Zur Erfüllung der Abschusspläne: Oberste Jagdbehörde verlängert Jagdzeit auf Schalenwild in den ASP-Gebieten bis 31.01.2022
- Erschienen amPotsdam – Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im September 2020 und deren weitere Verbreitung im Laufe des Jahres 2021 herrschte in vielen Jagdbezirken in den östlichen und südöstlichen Landkreisen Brandenburgs ein generelles Jagdverbot beziehungsweise ein Verbot von Drückjagden. Die Abschusspläne konnten daher in den betroffenen Gebieten oftmals nicht erfüllt werden. Die oberste Jagdbehörde verlängert daher die Jagdzeit auf Schalenwild durch Allgemeinverfügung in den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest um zwei Wochen.
Abschusspläne sind, so regelt es das Jagdgesetz, in jedem Jagdjahr zu erfüllen. Nur mit der regelmäßigen Erfüllung der Abschusspläne kann die langfristige Gesunderhaltung des Wildbestandes gewährleistet werden und sich ein Gleichgewicht zwischen Wildbestand und den Bedürfnissen der Land- und Forstwirtschaft einstellen. Auch der natürliche Waldumbau kann nur gelingen, wenn die neue Waldgeneration nicht durch überhöhte Populationen an pflanzenfressenden Wildtieren, wie Reh, Rot- und Damwild,) am Aufwuchs gehindert wird. Vor dem Hintergrund der ASP müssen zudem insbesondere die Schwarzwildbestände zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Seuche stark reduziert werden – beziehungsweise in den Sperrzonen II gänzlich entnommen werden. Ein Großteil der Jahrestrecke wird in der Regel auf Drückjagden erlegt. Der Ausfall vieler Gesellschaftsjagden wirkte sich daher besonders nachteilig auf die Abschussplanerfüllung aus.
Die oberste Jagdbehörde hat deshalb mit einer Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt für Brandenburg am 12. Januar 2022 erscheinen wird, die Jagdzeit auf Schalenwild in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar verlängert. Regulär endet die Jagdzeit am 15. Januar – mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt.
In den ASP Restriktionszonen der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) somit im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung.
Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.