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Informationen zum Datenschutz bei Auswahlverfahren

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Im Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeitet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Ihre personenbezogenen Daten. Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem erfahren Sie, an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Zentrale fachliche Ansprechpartner sind in der entsprechenden Stellenausschreibung angegeben.

Sie erreichen den behördlichen Datenschutzbeauftragten unter:

Der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

E-Mail: datenschb@mluk.brandenburg.de

2. Für welchen Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 88 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).

3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

  • Personalien (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum, -ort)
  • sämtliche Bewerbungsunterlagen
  • E-Mails beziehungsweise Anschreiben im Rahmen der Bewerberkommunikation
  • durch Auswahlinstrumente gewonnene Informationen

Sofern Sie schon in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten, wird Ihre Personalakte von Ihrer bisherigen Personalstelle bei Dienststellenwechsel/ Abordnung oder bei Versetzung von einem anderen Dienstherrn beziehungsweise aus einem anderen Bundesland nur mit Ihrem Einverständnis angefordert.

4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Die eingereichten Unterlagen werden elektronisch gespeichert bzw. Unterlagen in Papierform bei der ausschreibenden Dienststelle aufbewahrt. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Nachricht, in der Regel per E-Mail, durch die ausschreibende Dienststelle oder den Dienstleister. Das gesamte Auswahlverfahren wird dokumentiert, Informationen, Antworten, Ergebnisse und Bewertungen gespeichert und in elektronische Dokumente eingepflegt und Ihren Daten zugeordnet. Personenbezogene Daten erfolgreicher Bewerber und Bewerberinnen (m, w, d) werden von der Personalbetreuung übernommen und sind bei der Einstellung Bestandteil der zukünftigen Personalakte.

5. Wer ist Empfänger der Daten beziehungsweise hat Zugang zu den Daten?

Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben ausschließlich die mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. Die zu beteiligenden Interessenvertretungen (Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson) erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Kenntnis von Ihren Bewerbungsunterlagen.

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Daten, die nicht für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die Umsetzung beziehungsweise Versetzung oder im Rahmen der Personalentwicklung benötigt werden, gelöscht. Diese Aufbewahrungsfrist ist für die Dokumentation des Verfahrens und möglicher daraus resultierender rechtlicher Bewertungsprozesse notwendig. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen. Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden spätestens nach Ablauf dieser Frist an Sie zurückgesandt beziehungsweise vernichtet. Die Einlegung von Rechtsmitteln oder ein Klageverfahren kann die Dauer der Aufbewahrung verlängern.

7. Welche Rechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung von fehlerhaften Daten (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (Artikel 21 DSGVO).

Wer befürchtet, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Artikel 77 DSGVO). Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis. Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg)
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Im Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeitet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Ihre personenbezogenen Daten. Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem erfahren Sie, an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Zentrale fachliche Ansprechpartner sind in der entsprechenden Stellenausschreibung angegeben.

Sie erreichen den behördlichen Datenschutzbeauftragten unter:

Der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

E-Mail: datenschb@mluk.brandenburg.de

2. Für welchen Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 88 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).

3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

  • Personalien (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum, -ort)
  • sämtliche Bewerbungsunterlagen
  • E-Mails beziehungsweise Anschreiben im Rahmen der Bewerberkommunikation
  • durch Auswahlinstrumente gewonnene Informationen

Sofern Sie schon in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten, wird Ihre Personalakte von Ihrer bisherigen Personalstelle bei Dienststellenwechsel/ Abordnung oder bei Versetzung von einem anderen Dienstherrn beziehungsweise aus einem anderen Bundesland nur mit Ihrem Einverständnis angefordert.

4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Die eingereichten Unterlagen werden elektronisch gespeichert bzw. Unterlagen in Papierform bei der ausschreibenden Dienststelle aufbewahrt. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Nachricht, in der Regel per E-Mail, durch die ausschreibende Dienststelle oder den Dienstleister. Das gesamte Auswahlverfahren wird dokumentiert, Informationen, Antworten, Ergebnisse und Bewertungen gespeichert und in elektronische Dokumente eingepflegt und Ihren Daten zugeordnet. Personenbezogene Daten erfolgreicher Bewerber und Bewerberinnen (m, w, d) werden von der Personalbetreuung übernommen und sind bei der Einstellung Bestandteil der zukünftigen Personalakte.

5. Wer ist Empfänger der Daten beziehungsweise hat Zugang zu den Daten?

Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben ausschließlich die mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. Die zu beteiligenden Interessenvertretungen (Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson) erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Kenntnis von Ihren Bewerbungsunterlagen.

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Daten, die nicht für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die Umsetzung beziehungsweise Versetzung oder im Rahmen der Personalentwicklung benötigt werden, gelöscht. Diese Aufbewahrungsfrist ist für die Dokumentation des Verfahrens und möglicher daraus resultierender rechtlicher Bewertungsprozesse notwendig. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen. Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden spätestens nach Ablauf dieser Frist an Sie zurückgesandt beziehungsweise vernichtet. Die Einlegung von Rechtsmitteln oder ein Klageverfahren kann die Dauer der Aufbewahrung verlängern.

7. Welche Rechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung von fehlerhaften Daten (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (Artikel 21 DSGVO).

Wer befürchtet, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Artikel 77 DSGVO). Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis. Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg)
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de