Hauptmenü

Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen stoppen – Minister Vogel: Aktueller Entwurf für Agrarstrukturgesetz liegt auf dem Tisch

- Erschienen am 14.05.2024

Potsdam – Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg hat heute die Brandenburger Landwirtschaftsverbände bei einem Fachgespräch zum überarbeiteten Gesetzentwurf für ein Agrarstrukturgesetz informiert.

„Dieser Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage eines breiten Beteiligungsprozesses erarbeitet“, sagte Agrarstaatssekretärin Anja Boudon bei der Veranstaltung in Potsdam. „Ziel des vorgelegten Entwurfs ist es, den Aufkauf von Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu verhindern beziehungsweise zumindest zu begrenzen und somit die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu erhalten.“
Agrarminister Axel Vogel: „Seit vielen Jahren verliert Brandenburg landwirtschaftliche Flächen an außerlandwirtschaftliche Investoren. Insbesondere Junglandwirtinnen und -landwirte haben es schwer an Flächen zu kommen, da sie bei den Kauf- oder Pachtpreisen mit finanzstarken Investoren nicht mithalten können. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel war es deshalb, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen und so auch die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu bewahren. Dies wäre mit dem vorliegenden Gesetzentwurf deutlich besser erreichbar als mit den bisherigen Bundesgesetzen. Dabei haben wir die Unterstützung vieler Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg. Da die Koalitionspartner bereits deutlich gemacht haben, dass mit ihnen in dieser Legislatur keine politische Einigung zum Agrarstrukturgesetz möglich ist, muss eine kommende Landesregierung hier tätig werden. Der Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch.

Der Erarbeitungsprozess hat in engem Austausch mit den Fachleuten anderer Bundesländer und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stattgefunden, um einen juristisch fundierten Entwurf des Agrarstrukturgesetzes vorzulegen. Im Rahmen verschiedener Informations- und Beteiligungsveranstaltungen sowie schriftlicher Beteiligungsverfahren mit den Verbänden, den Vollzugsbehörden und den fachlich betroffenen Landesressorts wurde der Entwurf diskutiert und weiterentwickelt. Auch der zuständige Fachausschuss hat sich mehrfach mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Zuge dieser intensiven Abstimmungsprozesse der vergangenen Jahre konnte der Entwurf des Agrarstrukturgesetzes weiter qualifiziert werden, so dass nunmehr ein weitgehend abgestimmter Entwurf vorliegt.

Unter anderem soll das Agrarstrukturgesetz – unter der grundsätzlichen Fortführung bei gleichzeitiger Konkretisierung und Vollzugsverbesserungen der geltenden Gesetze Grundstückverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz – eine Genehmigungspflicht für Veräußerungen landwirtschaftlicher Grundstücke über zwei Hektar vorschreiben sowie die Möglichkeit der Versagung beziehungsweise der Vorkaufsrechtsausübung vorsehen, wenn der Erwerber ein Nichtlandwirt ist und ein Landwirt hinsichtlich der Grundstücke aufstockungsbedürftig ist. Eine Versagungsmöglichkeit soll bei Preismissbrauch bestehen. Für Pachtverträge über einem Hektar soll eine Anzeigepflicht gelten und die Möglichkeit der Beanstandung.

Als gänzlich neue Regelung soll ein unmittelbares Vorkaufsrecht für Landwirte eingeführt werden, das den (grunderwerbssteuerpflichtigen) Zwischenerwerb durch das Siedlungsunternehmen entfallen lässt. Eingeführt werden soll zudem ein zeitlich erweitertes Vorkaufsrecht, das einen (grunderwerbssteuerpflichtigen) Zwischenerwerb der Landgesellschaft zulässt, auch wenn zum Verfahrenszeitpunkt nur eine grundsätzliche Erwerbsbereitschaft eines Landwirts besteht. Das Siedlungsunternehmen muss die so erworbenen Grundstücke innerhalb von höchstens zehn Jahren an Landwirte verkaufen.

Als maßgeblich für den Versagungstatbestand des Preismissbrauchs soll künftig der landwirtschaftliche Ertragswert statt wie bisher der Marktwert gelten. Als Preismissbrauch gilt die Überschreitung des landwirtschaftlichen Ertragswertes um 50 Prozent. Der landwirtschaftliche Ertragswert richtet sich nach der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden.

Auch soll es eine Anzeigepflicht für Anteilserwerbe an Unternehmen mit landwirtschaftlicher Fläche mit der Möglichkeit der Beanstandung durch die Behörde geben, u.a. wenn durch den Anteilserwerb ein Nichtlandwirt die Kontrolle über ein Landwirtschaftsunternehmen erlangt. Das Siedlungsunternehmen hat ein Ankaufsrecht für die landwirtschaftlichen Flächen, wenn der Beanstandungsgrund nicht ausgeräumt wird.

Agrarminister Axel Vogel: „Ich bedaure es sehr, dass in Brandenburg, wie auch in anderen Bundesländern, der politische Wille und der Mut zu einer echten gesetzgeberischen Reform des landwirtschaftlichen Bodenmarktrechts fehlt. Der Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen kann so nicht effektiv gestoppt werden. Ich setze daher darauf, dass eine kommende Landesregierung auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Agrarstruktur in der neuen Legislatur zurückgreifen wird.“

Der Entwurf des Agrarstrukturgesetzes ist unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/agrar-und-umweltpolitik/agrarstrukturgesetz-in-vorbereitung/ einsehbar.