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Hilfen für Fischereibetriebe nach Oder-Katastrophe – Agrarministerium setzt Richtlinie zum Schadensausgleich auf

- Erschienen am 04.11.2022

Potsdam - Im August 2022 kam es in der Oder zu einem massenhaften Fischsterben. Die Brandenburger Fischereibetriebe in der Oderregion sind seitdem von teilweise immensen Einkommensverlusten durch Fangausfall und einem verringerten Angelkartenabsatz betroffen. Deshalb hat das Agrar-Umweltministerium eine Richtlinie aufgelegt, mit der die entstandenen Schäden kurzfristig ausgeglichen werden können, um so Existenzgefährdungen der Erwerbsfischerei in Brandenburg abzuwenden. Anträge sind ab heute möglich.

Der Schadensausgleich trägt dazu bei, die betroffenen fischereiwirtschaftlichen Betriebe in der Oder-Region und damit das kulturhistorische Handwerk der Brandenburger Fischerei insgesamt zu erhalten.

Eine erste Befragung der Fischereiunternehmen in der Oder-Region ergab, dass zwölf Betriebe unmittelbar vom Fischsterben betroffen sind. Die anhand der Befragung vorab geschätzte Schadenssumme beträgt im Jahr 2022 insgesamt rund 210.000 Euro. Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Landesmittel zur Verfügung gestellt, um dieses regionale außergewöhnliche Ereignis zu bewältigen.

Mit der Richtlinie werden den Erwerbsfischern dabei bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden durch Fangausfall und bis zu 70 Prozent der Schäden durch Angelkartenminderabsatz ausgeglichen. Der im Rahmen von De-minimis-Beihilfen gewährte Schadensausgleich kann ab einem Mindestbetrag von 1.000 Euro erfolgen und darf 30.000 Euro je Antragsteller nicht überschreiten.

Anträge sind bis zum 30. November 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Bewilligungsbehörde einzureichen, bei der auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich sind.

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022. Für ab 2023 eintretende Schäden soll der Schadensausgleich auf der Grundlage einer neu zu notifizierenden Richtlinie erfolgen.

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