Fünf neue Flurbereinigungsverfahren starten in Brandenburg – Minister Vogel bestätigt Flurbereinigungsprogramm 2024-2025
- Erschienen amPotsdam – Landwirtschaftsminister Axel Vogel hat das Flurbereinigungsprogramm 2024 bis 2025 für Brandenburg bestätigt und damit das Startsignal für die Anordnung von fünf neuen Flurbereinigungsverfahren gegeben. Schwerpunkte der Verfahren bilden der Naturschutz und die Gewässerentwicklung, der alleinige agrarstrukturelle Gedanke tritt in den Hintergrund.
Landwirtschaftsminister Axel Vogel:
„Die Verfahren bilden die Grundlage für wichtige Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, zum Wasserrückhalt oder auch zum Moorschutz. Auch Projekte zum Alleenschutz werden mit der Flurbereinigung unterstützt. Deshalb ist es wichtig, dass nun fünf weitere Verfahren beginnen. Neben erfolgreichen agrarstrukturellen Verbesserungen in der Vergangenheit wird die Flurbereinigung zunehmend wichtiger, wenn es darum geht, den Transformationsprozess für die Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu unterstützen.“
Durch die Bestätigung des Flurbereinigungsprogramms 2024 bis 2025 können Flurbereinigungsverfahren mit unterschiedlichsten Zielsetzungen nun durch die obere Flurbereinigungsbehörde, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), angeordnet werden, um den Herausforderungen im Hinblick auf Fläche im ländlichen Raum zu begegnen. Im Mittelpunkt der Flurbereinigung stehen der Ausgleich verschiedenster Interessen und die Vermeidung von Landnutzungskonflikten. Durch Flurbereinigungsverfahren lassen sich die vielfältigen Anforderungen von Akteurinnen und Akteuren im ländlichen Raum entflechten und realisieren. Deshalb sind Nachfrage und Bedarf nach Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg weiterhin hoch.
Noch in diesem Jahr wird das Flurbereinigungsverfahren „Schnelle Havel“ zur Anordnung kommen, nachdem Vorarbeiten ergeben haben, dass Maßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes durch die Flurbereinigung wirksam unterstützt werden können. Die Schnelle Havel soll zwischen Sachsenhausen und Zehdenick in einen besseren ökologischen Zustand überführt und dadurch die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.
Beim Verfahren „Herzberg/Elster“ steht die bodenordnerische Begleitung bei der Herstellung von Retentionsräumen für die Schwarze Elster durch Regelung der Eigentumsverhältnisse im Vordergrund. Das Verfahren „Kolkwitz II“ schließt an ein bereits vorhandenes Verfahrensgebiet an und soll vorrangig den Ausbau der Bahnstrecke Berlin - Cottbus als wichtiges Infrastrukturprojekt durch Instrumente der Flurbereinigung unterstützen.
Um die Konzeption zur Entwicklung der Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg zu unterstützen, sollen erstmals zwei Verfahren und zwar in der Prignitz angeordnet werden.
Zudem ist im Flurbereinigungsprogramm 2024-2025 der Abschluss von insgesamt 22 Verfahren vorgesehen. Für die Teilnehmer dieser Verfahren geht damit eine Flurbereinigung zu Ende, die häufig vor mehr als 20 Jahren begann.
Hintergrund:
Der Bedarf an Fläche für Siedlung, Infrastrukturprojekte, Unternehmensentwicklung, Moorrenaturierung, Biotopverbundsysteme und wasserwirtschaftliche Maßnahmen führt häufig zu Nutzungskonflikten. Flächenmanagement und eine zukunftsfähige Neugestaltung der Grundstücke im Rahmen der Flurbereinigung können helfen, Nutzungskonflikte aufzulösen und Interessenausgleiche eigentums- und umweltverträglich umzusetzen. Den rechtlichen Rahmen bildet das Flurbereinigungsgesetz.
Nähere Informationen sind im Flurbereinigungsprogramm des Landes Brandenburg zu finden.