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Statement von Klimaschutzminister Axel Vogel zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten über den Klimaplan

- Erschienen am 18.01.2024

Die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) haben einen Artikel mit dem Titel „Zoff um Brandenburgs Klimaplan: Warum Dietmar Woidke auf die Bremse tritt“ veröffentlicht. Darin wird über Inhalte des noch in der landesregierungsinternen Abstimmung befindlichen Klimaplans berichtet und Bedenken des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke zu einigen Inhalten des Klimaplans aufgeführt.

 Dazu erklärt Klimaschutzminister Axel Vogel: 

„Der Klimaplan ist ein gemeinsames Vorhaben der gesamten Landesregierung. Er wurde unter Federführung des MLUK in einem umfassenden Erarbeitungs- und Abstimmungsprozess unter Einbeziehung der Staatskanzlei bis Ende letzten Jahres erarbeitet und ist fachlich geeint.

Der Klimaplan liegt also entscheidungsreif vor. Mit dem Ergebnis kommt die Landesregierung ihrer Verantwortung nach, ihren Beitrag zur Bewahrung der Lebensgrundlagen auch für die jungen und nachfolgenden Generationen und zur Zukunftsfähigkeit Brandenburgs zu leisten. Der Klimaplan enthält viele Maßnahmen, die das Land voranbringen und auch Unterstützung für relevante Akteure beinhalten. Bei der Umsetzung werden alle relevanten Akteure in Brandenburg einbezogen. Weite Teile des Klimaplans sind durch bereits laufende Strategien und Maßnahmen der Fachministerien untersetzt.

Ich bedauere es daher sehr, dass die Behandlung des Klimaplans im Kabinett auf unbestimmte Zeit aufgeschoben ist. Bis heute liegen keine konkreten schriftlichen Änderungswünsche des Ministerpräsidenten vor, obwohl der Presse offenkundig bereits einige Vorstellungen kommuniziert wurden.“

Als Strategie der Landesregierung beschließt das Kabinett den Klimaplan.

 Nicht zutreffend ist, dass für die Umsetzung der Klimastrategie zehntausende Hektar Moorgebiete „geflutet“ werden sollen. Wie der Artikel korrekt beschreibt, sollen in den Niedermoorflächen Brandenburgs langfristig die Wasserstände auf ein Niveau bis zu 30 cm unter Flur angehoben werden, um Klimaschutzeffekte mit der Fortführung der bisherigen Grünlandbewirtschaftung in Einklang zu bringen. Eine Flächenstilllegung ist nicht beabsichtigt. Diese Position zu Landnutzung und Klimaschutz wurde zwischen Minister Vogel und den Freien Bauern gemeinsam formuliert – und auf den Dialogveranstaltungen von Minister Vogel auch so mit Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Langfristig wird allerdings eine Ackernutzung auf Niedermoor nicht mehr der guten fachlichen Praxis entsprechen können. Wasserbüffelhaltung, Paludikulturen und andere alternative Wertschöpfungsketten kommen nur für die Flächen in Betracht, für die noch höhere Wasserstände mit den Landnutzern und Eigentümern, selbstverständlich auf freiwilliger Basis, vereinbart werden können. Das Moorschutzprogramm Brandenburg, in dem die Maßnahmen festgelegt wurden, wurde bereits im März 2023 vom Kabinett beschlossen und vom Landtag im November 2023 ausdrücklich begrüßt.

 Für einen bis zum Jahr 2045 abzielenden Strategieansatz kann die Frage der Finanzierung naturgemäß noch nicht abschließend geklärt sein. Aber wir haben mit dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ ein Finanzierungsinstrument des Bundes vorliegen, bei dem der Moorschutz eine klare Priorität hat.

Alle Maßnahmen des Klimaplans werden durch Mittel des Landeshaushalts und durch Bundes- und EU-Mittel finanziert. Es ist aber auch klar, dass zukünftig mehr Mittel aus allen Haushalten für Klimaschutz bereitgestellt werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Deshalb hat sich das MLUK gemeinsam mit dem Finanzministerium und anderen Ressorts auf Grundsätze zur Finanzierung der Maßnahmen des Klimaplans verständigt um deutlich zu machen, dass die Finanzierung zukünftig stärker auf die Klimaziele hin auszurichten ist.

 Hintergrund:

Der Klimaplan ist die klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2045 und setzt als Orientierungsrahmen ambitionierte Treibhausgas-Minderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 und bringt den klimafreundlichen Umbau Brandenburgs voran. Der Klimaplan bündelt die wichtigsten klimapolitischen Maßnahmen der Landesregierung in einem 105 Schlüsselmaßnahmen enthaltenen umfassenden Programm. Für die Klimaplan-Maßnahmen in den acht Handlungsfeldern sind die Fachministerien zuständig. Alle relevanten Ressorts, vom Wirtschaftsministerium über das Infrastrukturministerium, vom Wissenschaftsressort bis zum Verbraucherschutzministerium leisten ihren ambitionierten Beitrag. Der Klimaplan wird in zentralen Handlungsfeldern wie „Energie und Wasserstoffwirtschaft“, „klimaneutrale Industrie“, „Verkehr und Mobilität“, „Wärmewende- Bauen und Wohnen“, „Landwirtschaft“ „Landnutzung, Forsten und Senkenwirkung“ oder „Kreislaufwirtschaft und Abfall“ durch Strategien wie die Energiestrategie 2040 und die Wasserstoffstrategie des MWAE oder die Mobilitätsstrategie 2030 des MIL und weitere langjährige und neue Maßnahmen der Ressorts untersetzt. Die Zwischen- und Sektorziele wurden bereits von der Landesregierung beschlossen.

 

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