Neue GAP-Förderperiode ab 2023


Nach den beiden vorangegangenen Übergangsjahren 2021 und 2022 wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zum 1. Januar 2023 beginnen. Die neue GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen,
- der neuen Konditionalität,
- der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie
- der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums.
Das folgende Schema verdeutlicht die Architektur der GAP-Elemente.
Nach den beiden vorangegangenen Übergangsjahren 2021 und 2022 wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zum 1. Januar 2023 beginnen. Die neue GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen,
- der neuen Konditionalität,
- der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie
- der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums.
Das folgende Schema verdeutlicht die Architektur der GAP-Elemente.

Mit der neuen Förderperiode wird der Fokus der Förderung weiterhin auf der Einkommensgrundstützung der Landwirtinnen und Landwirte liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur. Das Prämienvolumen in Deutschland bleibt konstant, aber die Prämienverteilung verlagert sich und die jeweilige Prämienhöhe wird stärker von den individuellen Voraussetzungen (Betriebsgröße, [keine] Tierhaltung, Junglandwirtin beziehungsweise Junglandwirt, Standort, …) und der Bereitschaft für die Inanspruchnahme von Ökoregelungen der 1. Säule sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule abhängen. Da Zahlungsansprüche ab dem Antragsjahr 2023 entfallen, wird nach Ablauf der Antragsfrist für 2022 der Handel mit Zahlungsansprüchen auf der ZID verhindert.
Die zukünftigen Fördergrundvoraussetzungen der Konditionalität vereinen die bisherigen Auflagen des Cross Compliance und Teile des Greenings mit weiteren Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Innerhalb der Konditionalität sind weiterhin die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu beachten.
Die Förderung der 1. Säule wird modifiziert fortgeführt. Die Flächengrundförderung erfolgt mit einem abgesenkten Prämiensatz, mehr Geld für die ersten Hektare (bis 60 Hektar) und Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie ergänzt um gekoppelte Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Ebenfalls werden 7 freiwillige einjährige Öko-Regelungen angeboten (Eco-Schemes).
Über die gesamte Förderperiode werden mehr Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet. Diese Mittel werden für flächenbezogene Förderungen in der 2. Säule in Brandenburg und Berlin verausgabt. Im Rahmen der 2. Säule werden weiterhin Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Gänzlich neu werden Förderungen im Rahmen eines kooperativen Ansatzes sein, also dem Zusammenschluss von mehreren Landwirtinnen und Landwirten mit einem gemeinsamen Management, welche gemeinsam Ziele und Maßnahmen zum Klima- und Biodiversitätsschutz eines bestimmten Gebietes verfolgen. Die Zahlung der Ausgleichzulage wird 2023 für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten aus Mitteln der aktuellen Förderperiode fortgesetzt.
Betriebsprämienrechner zur GAP ab 2023
Zur Abschätzung der potenziell zu erwartenden betriebsindividuellen Agrarförderung wurde ein Betriebsprämienrechner Brandenburg entwickelt. Die Berechnung basiert auf den ab 2023 geltenden Rechtsgrundlagen sowie den für die 2. Säule vorgesehenen Maßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass die veröffentlichten Informationen einem Änderungsvorbehalt unterliegen. Die Abstimmungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland und in Brandenburg sind noch nicht abschließend. Es wird lediglich der aktuelle Diskussionsstand widergespiegelt.

Mit der neuen Förderperiode wird der Fokus der Förderung weiterhin auf der Einkommensgrundstützung der Landwirtinnen und Landwirte liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur. Das Prämienvolumen in Deutschland bleibt konstant, aber die Prämienverteilung verlagert sich und die jeweilige Prämienhöhe wird stärker von den individuellen Voraussetzungen (Betriebsgröße, [keine] Tierhaltung, Junglandwirtin beziehungsweise Junglandwirt, Standort, …) und der Bereitschaft für die Inanspruchnahme von Ökoregelungen der 1. Säule sowie den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule abhängen. Da Zahlungsansprüche ab dem Antragsjahr 2023 entfallen, wird nach Ablauf der Antragsfrist für 2022 der Handel mit Zahlungsansprüchen auf der ZID verhindert.
Die zukünftigen Fördergrundvoraussetzungen der Konditionalität vereinen die bisherigen Auflagen des Cross Compliance und Teile des Greenings mit weiteren Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen. Innerhalb der Konditionalität sind weiterhin die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu beachten.
Die Förderung der 1. Säule wird modifiziert fortgeführt. Die Flächengrundförderung erfolgt mit einem abgesenkten Prämiensatz, mehr Geld für die ersten Hektare (bis 60 Hektar) und Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie ergänzt um gekoppelte Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Ebenfalls werden 7 freiwillige einjährige Öko-Regelungen angeboten (Eco-Schemes).
Über die gesamte Förderperiode werden mehr Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet. Diese Mittel werden für flächenbezogene Förderungen in der 2. Säule in Brandenburg und Berlin verausgabt. Im Rahmen der 2. Säule werden weiterhin Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Gänzlich neu werden Förderungen im Rahmen eines kooperativen Ansatzes sein, also dem Zusammenschluss von mehreren Landwirtinnen und Landwirten mit einem gemeinsamen Management, welche gemeinsam Ziele und Maßnahmen zum Klima- und Biodiversitätsschutz eines bestimmten Gebietes verfolgen. Die Zahlung der Ausgleichzulage wird 2023 für landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten aus Mitteln der aktuellen Förderperiode fortgesetzt.
Betriebsprämienrechner zur GAP ab 2023
Zur Abschätzung der potenziell zu erwartenden betriebsindividuellen Agrarförderung wurde ein Betriebsprämienrechner Brandenburg entwickelt. Die Berechnung basiert auf den ab 2023 geltenden Rechtsgrundlagen sowie den für die 2. Säule vorgesehenen Maßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass die veröffentlichten Informationen einem Änderungsvorbehalt unterliegen. Die Abstimmungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland und in Brandenburg sind noch nicht abschließend. Es wird lediglich der aktuelle Diskussionsstand widergespiegelt.
Videomitschnitte vom 16. September 2022
