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Neuer Staatsvertrag Havelpolder in Kraft – Land Schleswig-Holstein als sechster Vertragspartner beigetreten

- Erschienen am 22.08.2024

Potsdam – Unter Federführung des Umweltministeriums des Landes Brandenburg wurde das Verfahren zur Neufassung des Staatsvertrages über die Flutung der Havelpolder mit Eingang der letzten Ratifizierungsurkunde erfolgreich abschlossen. Damit tritt der neue Staatsvertrag nun formell in Kraft. Somit ist das Land Schleswig-Holstein Vertragspartner.

Brandenburgs Umweltstaatssekretärin Anja Boudon:

„Wasser macht nicht an Ländergrenzen halt – das hat das große Hochwasser an der Elbe im Jahr 2013 mehr als deutlich gemacht. Damals waren Städte, Dörfer und große Agrarflächen entlang der Elbe von Überflutung bedroht. Die Havelpolder wurden damals auf Grundlage des Staatsvertrages zum zweiten Mal nach 2002 geflutet. Damit konnte Schlimmeres für die Elbanlieger, darunter die Stadt Wittenberge, verhindert werden. In Schleswig-Holstein, das damals noch kein Vertragspartner war, führte das Hochwasser jedoch dazu, dass Menschen aus Teilen der Stadt Lauenburg, die von Überflutungen betroffen war, evakuiert werden mussten. Mit dem nun erneuerten Staatsvertrag ist auch Schleswig-Holstein Vertragspartner, damit in den Informationsfluss zu möglichen Polderflutungen eingebunden und besser auf Hochwasser vorbereitet.“ 

Das Land Schleswig-Holstein stellte 2019 ein Beitrittsgesuch. Vertragspartner waren zuvor neben Brandenburg die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Nach Zustimmung aller bisherigen Vertragspartner wurde die Erweiterung des Staatsvertrages vorbereitet.

Dazu war ein langwieriges Verfahren gleichbedeutend mit einer Neufassung des Vertrages erforderlich. Es bedurfte der Zustimmung aller fünf Landesregierungen, der Parlamente und des Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Im letzten Schritt war die Ratifizierung durch die fünf Ministerpräsidenten der beteiligten Länder erforderlich, die nun erfolgt ist. Damit tritt der neue Staatsvertrag formell in Kraft.

Zu den Havelpoldern zählen insgesamt sechs Polder, die auf den Gebieten der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt liegen und eine Fläche von insgesamt 10.700 Hektar umfassen. Damit sind auch die Havel selbst und die Deichvorländer umfasst. Eine Flutung erfolgte sowohl beim großen Hochwasser der Elbe in 2002 als auch beim Hochwasser 2013 und sorgte für eine ganz wesentliche Entlastung der Deiche entlang der Elbe.

Weiterführende Information zu den Havelpoldern sind der gemeinsamen Webseite der Länder zu entnehmen.