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Minister Axel Vogel an der Oder: Hilfe für Fischer nach der Umweltkatastrophe im Sommer 2022 - MLUK reicht Klageschrift zum Umweltbeschluss Oderausbau ein

- Erschienen am 15.11.2022

Potsdam – Im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung in Frankfurt (Oder) informierte sich Agrar- und Umweltminister Axel Vogel bei der Fischerei Schneider in Brieskow-Finkenheerd über die aktuelle Situation der Oderfischer nach dem Fischsterben im Sommer 2022. Das Agrarministerium unterstützt die von der Oderkatastrophe betroffenen Betriebe mit bis zu jeweils 30.000 Euro, um die Schäden kurzfristig auszugleichen und eine Existenzgefährdung der Erwerbsfischerei in Brandenburg abzuwenden. Außerdem informierte Minister Vogel, dass das Brandenburger Umweltministerium heute die Klageschrift gegen den abgewiesenen Widerspruch zum Umweltbeschluss zum Oderausbau eingereicht hat.

Agrar- und Umweltminister Axel Vogel:

„Der Schock über die ökologische Katastrophe an der Oder aus dem Sommer sitzt bei uns allen – und insbesondere bei den Menschen in der Grenzregion – noch tief. Die Folgen sind nach wie vor nicht absehbar - vermutlich braucht es Jahre bis sich das Ökosystem wieder vollständig erholt hat. Dieses Ereignis muss uns eine Warnung sein, sorgsamer mit dem Ökosystem Oder umzugehen. Als Agrar-Umweltressort bieten wir im Jahr 2022 kurzfristig Hilfen von rund 200.000 Euro für die Fischereibetriebe, um die Schäden auszugleichen. Außerdem überprüfen wir die Einleitungen auf deutscher Seite. Klar ist, dass die Klimakrise künftig häufiger für Niedrigwassersituationen und erhöhte Wassertemperaturen sorgen wird und die Gefahr weiterer Fischsterben steigen kann, wenn sich der Umgang mit der Oder nicht ändern wird.“

Bei seinem Besuch in Brieskow-Finkenheerd gab Minister Vogel außerdem bekannt, dass das Umweltressort jetzt die Klageschrift gegen die Entscheidung über den Widerspruch gegen den polnischen Umweltbeschluss zum Oderausbau eingereicht hat (bei der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz – wird an das Verwaltungsgericht Warschau weitergeleitet).

„Die Klageschrift befindet sich auf dem Postweg und wird demnach fristgerecht eingereicht. Aus unserer Sicht wird der Ausbau der Oder auf polnischer Seite das ohnehin bereits stark geschädigte Ökosystem weiter beeinträchtigen“, so Minister Axel Vogel.

Das Brandenburger Umweltministerium hatte, wie auch Umweltverbände, zum 13. August 2020 Widerspruch gegen den polnischen Umweltbeschluss eingelegt. Nach mehrmaliger Verschiebung der Entscheidung wurde der Widerspruch am 16. August 2022 abgewiesen. Die Klageschrift richtet sich gegen diese Entscheidung. Das Vorgehen Brandenburgs ist mit naturschutzfachlichen beziehungsweise wasserwirtschaftlichen Einwendungen begründet. Nach Einschätzung des Umweltressorts werden die zu erwartenden grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und der aktuelle ökologische Zustand der Oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Vor dem Hintergrund der Umweltkatastrophe im August 2022 hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf dem deutsch-polnischen Umweltrat in Bad Saarow die polnische Seite gebeten, die Ausbauarbeiten an der Oder zu stoppen beziehungsweise ruhen zu lassen, bis das Ökosystem des Flusses wieder stabilisiert werden kann. Es werden auch mit Brandenburger Beteiligung Maßnahmen zur Revitalisierung der Oder in einer gemeinsamen Expertengruppe erarbeitet.

Weitere Informationen zu Hilfen für die Oderfischerei:

Eine erste Befragung der Fischereiunternehmen in der Oder-Region durch das Agrar-Umweltressort ergab, dass zwölf Betriebe unmittelbar vom Fischsterben betroffen sind. Die Fischerei Schneider gehört zu diesen Betrieben, die teils immense Einkommensverluste durch den Fangausfall und einen verringerten Absatz von Angelkarten erlitten haben.

Mit der Richtlinie werden den Erwerbsfischern bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden durch Fangausfall und bis zu 70 Prozent der Schäden durch Angelkartenminderabsatz ausgeglichen. Der im Rahmen von De-minimis-Beihilfen gewährte Schadensausgleich kann ab einem Mindestbetrag von 1.000 Euro erfolgen und darf 30.000 Euro je Antragsteller nicht überschreiten.

Agrar-Umweltminister Axel Vogel:

„Die Fischereibetriebe an der Oder haben durch die ökologische Katastrophe hohe Einkommensverluste hinnehmen müssen. Im Sommer sind die Ufer der Oder normalerweise gut besucht. Gastronomie und Direktvermarkter sind in der Region auf diese Gäste angewiesen. Der Schadensausgleich trägt nun dazu bei, die betroffenen fischereiwirtschaftlichen Betriebe in der Oder-Region und damit auch das kulturhistorische Handwerk der Brandenburger Fischerei insgesamt zu erhalten.“

Das in Brieskow-Finkenheerd ansässige Fischereiunternehmen der Seen- und Flussfischerei im Haupterwerb wird durch den Einzelunternehmer und Fischereimeister Henry Schneider geführt. Der über 100-jährige Familienbetrieb in der fünften Generation, in dem Vater und Bruder mit Ehepartnerinnen sowie Saisonkräfte arbeiten, bewirtschaftet traditionell und nachhaltig rund 1.000 Hektar auf dem Oderstrom und etwa 400 Hektar auf Seen und Flüssen in der Oderregion. Hier werden jährlich rund 15 Tonnen Fisch aus Fang (Zander, Aal, Hecht, Schlei, Wels, Weißfische) und Zukauf verarbeitet und im eigenen Fischrestaurant sowie über mobile Verkaufsstände vermarktet. Der Betrieb gilt als Spezialist in der Weißfischveredelung zu Fischsuppen, -bouletten und Brotaufstrich. Außerdem bietet er Vermietungen, Übernachtungen und Touren mit dem Floß „Blaue Anna“ für Gäste an.

Anträge über die Richtlinie zum Schadensausgleich für Fischereibetriebe können noch bis zum 30. November 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Hier sind auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich.