Artenschutzprogramme
In Artenschutzprogrammen werden die Artenbestände, ihre Gefährdungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz beschrieben. Für diese Programme werden Arten ausgewählt, die von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sind und für die insbesondere bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie weitere Informationen für Landnutzer und Behörden erforderlich sind, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.
Mit den vorgestellten Arten soll auch für den Naturschutz und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen geworben werden.
Bisher wurden die Artenschutzprogramme für Adler, Auerhuhn, Birkhuhn, Elbebiber und Fischotter sowie Rotbauchunke und Laubfrosch erstellt.