Hauptmenü

Ernährungsnotfallvorsorge

Lebensmittelvorrat
© Offergeld/MLUK
Lebensmittelvorrat
© Offergeld/MLUK

Im Fall der Fälle

Ziel der Ernährungsvorsorge und der Ernährungssicherstellung ist es insbesondere, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in politisch- militärischen Krisen sowie bei Natur- und Umweltkatastrophen zu gewährleisten. Neben der staatlichen Ernährungsvorsorge bedarf es einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge.

Staatliche Vorsorge

Um eine funktionierende Ernährungsvorsorge abzusichern bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Unterstützung aller Verantwortlichen in Bund, Ländern, Landkreisen und kreisfreien Städten. Hierfür hat der Bundesgesetzgeber Vorsorge in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften getroffen. Diese Rechtsvorschriften schaffen Klarheit in Krisenfällen und bei Naturkatastrophen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hat die Bundesregierung für den Fall einer Versorgungskrise im neuen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) vom 11. April 2017 geregelt. Die staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bedarf jedoch einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge.

Private Vorsorge

Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat für 10 Tage im Haushalt haben, der sich aus folgenden Lebensmittel zusammenstellt:

  • Frischprodukte (Obst, Gemüse, Milchprodukte)
  • Trockenvorräte und Konserven (Kaffee, Tee, Zucker, Honig, Marmelade, Senf, Essig, Salz, Gewürze, Gemüse- und Obstkonserven)
  • Fertiggerichte (Suppen, Nudelgerichte)
  • Tiefkühlware (Brot, Fleisch, Geflügel, Fisch etc.)
  • Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft, H-Milch etc.)

Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte ein kleiner Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt vorhanden sein.

Videobeitrag

Im Rahmen einer Bachelorarbeit im Studiengang Oecotrophologie an der FH Münster entstand für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK ehemals MLUL) des Landes Brandenburg dieser Videobeitrag zum Thema Ernährungsnotfallvorsorge. Es soll auf positive Weise auf das sonst oft mit Katastrophenszenarien assoziierte Thema aufmerksam gemacht werden. Produziert wurde der Film von Ilka Froböse, Julia Smyczek und Bastian Poppen im Jahre 2014.

Im Fall der Fälle

Ziel der Ernährungsvorsorge und der Ernährungssicherstellung ist es insbesondere, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in politisch- militärischen Krisen sowie bei Natur- und Umweltkatastrophen zu gewährleisten. Neben der staatlichen Ernährungsvorsorge bedarf es einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge.

Staatliche Vorsorge

Um eine funktionierende Ernährungsvorsorge abzusichern bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Unterstützung aller Verantwortlichen in Bund, Ländern, Landkreisen und kreisfreien Städten. Hierfür hat der Bundesgesetzgeber Vorsorge in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften getroffen. Diese Rechtsvorschriften schaffen Klarheit in Krisenfällen und bei Naturkatastrophen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen hat die Bundesregierung für den Fall einer Versorgungskrise im neuen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) vom 11. April 2017 geregelt. Die staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bedarf jedoch einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge.

Private Vorsorge

Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat für 10 Tage im Haushalt haben, der sich aus folgenden Lebensmittel zusammenstellt:

  • Frischprodukte (Obst, Gemüse, Milchprodukte)
  • Trockenvorräte und Konserven (Kaffee, Tee, Zucker, Honig, Marmelade, Senf, Essig, Salz, Gewürze, Gemüse- und Obstkonserven)
  • Fertiggerichte (Suppen, Nudelgerichte)
  • Tiefkühlware (Brot, Fleisch, Geflügel, Fisch etc.)
  • Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft, H-Milch etc.)

Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte ein kleiner Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt vorhanden sein.

Videobeitrag

Im Rahmen einer Bachelorarbeit im Studiengang Oecotrophologie an der FH Münster entstand für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK ehemals MLUL) des Landes Brandenburg dieser Videobeitrag zum Thema Ernährungsnotfallvorsorge. Es soll auf positive Weise auf das sonst oft mit Katastrophenszenarien assoziierte Thema aufmerksam gemacht werden. Produziert wurde der Film von Ilka Froböse, Julia Smyczek und Bastian Poppen im Jahre 2014.


Array ( [cms_session] => Array ( [access] => [settings] => [cache] => [temp] => Array ( ) ) )
© MLUK; FH Münster