Landwirtschaftsministerium unterstützt Jägerschaft bei der Wildvermarktung und der ASP-Prävention
- Erschienen amPotsdam – Die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird durch eine verstärkte Bejagung der Wildschweine verhindert. Dafür braucht es zusätzliche Kühlkapazitäten, in denen die erlegten Tiere bis zur Vermarktung hygienisch gelagert werden können. Das Landwirtschaftsministerium fördert auf Antrag des Landesjagdverbandes die Anschaffung von sieben zusätzlichen Kühlcontainern mit 188.000 Euro aus der Jagdabgabe. Für nicht verwertbare Wildschweine besteht zudem die Möglichkeit, eine Abgabeprämie in Anspruch zu nehmen. Ein zusätzlicher Abrechnungstermin mit dem früheren Stichtag 30. September 2021 wird eingerichtet.
Landesweit ist die Jägerschaft aufgefordert, Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Besonders im Fokus stehen Regionen, die an die ASP-Gebiete angrenzen, die so genannten Pufferzonen/Sperrzone I. In diesen Jagdbezirken sind erhöhte Mengen an Wildbret von Wildschweinen lebensmittelhygienisch einwandfrei zu lagern. Dafür müssen die Kühlkapazitäten erweitert werden. Die nun vom Landwirtschaftsministerium aus den Mitteln der Jagdabgabe geförderten sieben Kühlcontainer erweitern die bestehenden Kühlkapazitäten und entsprechen den lebensmittel- und seuchenhygienischen Anforderungen und sind bei Bedarf ortsveränderlich. Für drei Container wurden bereits Standorte gefunden. Sie wurden bereits beziehungsweise werden im Landkreis Prignitz (Karstädt), in der Uckermark (Angermünde) und im Landkreis Teltow-Fläming (Baruth) aufgestellt.
Können Jägerinnen und Jäger erlegte Wildschweine aus der Pufferzone/Sperrzone I und den ASP-Gebieten der gefährdeten Gebiete/Sperrzone II ohne angeordnete Tilgung nicht verwerten, so können sie diese Tiere zur Entsorgung abgeben. Dafür wurden von den Landkreisen Abgabestellen eingerichtet. Eine detaillierte Übersicht der Sammelstellen finden sich auf der Internetseite des Agrarumweltministeriums oder dem Geoportal Forst Brandenburg/Themenbereich ASP.
Das Landwirtschaftsministerium hat zudem eine Abgabeprämie für Schwarzwild eingeführt. Wildschweine mit einem Gesamtgewicht bis 30 Kilogramm werden mit 30 Euro prämiert, schwerere Tiere mit 50 Euro. Der Abrechnungsmodus zum Jagdjahresende 2021/2022 wird beibehalten. Zusätzlich können auf Antrag der Jagdausübungsberechtigten bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde die bis zum Stichtag 30. September 2021 bereits abgegebenen Wildschweine abgerechnet werden.