Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Die Richtlinie vom 16. August 2021 gilt für die Förderung aus Mitteln der GAK bis zum 31. Dezember 2025 weiter.
Ein entsprechender Änderungserlass wird demnächst veröffentlicht und unsere Website wird entsprechend zeitnah aktualisiert.
Die Richtlinie vom 16. August 2021 gilt für die Förderung aus Mitteln der GAK bis zum 31. Dezember 2025 weiter.
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Kurzinformation
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Einführende Hinweise
Für die Antragstellung einer GAK-Förderung verwenden Sie bitte die entsprechenden Antragsunterlagen. Mit dem Förderantrag sind die Unterlagen gemäß Nummer 8 des Antragsformulars einzureichen. Es sind die für die GAK geltenden Fördergegenstände und Zuwendungsempfänger zu beachten. Details entnehmen Sie bitte den Nummern 2 und 3 der Richtlinie.
Die Antragstellung von ELER-Vorhaben nach
- der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER Richtlinie Gewässerentwicklung/Gewässerschutz - ELER RL GewEntw) oder
- der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement (ELER Richtlinie Landschaftswasserhaushalt - ELER RL LWH)
ist demnächst in digitaler Form bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.
Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) stehen.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums durch die Regionale Arbeitsgruppe. Das Votum darf nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein.
Für die Antragstellung einer GAK-Förderung verwenden Sie bitte die entsprechenden Antragsunterlagen. Mit dem Förderantrag sind die Unterlagen gemäß Nummer 8 des Antragsformulars einzureichen. Es sind die für die GAK geltenden Fördergegenstände und Zuwendungsempfänger zu beachten. Details entnehmen Sie bitte den Nummern 2 und 3 der Richtlinie.
Die Antragstellung von ELER-Vorhaben nach
- der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER Richtlinie Gewässerentwicklung/Gewässerschutz - ELER RL GewEntw) oder
- der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement (ELER Richtlinie Landschaftswasserhaushalt - ELER RL LWH)
ist demnächst in digitaler Form bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.
Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) stehen.
Alle Vorhaben bedürfen der fachlichen Vorprüfung in Form des Votums durch die Regionale Arbeitsgruppe. Das Votum darf nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein.
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Zielsetzung
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt dient der Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und zur Verbesserung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes.
Die Maßnahmen der vergangenen Jahre haben die Gewässerbelastungen noch nicht ausreichend gemindert. Die Mehrheit der Oberflächengewässer ist weiterhin auf eine effektive Maßnahmenumsetzung angewiesen, um das Ziel des guten Zustands nach EG-WRRL zu erreichen.
Mithilfe des Förderprogramms soll eine intensivere Maßnahmenumsetzung in den Gewässerlandschaften, auch zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, erreicht werden.
Die Gewährung von Zuwendungen für Fördervorhaben der Richtlinie Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt dient der Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und zur Verbesserung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes.
Die Maßnahmen der vergangenen Jahre haben die Gewässerbelastungen noch nicht ausreichend gemindert. Die Mehrheit der Oberflächengewässer ist weiterhin auf eine effektive Maßnahmenumsetzung angewiesen, um das Ziel des guten Zustands nach EG-WRRL zu erreichen.
Mithilfe des Förderprogramms soll eine intensivere Maßnahmenumsetzung in den Gewässerlandschaften, auch zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, erreicht werden.
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Wer kann gefördert werden?
In der GAK-Förderung können Körperschaften des öffentlichen Rechts Antragsteller sein, zum Beispiel Gewässerunterhaltungsverbände oder Kommunen.
In der GAK-Förderung können Körperschaften des öffentlichen Rechts Antragsteller sein, zum Beispiel Gewässerunterhaltungsverbände oder Kommunen.
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Was wird gefördert?
Die Richtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zur naturnahen Entwicklung von Gewässern beitragen und/oder der Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts dienen. Es werden Vorhaben gefördert zur
- Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,
- Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen,
- Verbesserung der Durchgängigkeit,
- Verbesserung des Wasserrückhalts,
- Verbesserung des Wassermanagements und
- Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten des Gebietsabflusses.
Die Erläuterungen zu den Fördergegenständen (Merkblatt Förderfähigkeit GAK) bieten eine detaillierte, wenn auch nicht abschließende Darstellung.
Die Richtlinie unterstützt die Planung und Umsetzung von Vorhaben, welche zur naturnahen Entwicklung von Gewässern beitragen und/oder der Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts dienen. Es werden Vorhaben gefördert zur
- Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,
- Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen,
- Verbesserung der Durchgängigkeit,
- Verbesserung des Wasserrückhalts,
- Verbesserung des Wassermanagements und
- Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten des Gebietsabflusses.
Die Erläuterungen zu den Fördergegenständen (Merkblatt Förderfähigkeit GAK) bieten eine detaillierte, wenn auch nicht abschließende Darstellung.
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In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art der Finanzierung gemäß Nummer 5 der Richtlinie.
GAK-finanzierte Vorhaben werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art der Finanzierung gemäß Nummer 5 der Richtlinie.
GAK-finanzierte Vorhaben werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Vorprüfungsverfahren zu absolvieren. Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt "Fachliche Vorprüfungen" zusammengefasst.
Für alle Vorhaben ist im Zuge der Projektvorbereitung ein fachliches Vorprüfungsverfahren zu absolvieren. Hinweise zum Verfahren der fachlichen Prüfung sind in dem Merkblatt "Fachliche Vorprüfungen" zusammengefasst.
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Wie und wo ist der Förderantrag einzureichen?
Zuwendungsanträge sind formgebunden für die GAK-Förderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Alle in den jeweiligen Antragsformularen unter Nummer 8 aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind beizubringen. Dazu gehört pflichtig das Votum der Regionalen Arbeitsgruppe. Nicht vollständige Anträge werden ohne Bearbeitung an den Antragsteller zurückgesandt und können erneut eingereicht werden.
Formulare und Kontaktdaten von Ansprechpartnern sind auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) abrufbar.
Vorhaben nach Nummer 2.1 können als konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Vorhaben der Nummern 2.2 bis 2.4 der Richtlinie separat zur Förderung beantragt werden. Dazu gehören Machbarkeitsstudien sowie Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI. Die behördlichen Zulassungen sind in diesem Fall mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen sowie Planungsleistungen (bis HOAI-Leistungsphase 4) gelten nicht als förderschädlicher Vorhabenbeginn, sofern sie nicht eigentlicher Gegenstand des eigenständigen Förderantrags sind. Die zuwendungsfähigen Kosten für konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Planungsleistungen nach HOAI können Bestandteil des Zuwendungsantrages für die Umsetzung des Vorhabens sein.
Die Projekte können fortlaufend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Zuwendungsanträge sind formgebunden für die GAK-Förderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einzureichen. Alle in den jeweiligen Antragsformularen unter Nummer 8 aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind beizubringen. Dazu gehört pflichtig das Votum der Regionalen Arbeitsgruppe. Nicht vollständige Anträge werden ohne Bearbeitung an den Antragsteller zurückgesandt und können erneut eingereicht werden.
Formulare und Kontaktdaten von Ansprechpartnern sind auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) abrufbar.
Vorhaben nach Nummer 2.1 können als konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Vorhaben der Nummern 2.2 bis 2.4 der Richtlinie separat zur Förderung beantragt werden. Dazu gehören Machbarkeitsstudien sowie Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI. Die behördlichen Zulassungen sind in diesem Fall mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen sowie Planungsleistungen (bis HOAI-Leistungsphase 4) gelten nicht als förderschädlicher Vorhabenbeginn, sofern sie nicht eigentlicher Gegenstand des eigenständigen Förderantrags sind. Die zuwendungsfähigen Kosten für konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Planungsleistungen nach HOAI können Bestandteil des Zuwendungsantrages für die Umsetzung des Vorhabens sein.
Die Projekte können fortlaufend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
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Kontakte
Ansprechperson zur Richtlinie für den Bereich Gewässerentwicklung
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz,
Abteilung 2, Referat 22
Dr. Doreen Richter
Telefon: +49 331 866-7329, E-Mail: doreen.richter@mluk.brandenburg.deAnsprechperson zur Richtlinie für den Bereich Landschaftswasserhaushalt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz,
Abteilung 2, Referat 25
Anne Jähkel
Telefon: +49 331 866-7351, E-Mail: anne.jaehkel@mluk.brandenburg.deInhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung für den Bereich Gewässerentwicklung
Landesamt für Umwelt, Referat W26, E-Mail: w26@lfu.brandenburg.de
- Regina Nacke, Telefon: +49 33201 442-655
- Annette Landgraf, Telefon: +49 33201 442-288
Inhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung für den Bereich Landschaftswasserhaushalt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25- Saskia Schälicke
Telefon +49 331 866-7452, E-Mail: saskia.schaelicke@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Nuthe, Mittlere Oder, Stettiner Haff, Untere Oder, Untere Spree I und II - Till Freybe
Telefon: +49 331 866-7173, E-Mail: till.freybe@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dahme, Lausitzer Neiße, Mittlere Spree, Schwarze Elster - Andreas Hansche
Telefon: +49 331 866-7453, E-Mail: andreas.hansche@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dosse-Jäglitz, Obere Havel und Untere Havel, Plane-Buckau, Rhin, Stepenitz-Karthane-Löcknitz
Fachliche Begleitung/Qualifizierung von Förderanträgen Landschaftswasserhaushalt
- Projektsteuerer für die Umsetzung des Niedrigwasserkonzeptes (DMT GmbH & Co. KG;)
E-Mail: DMTProjektLNWKBB@dmt-group.com
Antrags- und Bewilligungsverfahren
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
Erika Nitschke, Telefon: +49 331 660-1477
Ansprechperson zur Richtlinie für den Bereich Gewässerentwicklung
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz,
Abteilung 2, Referat 22
Dr. Doreen Richter
Telefon: +49 331 866-7329, E-Mail: doreen.richter@mluk.brandenburg.deAnsprechperson zur Richtlinie für den Bereich Landschaftswasserhaushalt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz,
Abteilung 2, Referat 25
Anne Jähkel
Telefon: +49 331 866-7351, E-Mail: anne.jaehkel@mluk.brandenburg.deInhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung für den Bereich Gewässerentwicklung
Landesamt für Umwelt, Referat W26, E-Mail: w26@lfu.brandenburg.de
- Regina Nacke, Telefon: +49 33201 442-655
- Annette Landgraf, Telefon: +49 33201 442-288
Inhaltliche/fachliche Prüfung, Votierung für den Bereich Landschaftswasserhaushalt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz, Referat 25- Saskia Schälicke
Telefon +49 331 866-7452, E-Mail: saskia.schaelicke@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Nuthe, Mittlere Oder, Stettiner Haff, Untere Oder, Untere Spree I und II - Till Freybe
Telefon: +49 331 866-7173, E-Mail: till.freybe@mluk.brandenburg.de
Für die Flussgebiete: Dahme, Lausitzer Neiße, Mittlere Spree, Schwarze Elster - Andreas Hansche
Telefon: +49 331 866-7453, E-Mail: andreas.hansche@mluk.brandenburg.de
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Antrags- und Bewilligungsverfahren
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