„Forstbetriebsgemeinschaften als Schlüssel für den Waldumbau und Klimaanpassung im Privatwald“ – Minister Vogel spricht auf dem 3. Landestreffen der Gemeinschaften von Waldeigentümern
- Erschienen amSeddin – Auf Einladung des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz trafen sich heute zum 3. Mal die Vorsitzenden der Forstbetriebsgemeinschaften aus Brandenburg zum Landestreffen in der Heimvolkshochschule am Seddiner See. Eröffnet wurde die Tagung, die zum allgemeinen Austausch und Weiterbildung dient, von Forstminister Axel Vogel. Im Mittelpunkt standen die Themen Waldumbau und Naturverjüngung sowie Wildschäden und alternative Organisationsformen von Forstbetriebsgemeinschaften. Die Unterstützung und Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften und damit des Privatwaldes ist eine Schwerpunktaufgabe des Forst- und Klimaschutzministeriums.
Forstminister Axel Vogel:
„Forstbetriebsgemeinschaften sind vor allem für kleinflächigen Waldbesitz von großer Bedeutung, um kleine Waldgrundstücke effektiv zu bewirtschaften. Sie sind der Schlüssel für die gemeinsame Bewirtschaftung, die Pflege und den Waldumbau. Deshalb haben wir nach der Neustrukturierung des Landesforstbetriebes in allen 14 Forstämtern eine Funktionsförsterstelle speziell für die Beratung und Unterstützung der Zusammenschlüsse eingerichtet. Diese Unterstützung gilt es in den nächsten Jahren auszuweiten. Damit sollen die Zusammenschlüsse geschult werden und so als Multiplikatoren in die Fläche wirken. Ich bedanke mich vor allem auch bei den Vorständen der Forstbetriebsgemeinschaften, die diese Arbeit zumeist ehrenamtlich ausüben. Es braucht dieses Engagement, um auch den Privatwald an die Herausforderungen der Klimaveränderungen anzupassen.“
Forstbetriebsgemeinschaften spielen im Brandenburger Wald eine wichtige Rolle, denn die Wälder befinden sich zu etwa 60 Prozent – rund 670.000 Hektar – im privaten Eigentum. Die Fläche verteilt sich auf etwa 100.000 private Einzelpersonen oder Erbengemeinschaften, 90.000 davon liegen mit ihrem Waldeigentum unter einer Eigentumsfläche von 10 Hektar Größe. Derartig kleine Flächen sind durch einzelne Eigentümer nur bedingt effektiv zu pflegen und bewirtschaften. Zum einen, weil kleinflächige Maßnahmen meist teuer sind, zum anderen, weil das spezielle Fachwissen um aktuelle Erkenntnisse nicht immer vorhanden ist. Dies kann in einer Gemeinschaft von Waldeigentümern kompensiert werden, der sogenannten Forstbetriebsgemeinschaft. Sie kann Maßnahmen auf den Flächen der Mitglieder koordinieren und abstimmen, wodurch die Effizienz gesteigert und Kosten gesenkt werden können. In Brandenburg gibt es 260 Forstbetriebsgemeinschaften, in denen etwa 16.500 Waldbesitzende organisiert sind. Das Forstministerium unterstützt die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse mit einer eigenen Förderrichtlinie aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit jährlich etwa. 3,3 Millionen Euro.
Forstminister Axel Vogel:
„Um den Wald an die Klimaveränderungen anzupassen, braucht Brandenburg allerdings auch dringend eine Veränderung in der Jagdausübung. In einem neuen Jagdgesetz sollte dafür auch die Rolle der Forstbetriebsgemeinschaften gestärkt und die Wahrnehmung der Interessen durch eine Bevollmächtigung für die Stimmen aller Mitglieder eingerichtet werden. Der jeweilige Beauftragte könnte damit die Stimmen des Zusammenschlusses bei der Jagdgenossenschaft bündeln. Dies würde den Forstbetriebsgemeinschaften deutlich mehr Einfluss geben. Außerdem wollten wir, dass Zusammenschlüsse mit einer zusammenhängenden Fläche ab 75 Hektar Eigenjagdbezirke hätten bilden können. Das hätte einen großen Fortschritt in der Wahrnehmung der Jagdausübungsrechte mit dem Ziel, dem Wildverbiss effektiv zu begegnen, bedeutet. Ich bedauere es sehr, dass dies in der Koalition nicht möglich war – so bleibt es eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode.“
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse:
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind privatrechtliche Zusammenschlüsse nach Bundes- und Landeswaldgesetz. Dazu zählen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) und forstwirtschaftliche Vereinigungen als Zusammenschluss von Forstbetriebsgemeinschaften. Der Zweck forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse besteht darin, die Bewirtschaftung von Waldflächen zu verbessern und insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße und andere Strukturmängel zu überwinden.
260 Forstbetriebsgemeinschaften mit etwa 16.500 Waldbesitzenden haben in Brandenburg eine Schlüsselrolle bei der Bewirtschaftung des kleineren Privat- und Kommunalwaldes und bei der Bündelung des Holzangebotes. Der Kleinprivatwald braucht Unterstützung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldflächen, die bei einer Vielzahl kleiner Flächen deutlich schwieriger ist als bei großen zusammenhängenden Waldflächen. Somit ist die Bewirtschaftung in der Regel sehr viel aufwändiger. Von den 1,1 Millionen Hektar Wald in Brandenburg sind 285.000 Hektar in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert, das entspricht rund 38 Prozent der Privat- und Körperschaftswaldfläche.