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Rechtliche Grundlagen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Landwirtschaft

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Hauptschwerpunkt der internationalen Kooperation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist die Zusammenarbeit mit den polnischen Partnern.

Darüber hinaus bestehen mit weiteren Schwerpunktländern Kooperationsvereinbarungen, die entsprechend des aktuellen Bedarfs der Partner projektbezogen verwirklicht werden. Auf der Grundlage von Verträgen, Abkommen oder Erklärungen ist die internationale Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen geregelt:

  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991
  • Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Bildung des Deutsch-Polnischen Umweltrats vom 17. Juni 1991
  • Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen, beschlossen in Helsinki am 17. März 1992
  • Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitigen Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 10. April 1992
  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern vom 19. Mai 1992
  • Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes vom 7. April 1994
  • Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen (IKSO) zwischen Deutschland, Polen, Tschechien und der Europäischen Union vom 11. April 1996
  • Vertrag über die Änderung des Vertrags über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung vom 27. November 2008
  • Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategische Umweltprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vom 10. Oktober 2018
  • Beschluss des Deutsch-Polnischen Umweltrats zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des Deutsch-Polnischen Programmrats für das grenzüberschreitende Gebiet im Unteren Odertal vom 25. Oktober 2016
  • Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Bereich Umwelt des Landes Brandenburg - vertreten durch das Umweltministerium - mit den Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land vom August 1999
  • Vereinbarung zwischen dem Landesumweltamt des Landes Brandenburg und den Wojewodschaften Niederschlesien und Lebuser Land über den Expertenaustausch im Hochwasserfall vom 5. April 2000

Hauptschwerpunkt der internationalen Kooperation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist die Zusammenarbeit mit den polnischen Partnern.

Darüber hinaus bestehen mit weiteren Schwerpunktländern Kooperationsvereinbarungen, die entsprechend des aktuellen Bedarfs der Partner projektbezogen verwirklicht werden. Auf der Grundlage von Verträgen, Abkommen oder Erklärungen ist die internationale Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen geregelt:

  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991
  • Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Bildung des Deutsch-Polnischen Umweltrats vom 17. Juni 1991
  • Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen, beschlossen in Helsinki am 17. März 1992
  • Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitigen Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 10. April 1992
  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern vom 19. Mai 1992
  • Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes vom 7. April 1994
  • Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen (IKSO) zwischen Deutschland, Polen, Tschechien und der Europäischen Union vom 11. April 1996
  • Vertrag über die Änderung des Vertrags über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung vom 27. November 2008
  • Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategische Umweltprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vom 10. Oktober 2018
  • Beschluss des Deutsch-Polnischen Umweltrats zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des Deutsch-Polnischen Programmrats für das grenzüberschreitende Gebiet im Unteren Odertal vom 25. Oktober 2016
  • Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Bereich Umwelt des Landes Brandenburg - vertreten durch das Umweltministerium - mit den Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land vom August 1999
  • Vereinbarung zwischen dem Landesumweltamt des Landes Brandenburg und den Wojewodschaften Niederschlesien und Lebuser Land über den Expertenaustausch im Hochwasserfall vom 5. April 2000