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Schutz, Erhaltung und Nutzung der Fischbestände

Das Land Brandenburg bietet mit seinen zahlreichen Gewässern optimale Voraussetzungen für unterschiedliche Arten der Fischereiausübung. Qualität und Vielfalt der Gewässer sind unentbehrliche Voraussetzungen für die Entwicklung, Erhaltung und Nutzung der Fischbestände, die in ihrer Artenvielfalt und natürlichen Artenzusammensetzung zu schützen sind.

Der gesetzliche Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) besteht in der Schaffung und Gestaltung von Rahmenbedingungen für:

  • den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung und Nutzung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt,
  • die Entwicklung wettbewerbsfähiger Fischereibetriebe und
  • die Förderung der Angelfischerei.

Verwaltungs-, Kontroll- und Fachbehörde

Schwerpunkte bilden die Umsetzung der EU-Verordnungen und Anforderungen durch das Landesfischereigesetz. Das MLUK ist als Oberste Fischereibehörde im Landesfischereibeirat vertreten, nimmt umfangreiche Aufgaben als Verwaltungs-, Kontroll- und Fachbehörde gegenüber den Unteren Fischereibehörden sowie für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wahr und wirkt damit auch strukturgestaltend. Ergänzend dazu wird die durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführte Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe fachlich begleitet.

Neben den genannten Bereichen sind vielfältige Abstimmungen zu naturschutz- und umweltrechtlichen Ausweisungs- beziehungsweise Planungsverfahren erforderlich.

Angebote

Schutz, Erhaltung und Nutzung der Fischbestände

Das Land Brandenburg bietet mit seinen zahlreichen Gewässern optimale Voraussetzungen für unterschiedliche Arten der Fischereiausübung. Qualität und Vielfalt der Gewässer sind unentbehrliche Voraussetzungen für die Entwicklung, Erhaltung und Nutzung der Fischbestände, die in ihrer Artenvielfalt und natürlichen Artenzusammensetzung zu schützen sind.

Der gesetzliche Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) besteht in der Schaffung und Gestaltung von Rahmenbedingungen für:

  • den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung und Nutzung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt,
  • die Entwicklung wettbewerbsfähiger Fischereibetriebe und
  • die Förderung der Angelfischerei.

Verwaltungs-, Kontroll- und Fachbehörde

Schwerpunkte bilden die Umsetzung der EU-Verordnungen und Anforderungen durch das Landesfischereigesetz. Das MLUK ist als Oberste Fischereibehörde im Landesfischereibeirat vertreten, nimmt umfangreiche Aufgaben als Verwaltungs-, Kontroll- und Fachbehörde gegenüber den Unteren Fischereibehörden sowie für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wahr und wirkt damit auch strukturgestaltend. Ergänzend dazu wird die durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführte Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe fachlich begleitet.

Neben den genannten Bereichen sind vielfältige Abstimmungen zu naturschutz- und umweltrechtlichen Ausweisungs- beziehungsweise Planungsverfahren erforderlich.

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Weiterführende Informationen

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