Theoretischer Sachkundelehrgang „Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration“ in Brandenburg
- Erschienen amTermine: | Mittwoch/Donnerstag, 21./22. Oktober Mittwoch/Donnerstag, 28./29. Oktober |
Ort: | Landgut Großrössen GmbH Ortsteil Großrössen Nordstraße 7 04895 Falkenberg/Elster |
Potsdam – Am 1. Januar 2021 tritt das Verbot der Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung in Kraft. Bis dahin müssen sich die Schweinehalter für eine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration entscheiden. Neben der Ebermast gibt es die Immunokastration sowie die chirurgische Kastration unter Injektions- oder Inhalationsnakose, letzteres mittels Isofluran. Damit Schweinehalter Isofluran ohne Anwesenheit des Tierarztes nutzen dürfen, ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
Die entsprechende Ferkelbetäubungssachkundeverordnung trat am 8. Januar 2020 in Kraft. Demnach muss ein theoretischer Lehrgang mit schriftlicher und mündlicher Prüfung bestanden sowie eine praktische Phase mit anschließender Prüfung durchlaufen werden.
In Brandenburg fand der erste theoretische Lehrgang vom 30. September bis 1. Oktober 2020 im Landkreis Elbe-Elster statt. Organisiert und durchgeführt wurde dieser von der Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich (RBA) Süd mit Unterstützung des Veterinäramtes Elbe-Elster, des Landesbauernverbandes sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Insgesamt nahmen 28 Personen an den Prüfungen teil.
Die nächsten Lehrgänge für die theoretische Sachkunde finden am 21./22. Oktober 2020 sowie am 28./29.Oktober 2020 statt.
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