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Vogel fordert Bestandsobergrenzen für Mega-Ställe und setzt Förderrichtlinie für Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh in Kraft

- Erschienen am 10.07.2020

Potsdam – „Das Aus für die Schweinemastanlage Haßleben (Uckermark) nach einem über 15 Jahre laufenden Verfahren macht deutlich, dass Genehmigungen für übergroße Tierhaltungsanlagen mit all ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt kaum noch rechtssicher erteilt werden können. Genauso wenig ist es möglich, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für derartige industrielle Anlagen zu erreichen“, sagt Agrarumweltminister Axel Vogel. „Allerdings sieht das bundesdeutsche Immissionsschutzrecht bislang keine Obergrenzen bei der Neuerrichtung  von Tierhaltungsanlagen vor. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wollen wir hier Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz erreichen.“ 

Ohne aber lange auf den Bundesgesetzgeber zu warten, wolle er bereits heute das Tierwohl in der Schweinehaltung verbessern, so Vogel weiter. Aktuell hat das Landwirtschaftsministerium deshalb eine neue Förderrichtlinie zur artgemäßeren Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh erlassen. Unabhängig von der Größe der Ställe und der Haltungsform (konventionell oder bio) können Schweinezüchter und -halter zukünftig diese Fördermittel in Anspruch nehmen. Anträge können sowohl Halter stellen, die die Strohhaltung bereits praktizieren, als auch die, dieses Verfahren in ihrem Betrieb neu einführen wollen.

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einer flächengebundenen, regionalverträglichen und tiergerechten Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion bekannt. Förderprogramme sollen an diesen Zielen ausgerichtet werden.

Mit seiner neuen Förderrichtlinie schafft Agrarminister Axel Vogel jetzt zusätzliche Anreize für die Landwirte, die ihre Schweine artgemäßer halten wollen. Insgesamt 600.000 Euro stehen jährlich für die Agrarbetriebe bereit, bei denen diese Tiere in Gruppen und auf Stroh leben.

Die Schweine müssen mindestens ein Fünftel mehr Platz haben als gesetzlich derzeit nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben. In ihren Gruppen müssen sich die Tiere frei bewegen und alle gleichzeitig auf Stroh liegen können.

Axel Vogel: „Das ist ein guter Schritt Richtung mehr Tierwohl. Immer mehr Menschen legen aus ethischen Gründen Wert auf eine artgerechte Nutztierhaltung. Wir unterstützen die Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre eigenen Ziele und Pläne für eine nachhaltige Landwirtschaft und den Tierschutz umzusetzen. Sie erhalten Hilfe dabei, ihre Erzeugungsverfahren an die gestiegenen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher anzupassen und ihre Produktionsgrundlagen zu erhalten.“

Die Zuwendung für die Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh gewährt das Agrarumweltministerium ab sofort und auf der Grundlage des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Die Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Informationen zur Richtlinie, die Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie hier:

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