Holzfeuer im Freien
Lange Zeit war es ein vertrautes und zu recht oft ungeliebtes Bild: Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz- auch andere Abfälle verbrannt wurden. Von einer einzelnen Feuerstelle aus verteilten sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke.
Inzwischen ist im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann. Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen. Die wichtigesten Hinweise zum richtigen Umgang mit Holzfeuer im Freien finden Sie in unserem Faltblatt.
Herausgeber:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Layout: Goscha Nowak
Druck: LGB Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
7. Auflage, Februar 2021
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