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Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree festgesetzt

- Erschienen am 28.02.2023

Potsdam – Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfskarten das Überschwemmungsgebiet der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal festgesetzt. Die Bekanntmachung dafür ist im Februar im Amtsblatt für Brandenburg erschienen. Damit ist die Festsetzung in Kraft.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt im Gebiet der Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree sowie Spree-Neiße und erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete wie den Spreewald und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete. Bebaute Flächen sind teilweise in Lübben, weniger in Lübbenau, Lehde und Spremberg betroffen. In anderen Ortslagen liegen kleine Flächenanteile bebauter Gebiete im Überschwemmungsgebiet. Die Entwurfskarten des Überschwemmungsgebiets wurden in den betroffenen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie bei den unteren Wasserbehörden ausgelegt. Es gingen insgesamt 89 schriftliche Stellungnahmen ein, die gründlich geprüft und soweit erforderlich schriftlich beantwortet wurden.

Festgesetzt wird die bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche. Dort gelten Schutzbestimmungen, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernder Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Soweit von den Verboten im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, entscheiden die für den Vollzug zuständigen unteren Wasserbehörden und die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient sowohl dem Schutz der in diesen Gebieten lebenden Menschen vor Hochwassergefahren als auch dem Erhalt von Gebieten, in denen sich das Hochwasser ausbreiten kann. Damit sind Überschwemmungsgebiete ein wichtiges Instrument zur Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen.

Einschließlich des Überschwemmungsgebiets der Mittleren Spree wurden im Land Brandenburg bisher neun Überschwemmungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 605 Quadratkilometer auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes festgesetzt – eines davon vorläufig. Weitere Festsetzungen sind in der fachlichen Vorbereitung.

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