Hauptmenü

Abfallwirtschaftsbehörden und Zuständigkeiten

„“
„“

Die Abfallüberwachung ist eine Aufgabe des behördlichen Vollzugs. Diese ist insbesondere in Paragraph 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt. Die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften des Bundes soll durch regelmäßige Überprüfungen in angemessenem Umfang sichergestellt werden. Die Überprüfung erfolgt je nach Einzelfall durch Auskunftsersuchen, der Anforderung von Unterlagen sowie durch Kontrollen vor Ort durch die jeweils zuständigen Behörden.

Für bestimmte Abfälle sowie bestimmte Entsorgungswege existieren Überwachungs- und Kontrollpläne, die den behördlichen Vollzug im Weiteren bestimmen.

Die Abfallüberwachung im Land Brandenburg wird von der Obersten Abfallwirtschaftsbehörde, der oberen Abfallwirtschaftsbehörde, den unteren Abfallwirtschaftsbehörden und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB) wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Vollzugsbehörden auf Bundesebene.

Oberste Abfallbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, die Oberbehörde das Landesamt für Umwelt. Untere Abfallwirtschaftsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Abfallüberwachung ist eine Aufgabe des behördlichen Vollzugs. Diese ist insbesondere in Paragraph 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt. Die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften des Bundes soll durch regelmäßige Überprüfungen in angemessenem Umfang sichergestellt werden. Die Überprüfung erfolgt je nach Einzelfall durch Auskunftsersuchen, der Anforderung von Unterlagen sowie durch Kontrollen vor Ort durch die jeweils zuständigen Behörden.

Für bestimmte Abfälle sowie bestimmte Entsorgungswege existieren Überwachungs- und Kontrollpläne, die den behördlichen Vollzug im Weiteren bestimmen.

Die Abfallüberwachung im Land Brandenburg wird von der Obersten Abfallwirtschaftsbehörde, der oberen Abfallwirtschaftsbehörde, den unteren Abfallwirtschaftsbehörden und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin mbH (SBB) wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es weitere Vollzugsbehörden auf Bundesebene.

Oberste Abfallbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, die Oberbehörde das Landesamt für Umwelt. Untere Abfallwirtschaftsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen