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Rund 55 Millionen für Maßnahmen zur Klimaanpassung

Gemeinsame Presseinformation des MLUK und MWFK - Brandenburg stellt sich auf Klimaveränderungen ein: Ministerin Schüle und Minister Vogel unterzeichnen Richtlinie zur Starkregenvorsorge und zum Schutz historischer Gärten

- Erschienen am 17.11.2023

Kulturministerin Manja Schüle und Klimaschutzminister Axel Vogel haben heute im Schloss Babelsberg in Potsdam eine gemeinsame Richtlinie unterzeichnet, mit der künftig Städte und Gemeinden sowie Träger von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen bei der Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen unterstützt werden. Insgesamt stehen bis zu 55 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes für die Bereiche Starkregenvorsorge sowie Schutz denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen zur Verfügung. Die Förderung ist Teil der Brandenburgischen Klimaanpassungsstrategie, die neben dem Klimaschutz die zweite Säule der Klimapolitik darstellt. Im Rahmen der Unterzeichnung erläuterten auch Vertreter der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie der Landeshauptstadt Potsdam die jeweiligen Herausforderungen bei der Anpassung an die Klimaveränderungen.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Brandenburg ist nicht nur das Land der Seen. Mit rund 1.000 denkmalgeschützten Gärten, Stadtparks, Friedhöfen und Grünanlagen, darunter so einmalige wie die Welterbestätten in Potsdam und Pücklers Meisterstück in Branitz, ist es auch das Land der Gärten und Parks. Doch Dürre, Starkregen und Stürme gefährden zunehmend unser gewachsenes Kulturerbe. Mit dem Förderprogramm wollen wir die Träger von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen unterstützen, Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Anlagen resilient gegen die Folgen der Klimaveränderungen zu machen. Das Innovative daran: Es verbindet Bestandsaufnahme, Problembehandlung, Prävention und Austausch. Ziel ist der Erhalt der herausragenden Gartenlandschaften in Brandenburg – und Ziel ist auch, dass die Erkenntnisse anderen Gärten und Parks in Deutschland und Europa zugutekommen sollen. Ich bin überzeugt: Die großen Herausforderungen unserer Zeit können nur gemeinsam und im Schulterschluss gelöst werden. Ich freue mich, dass uns das auch in diesem Fall gelungen ist. Herzlichen Dank an das Klimaschutzministerium, aber auch das Wirtschaftsministerium, die ILB und das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege. So haben unsere Gärten und Parks nicht nur eine Vergangenheit, sondern auch eine Zukunft.“

Klimaschutzminister Axel Vogel:

„Die Bilder aus dem Ahrtal aus dem Sommer 2021 sind uns allen noch in Erinnerung. Dabei darf man nicht vergessen, dass in einigen Landesteilen Brandenburgs zur selben Zeit mehr Regen pro Quadratmeter fiel, als in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die hiesige Geländebeschaffenheit bewahrt uns in den allermeisten Fällen vor solchen Katastrophen, diese sind jedoch nicht generell ausgeschlossen. Warnzeichen sind die lokalen Starkregenereignisse 2018 in Leegebruch oder 2021 in Prenzlau und Potsdam: Auch hier entstanden teils erhebliche Schäden. Durch die Klimaveränderungen müssen wir uns künftig auf zunehmende Extremwettereignisse einstellen. Deshalb möchten wir, als Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie, die Brandenburger Städte und Gemeinden ermutigen, die Fördergelder für die Erarbeitung von Starkregenkonzepten in Anspruch und deren Umsetzung in Angriff zu nehmen. Solche Ereignisse sind von den Meteorologen kaum konkret vorherzusagen, deshalb müssen wir – ähnlich wie bei Hochwassern – stets vorbereitet sein, um Schäden an Mensch, Tier und Sachvermögen soweit wie möglich zu verhindern.“

Der stellvertretende Generaldirektor der SPSG, Kai Schlegel:

„Die Frage, wie wir die uns anvertrauten historischen Parkanlagen trotz der Auswirkungen des Klimawandels auch in Zukunft erhalten können, beschäftigt die Gärtnerinnen und Gärtner der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg seit vielen Jahren. Hier wurden zahlreiche Ideen und Maßnahmen entwickelt, wie wir diese buchstäblich existenzielle Herausforderung erfolgreich meistern können. Bislang fehlten aber oftmals die finanziellen Mittel, um die Vorhaben und Projekte umzusetzen. Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen an den Klimawandel schafft hier neue Möglichkeiten und bedeutet eine große Chance für die SPSG. Dafür sind wir der Brandenburger Landesregierung außerordentlich dankbar.“

Umwelt- und Baubeigeordneter der Stadt Potsdam, Bernd Rubelt:

„Wir müssen uns auch als Kommune den aktuellen Herausforderungen aktiv stellen. Der Ansatz einer ‘Schwammstadt Potsdam‘ kann dabei einen bedeutenden Punkt einnehmen. Daher werden die Auswirkungen des anthropogen verursachten Klimawandels und die dadurch notwendigen Klimaanpassungsstrategien auch zukünftig in der Stadtplanung und weiteren Fachplanungen der Landeshauptstadt Potsdam noch stärker betrachtet werden müssen. Mit der Starkregengefahrenkarte haben wir bereits eine Grundlage erarbeitet, mit der die kritischen Punkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden. Auch sind wir bereits dabei, Maßnahmen umzusetzen, wie z B. das Anlegen von so genannten Regengärten oder auch Auffangbecken, die als Starkregenspeicher fungieren. Hiermit setzen wir das Konzept der Schwammstadt bereits um. Die Starkregenkarte soll aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern helfen, um zu erkennen, wo stärker gefährdete Bereiche sind, damit entsprechend Vorsorge getroffen werden kann. Außerdem hilft die Förderung von Maßnahmen in denkmalgeschützten Garten-  und Parkanlagen dabei, den kulturellen Schatz der Landeshauptstadt für Besucherinnen und Besucher und die Postdamerinnen und Potsdamer gleichermaßen zu bewahren.“

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie Schutz denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen wird im Dezember 2023 veröffentlicht. Anträge sind ab Januar 2024 über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich. Die Förderung bei Kommunen und kommunalen Trägern beträgt maximal 80 Prozent. Die Förderung von nicht kommunalen Trägern beträgt bis zu 100 Prozent.

Für Vorhaben im Förderbereich ‘Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen‘ stehen in der laufenden EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 insgesamt 18 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Weitere bis zu 12 Millionen Euro stellt das Kulturministerium zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm sollen klimabedingte Schäden durch Dürre und andere Extremwetterereignisse in denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen erfasst und durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Die Erkenntnisse aus den Projekten sollen zudem beispielgebend für andere Gärten und Parks in Deutschland und Europa sein. Anträge können – neben dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum – auch kommunale und nichtwirtschaftliche Träger oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen und nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von klimageschädigten Park- und Gartenanlagen, Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie der Klimaanpassung von Gartendenkmalen sowie Projekte zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer gewonnener Erkenntnisse und Methoden.

Für Vorhaben im Förderbereich ‘Starkregenvorsorge‘ stehen 19 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln bereit. Weitere bis zu 6 Millionen Euro stellt das Klimaschutzministerium zur Verfügung. Mit der Förderung sollen Kommunen bessere Informationen über Risiken bei Starkregenereignissen im Stadt- oder Gemeindegebiet erhalten und mögliche Abhilfemaßnahmen daraus ableiten und umsetzen. So sollen Schäden durch Starkregen im öffentlichen und privaten Raum möglichst geringgehalten werden. Gefördert werden daher Handlungskonzepte, die die Bestandteile Bestandsanalyse, Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse/Risikobeurteilung und Maßnahmenentwicklung enthalten. Zudem werden darauf aufbauende bauliche und technische Maßnahmen gefördert, die zur Minimierung von Starkregengefahren beitragen. Dies umfasst insbesondere flächen- und linienhaften Maßnahmen sowie den Objektschutz. Die Starkregenvorsorge ist auch Bestandteil des „Gesamtkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser“.

Im August 2023 hat die Brandenburger Landesregierung die Klimaanpassungsstrategie beschlossen, in der in zwölf Handlungsfelder aus sechs Ressorts der Landesregierung rund 200 konkrete Maßnahmen festgelegt sind. Die Starkregenvorsorge und Maßnahmen zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen gehören dazu.

Der Park Babelsberg wurde Mitte des 19. Jahrhunderts von den Gartenarchitekten Peter Joseph Lenné und Fürst Hermann von Pückler-Muskau um die Sommerresidenz Schloss Babelsberg angelegt. Seit 1990 ist er Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Die SPSG verwaltet neben den Garten- und Parkflächen in Potsdam, Berlin, Rheinsberg, Königs Wusterhausen und Paretz mehr als 30 Museumsschlösser sowie rund 300 Gebäude. Das Land Brandenburg unterstützt die SPSG in diesem Jahr mit rund 18,3 Millionen Euro und beteiligt sich mit weiteren rund 12,9 Millionen Euro am Sonderinvestitionsprogramm 2.