuletzt im Jahr 2014 der über den Tag gemittelte Grenzwert für den Luftschadstoff Feinstaub (PM10) in Höhe von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) an einem besonders verkehrsbelasteten Straßenabschnitt an mehr als den zulässigen 35 Tagen überschritten. Durch die Aufstellung eines Luftreinhalteplans und die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen konnte der Grenzwert seitdem dauerhaft eingehalten werden.

In der Landeshauptstadt Potsdam wurde der über das Kalenderjahr gemittelte Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m3 zuletzt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 an einigen besonders verkehrsbelasteten Straßenabschnitten überschritten. Für Potsdam wurden im Rahmen einer 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickelt. Grundlage war eine aktualisierte Ursachenanalyse durch einen externen Gutachter. Wesentliche Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt, so dass ab dem Jahr 2017 keine Grenzwertüberschreitungen mehr aufgetreten sind. Eine Evaluierung der Maßnahmen 2018/19 bestätigte deren Wirksamkeit. Seit 2017 verbessert sich die Luftqualität in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt kontinuierlich.

Im Rahmen von Luftschadstoffimmissionsmodellierungen und weiterer Detailuntersuchungen der NO2-Belastung an den verbleibenden Immissions-Hot-Spots wird die Entwicklung der Luftqualität auch in den Jahren 2021 und 2022 sicher verfolgt.

Die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) fordert unter anderem die Erhaltung der Luftqualität dort, wo sie gut ist, und die Verbesserung der Luftqualität, wo das nicht der Fall ist. Sie legt hierzu verschiedene Luftschadstoffgrenzwerte fest, so zum Beispiel für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid. Die Anforderungen der Richtlinie sind in Deutschland mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. Bundes-Immissionsschutzverordung (BImSchV) umgesetzt worden. Zur Feststellung der aktuellen Luftqualität werden die Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen kontinuierlich ermittelt und beurteilt. Hierzu betreibt das Landesamt für Umwelt ein landesweites Luftqualitätsmessnetz. In einigen besonders belasteten Städten wurden zur Einhaltung der Grenzwerte zurückliegend Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt und umgesetzt.

So war in der Stadt Frankfurt (Oder) zuletzt im Jahr 2014 der über den Tag gemittelte Grenzwert für den Luftschadstoff Feinstaub (PM10) in Höhe von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) an einem besonders verkehrsbelasteten Straßenabschnitt an mehr als den zulässigen 35 Tagen überschritten. Durch die Aufstellung eines Luftreinhalteplans und die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen konnte der Grenzwert seitdem dauerhaft eingehalten werden.

In der Landeshauptstadt Potsdam wurde der über das Kalenderjahr gemittelte Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m3 zuletzt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 an einigen besonders verkehrsbelasteten Straßenabschnitten überschritten. Für Potsdam wurden im Rahmen einer 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickelt. Grundlage war eine aktualisierte Ursachenanalyse durch einen externen Gutachter. Wesentliche Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt, so dass ab dem Jahr 2017 keine Grenzwertüberschreitungen mehr aufgetreten sind. Eine Evaluierung der Maßnahmen 2018/19 bestätigte deren Wirksamkeit. Seit 2017 verbessert sich die Luftqualität in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt kontinuierlich.

Im Rahmen von Luftschadstoffimmissionsmodellierungen und weiterer Detailuntersuchungen der NO2-Belastung an den verbleibenden Immissions-Hot-Spots wird die Entwicklung der Luftqualität auch in den Jahren 2021 und 2022 sicher verfolgt.

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