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Überschwemmungsgebiete an der Unteren Oder festgesetzt

- Erschienen am 14.08.2024

Potsdam – Zum Schutz der Bevölkerung an der Unteren Oder und dem Erhalt der Gebiete, in denen sich Hochwasser ausbreiten können, hat das Brandenburger Umweltministerium die Überschwemmungsgebiete an der Unteren Oder festgesetzt. In den Gebieten gelten besondere Schutzvorschriften, mit denen unter anderem ein Abfließen des Wassers gewährleistet wird, Wasserverunreinigungen verhindert und Schadenspotenziale verringert werden sollen.

Überschwemmungsgebiete sind alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu. Das Land Brandenburg ist verpflichtet, eine Teilmenge der vorgenannten Gebiete förmlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

Festgesetzt werden die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmten und die zur Hochwasserentlastung beanspruchten Flächen des unteren Odertals. Dort gelten Schutzbestimmungen, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernder Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden.

Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete erstrecken sich beginnend in Hohenwutzen zwischen dem Hauptstrom und der Alten Oder bis Friedrichsthal und von dort entlang des Hauptstroms bis zur Landesgrenze zur Republik Polen und bestehen aus den Überschwemmungsgebieten für den Hauptstrom, für die Alte Oder, die Westoder und die Welse sowie aus den in diesem Gebiet liegenden Poldern A/B und 10. In den Überschwemmungsgebieten liegen fast nur landwirtschaftlich genutzte Flächen und Feuchtgebiete. Bebaute Flächen sind kaum betroffen.

Die Entwurfskarten der Überschwemmungsgebiete wurden in den betroffenen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie bei den unteren Wasserbehörden ausgelegt. Es gingen insgesamt 17 schriftliche Stellungnahmen ein, die gründlich geprüft und soweit erforderlich schriftlich beantwortet wurden.

Einschließlich der Überschwemmungsgebiete der Unteren Oder wurden im Land Brandenburg bisher zehn Überschwemmungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 667 km² auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes festgesetzt, eines davon vorläufig. Weitere Festsetzungen sind in der fachlichen Vorbereitung.

Ausführliche Informationen zu den Überschwemmungsgebieten sind auf der entsprechenden Seite des Umweltministeriums zu erhalten.