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Besser gerüstet im Hochwasserfall: Regelungen zum Hochwassermeldedienst in Brandenburg aktualisiert

- Erschienen am 05.12.2024

Potsdam – Der Hochwassermeldedienst in Brandenburg dient der Warnung vor und der Information über Hochwassergefahren. Eine schnelle und reibungslose Kommunikation zwischen den Behörden sowie die Information der Bevölkerung kann wesentlich für die Rettung von Menschenleben und für den Schutz von Eigentum sein. Die zugrundeliegende Hochwassermeldedienstverordnung des Landes wurde nun überarbeitet und umfasst auch die crossmediale Veröffentlichung der Warnmeldungen. Mit den grundlegend angepassten Regelungen verfügen das Landesamt für Umwelt (LfU) und die Katastrophenschutzbehörden über eine aktuelle Handlungsgrundlage und sind damit besser gerüstet für künftige Hochwasser.

Die Hochwassermeldedienstverordnung regelt im Einzelnen, für welche Gewässer Hochwassermeldungen erforderlich sind, wer am Hochwassermeldedienst mitwirkt, in welcher Form die Öffentlichkeit zu unterrichten ist, wie die Alarmstufen festzulegen und wann diese auszurufen sind. Für die Hochwassermeldedienstverordnung aus dem Jahr 1997 bestand ein größerer Anpassungsbedarf: So waren zum Beispiel die heute etablierten technischen Möglichkeiten bei der Digitalisierung der Pegeldaten und moderne Kommunikationsverfahren darin noch nicht berücksichtigt. Die bestehende Regelung wurde in enger Abstimmung mit dem für Katastrophenschutz zuständigen Innenministerium überarbeitet. Im Verfahren beteiligt wurden unter anderem der Landkreistag, die Landkreise und kreisfreien Städte, der Landeswasserverbandstag, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sowie die benachbarten Bundesländer.

Einzelheiten des Vollzuges, wie die Festlegung der Hochwassermeldepegel und die jeweiligen Schwellenwerte für das Auslösen von Alarmstufen, werden in den Hochwassermeldeordnungen über eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Meldeordnungen richten sich neben der Hochwassermeldezentrale im Landesamt für Umwelt (LfU) an die Teilnehmer am Hochwassermeldedienst, insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen.

Ab sofort stellen die Veröffentlichung der Informationen in einem Internetportal, die Verbreitung der Warnberichte über Nachrichtenagenturen und Rundfunkanstalten sowie die Übergabe der Pegeldaten über festgelegte Schnittstellen an Apps wie KATWARN und NINA (Teil des Warnsystems des Bundes) oder an das gemeinsame Hochwasserportal der Länder eine sehr schnelle und umfassende Information der Bevölkerung sicher.

Zeitgleich zur Bekanntmachung der Verwaltungsvorschrift hat das LfU die notwendigen systemseitigen Umstellungen im Pegelportal für Brandenburg vollzogen. Damit werden die Änderungen dort sowie auch in den Warn-Apps abgebildet.

Im Pegelportal können sich interessierte Fachleute und Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle hydrologische Lage insbesondere bei Hochwassersituationen in den Flussgebieten informieren: https://pegelportal.brandenburg.de