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Neues Wasserschutzgebiet für Wasserwerk Kyritz festgesetzt

- Erschienen am 27.06.2023

Potsdam – Seit dem 21. Juni 2023 gelten strengere Anforderungen für den Grundwasserschutz im neuen Wasserschutzgebiet Kyritz. Mit dem neuen Wasserschutzgebiet wird die öffentliche Trinkwasserversorgung für rund 9.000 Verbraucherinnen und Verbraucher der Stadt Kyritz und deren Ortsteile nachhaltig gesichert. Auch Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und das Klinikum Kyritz werden davon profitieren.

Das über 50 Jahre alte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Kyritz musste wegen unzureichender Schutzbestimmungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung des Brandenburger Umweltministeriums neu festgesetzt werden. Dazu wurde auch das unterirdische Einzugsgebiet der Brunnen genau ermittelt. So haben sich die Lage des Schutzgebietes, aber auch die einzelnen Zonen erheblich verändert. Um den nötigen Schutz des Grundwassers zu gewährleisten, wird das neue Wasserschutzgebiet insgesamt eine Fläche von etwa 665 Hektar umfassen.

Das Ergebnis des öffentlichen Anhörungsverfahrens wurde bei der Festsetzung des neuen Schutzgebiets berücksichtigt. Insgesamt sind die Schutzbestimmungen mit viel Augenmaß festgelegt worden, um die nötigen Auflagen gering zu halten. In besonderen Ausnahmefällen kann auf Antrag bei der Unteren Wasserbehörde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin von Verboten im Wasserschutzgebiet eine Befreiung erteilt werden, wenn dadurch keine Gefährdung der Trinkwasserversorgung ausgeht.

Die neue „Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserfassung Kyritz“ mit detaillierten Karten ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II veröffentlicht und im Internet.

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