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Agrarministerium unterstützt Jäger weiter bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest – 137.000 Euro Prämien

- Erschienen am 14.09.2023

Seit dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg vor drei Jahren ist es mit hohem personellen und finanziellen Aufwand inzwischen gelungen, die Ausbreitung der Tierseuche in den meisten Landkreisen zu stoppen. Ohne die Reduzierung der Wildschweinpopulation wäre dieser Erfolg kaum möglich gewesen. Um besonders die wichtigsten Zuwachsträger der Schwarzwildpopulation, die Bachen, in den Fokus zu nehmen, wurde im Jagdjahr 2021/22 die sogenannte Bachenprämie eingeführt. Für jedes erlegte, mindestens einjährige weibliche Wildschwein konnten die Jagdausübungsberechtigten eine Prämie in Höhe von 80 Euro beantragen. Zunächst galt die die Bachenprämie landesweit, im zweiten Jahr dann ausschließlich in den ASP-Sperrzonen I und II.

Minister Axel Vogel: „In den vergangenen Jahren konnten wir einen deutlichen Rückgang der Jagdstrecke beim Schwarzwild feststellen. Diese Entwicklung ist ein Indiz für eine gesunkene Schwarzwildpopulation im Land Brandenburg – und damit vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ein wichtiger Erfolg. Dafür gilt den engagierten Jägerinnen und Jägern Brandenburgs mein besonderer Dank. Jede Jägerin und jeder Jäger weiß um das hohe Reproduktionspotenzial des Schwarzwildes. Binnen kurzer Zeit können die Bestände wieder deutlich anwachsen und so zu einer beträchtlichen Bedrohung für die bisherigen Erfolge bei der ASP-Bekämpfung werden. Es ist also wichtig, insbesondere in den ASP-Sperrzonen dranzubleiben, um das Erreichte nicht zu gefährden. Um die Jägerschaft dabei weiterhin gezielt zu unterstützen, verlängert das Ministerium die Schwarzwildprämien um ein weiteres Jagdjahr.“

Für die Erlegung von 1.594 mindestens einjährigen Bachen im Jagdjahr 2022/23 beantragten 266 Jägerinnen und Jäger Bachenprämien in einer Gesamthöhe von 128.800 Euro. Mehr als die Hälfte der Anträge wurden von Jagdausübungsberechtigten aus den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz eingereicht. Da sich das ASP-Geschehen in Brandenburg seit etwa einem Jahr im Wesentlichen auf den Südosten des Landes konzentriert, ist es erfreulich, dass sich die Bachenprämie in diesem Bereich als besonders wirksam erwiesen hat.

Zusätzlich gewährt das Agrarressort seit dem ersten ASP-Ausbruch in Brandenburg im September 2020 die sogenannte Abgabeprämie. Dabei handelt es sich um einen weiteren Anreiz zur intensiven Schwarzwildbejagung in den Restriktionszonen, auch weil die Vermarktung von Wildschweinfleisch dort aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig ist. Damit die Bestandsreduzierung in diesem Bereich dennoch vorangetrieben wird, werden Erlegung und Abgabe eines Stücks Schwarzwild mit 50 Euro entschädigt. Im Jagdjahr 2022/23 wurden für 164 abgegebene Stücke Schwarzwild 8.200 Euro ausgezahlt.

Das Agrarministerium unterstützt die brandenburgische Jägerschaft bereits seit dem Jagdjahr 2018/19 mit Erlegungsprämien für Schwarzwild in unterschiedlichen Ausführungen bei der Reduzierung der Schwarzwildbestände. Insgesamt wurden seit 2018 Prämien in Höhe von 4,24 Millionen Euro für Erlegungen von Schwarzwild an die Jagdausübungsberechtigten überwiesen.

Auch aufgrund der Seuchenlage in Polen und Sachsen und trotz aller Schutzzäune bleibt das Risiko für neue ASP-Ausbrüche in Brandenburg weiterhin hoch. Insbesondere in den ASP-Sperrzonen ist eine geringe Schwarzwilddichte ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche ASP-Bekämpfung. Um die Jägerschaft dort auch weiterhin zu unterstützen, wird die Bachenprämie des Forst- und Agrarministeriums in der bisherigen Form auch im Jagdjahr 2023/24 fortgeführt. Auch die Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild wird entsprechend verlängert.

Die Auszahlung der Einzelprämien an die jeweiligen Antragstellenden erfolgt durch die zuständige untere Jagdbehörde. Die Antragsunterlagen sind dort spätestens bis zum 30. April 2024 einzureichen. Die Antragsformulare stehen hier zum Download bereit: