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Unterhalt für Herdenschutzhunde: Antragstellung für neu in Kraft getretene Förderrichtlinie zur Wolfsprävention ab jetzt möglich

- Erschienen am 14.12.2020

Potsdam – Als erstes Bundesland übernimmt Brandenburg in der Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen nicht nur die Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden, sondern ab 2021 auch die laufenden Betriebskosten für Hunde und Zäune. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hatte sich zuvor intensiv beim Bund für eine Kostenbeteiligung eingesetzt.

Agrar-Umweltminister Axel Vogel: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, die rechtlichen Hürden zu nehmen, um die finanzielle Beteiligung des Bundes an den entstehenden Mehrkosten sicher zu stellen, und wir nun die Weitetierhalter noch besser als bisher unterstützen können. Anträge für die neue Richtlinie können ab sofort gestellt werden.“

Durch den Einsatz Brandenburgs hat der Bund den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um investive Maßnahmen sowie um laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf erweitert.

In den vergangenen Monaten hatte das Landwirtschaftsministerium mit den Landnutzerverbänden, darunter besonders mit dem betroffenen Schafzuchtverband, und den Naturschutzverbänden intensiv über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Präventionsmaßnahmen diskutiert.

„Die nun veröffentlichte Landesrichtlinie schöpft die Fördermöglichkeiten, die der Bund in seinem Rahmenplan vorgegeben hat, vollständig aus. Die Umsetzung der Ziele im landesweiten Wolfsmanagementplan ist damit in einem ganz wesentlichen Punkt vorangekommen,“ so Minister Axel Vogel.

Mit der Bewilligung von Anträgen wird ab Januar 2021 begonnen. Mit der Förderung der laufenden Betriebsausgaben für Herdenschutzhunde sowie des Erhalts der Funktionsfähigkeit der Weidezäune werden die zusätzlichen wolfsbedingten Mehraufwendungen der Tierhalter weitgehend ausgeglichen.

„Wir hoffen, dass das dazu beitragen wird, die Akzeptanz gegenüber dem Wolf deutlich zu stärken“, so Axel Vogel.

Über die Förderrichtlinie werden auch Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Biberschäden finanziert. Diese wird auch zukünftig in bewährter Weise fortgesetzt.

Weitere Informationen sowie Förderanträge findet man auf den Internetseiten des Ministeriums